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Nach AfD-Petz-Portal: Jetzt „Melderegister“ für rechte Lehrer?

von | Okt 5, 2018 | Bericht

„Zentralmelderegister“

Das „Zentralmelderegister der Schulinstitute“ heißt eine Seite, die sich als „bundesweite[s] Melderegister für demokratiegefährdende Pädagoginnen und Pädagogen“ versteht. Laut Seite kann man dort Lehrer und Lehrerinnen melden, damit man sie „nach erfolgter Prüfung im Zentralmelderegister veröffentlichen und bei Bedarf an die zuständige Behörden weiterleiten“ kann.

Vermutlich ist sie eine Antwort auf das Melde-Portal der AfD, welches für Hamburg die Menschen aufforderte, AfD-kritische Lehrkräfte zu melden. Kritisiert wurde an der AfD, Kinder zu Denunzianten zu machen und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Besonders fragwürdig sei gewesen, dass die Partei damit eine Datenbank mit einer Liste aller Lehrer und Lehrerinnen, die sich kritisch über die Partei geäußert haben, bekomme. Doch ein Shitstorm unnützer Eingaben dürfte das Portal nutzlos gemacht haben:

Die 8 lustigsten Eingaben in das AfD-Spitzel-Portal



Mit Bundesmitteln finanziert?

Das „ZeSch“ scheint jetzt eine Antwort darauf zu sein. Wer die Seite betreibt, ist jedoch unklar. Es ist kein Impressum angegeben. Angeblich werde die Seite durch „Bundesmittel“ gefördert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels sind bereits auch 39 Lehrer und Lehrerinnen aufgelistet. Die aufgelisteten LehrerInnen sollen „Schüler auf die deutsche Fahne schwören“ lassen oder „gegen Geflüchtete im Unterricht“ hetzen.

Hier der Wortlaut ihrer Pressemitteilung:

Pünktlich zum Weltlehrertag am 05. Oktober 2018 hat heute das Zentralmelderegister der Schulinstitute als bundesweites Melderegister für demokratiegefährdende Pädagoginnen und Pädagogen den Betrieb aufgenommen. In der Trägerschaft der STAY BEHIND FOUNDATION bietet das ZeSch allen Schülerinnen und Schülern, aber auch ihren Eltern, die Möglichkeit zur Anzeige von Lehrkräften, die durch eine undemokratische Haltung ihren Lehr- und Bildungsauftrag verletzen.

Das Grundgesetz, die föderalen Schulgesetze und die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz bestimmen den Auftrag deutscher Schulen als Hort der Bildung und Erziehung. Damit kommt ihnen eine besondere Aufgabe für das Allgemeinwesen zu. Insbesondere hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf sein Geschlecht, seine Herkunft, seine Ethnie, eine Behinderung, seine sexuelle Identität, seine Religion oder Weltanschauung oder seine wirtschaftliche oder soziale Lage das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigung fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung. Das schließt die Vorbereitung auf die Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft ein.

Alle Lehrkräfte an öffentlichen und privaten Schulen sind daher sowohl der freiheitlich demokratischen Grundordnung als auch dem politischen Mäßigungsgebot verpflichtet. Lehrerinnen und Lehrer, die in gravierender Weise gegen beides verstoßen, riskieren schwerwiegende dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Unter https://zentralmelderegister.de können betroffene Schülerinnen und Schüler einfach und unkompliziert undemokratische Vorfällen per Webformular melden. Alle Eingaben werden juristisch geprüft und anschließend auf https://zentralmelderegister.de veröffentlicht. Nach einer ersten internen Vorprüfung werden zudem die jeweilige Schulleitung und die entsprechende Bezirksregierung informiert. Bei schwerwiegenden Fällen werden auch die Sicherheitsbehörden eingeschaltet.

Als zentrale Online-Plattform zur Förderung der Demokratie im Schulwesen, versteht sich das ZeSch als Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen. Ausgenommen hierbei sind Sonder- und Förderschulen, sowie Bildungsstätten der Erwachsenenbildung.

Die STAY BEHIND FOUNDATION wird nach einem Zeitraum von 12 Wochen einen ersten Zwischenbericht über die Nutzung des ZeSch anfertigen und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vorlegen.“

Anmerkung der Redaktion:

Wir verurteilen jedwede Form der Meldung von Lehrkräften und empfehlen beim Verdacht einer Grenzüberschreitung oder Verletzung des „Beutelsbacher Konsens“ die offiziellen Beschwerdewege zu nutzen. Private, parteiliche und vor allem anonyme Meldelisten sind undemokratisch und höchst bedenklich, vermutlich auch verfassungswidrig, egal von wem sie betrieben werden. Wir bitten darum, die Plattform nicht zu nutzen.

Artikelbild: Screenshot zentralmelderegister.de