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Wenn die AfD-Stiftung jetzt Staats-Millionen erhält, dann wegen der Ampel

von | Nov 1, 2022 | Aktuelles

Der Volksverpetzer erklärte bereits vor mehr als einem Jahr die Möglichkeit einer rechtlichen Regelung der Finanzierung parteinaher Stiftungen (mehr dazu). Damit hätte sichergestellt werden können, dass der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) keine finanziellen Mittel zukommen. Die Ampel-Regierung hielt im Koalitionsvertrag schriftlich fest, die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen besser absichern zu wollen (Quelle). Damit der deutsche Staat nicht über die AfD-Stiftung den Rechtsextremismus in Deutschland mit Millionen Euro fördert. Passiert ist seither wenig. Nun versucht die AfD vorm Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Millionen staatlicher Fördergelder für die DES einzuklagen. Und ihre Chancen stehen nicht schlecht.

Die AfD-Stiftung scheidet wegen mangelnder Verfassungstreue für Förderung aus

Am 25. Oktober 2022 starteten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlungen. Die AfD hat den Bundestag, dessen Haushaltsausschuss, das Bundesinnen- und Bundesfinanzministerium sowie die Bundesregierung verklagt. Es geht um viel Geld: Berechnungen zufolge stünden der DES um die 70 Millionen Euro jährlich zu (Quelle). Laut Doris König, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des zweiten Senats, soll es im Verfahren insbesondere auch darum gehen, ob ein gesondertes Gesetz zur Förderung von Parteistiftungen nötig sei – so wie es Organisationen und Medien wie der Volksverpetzer seit Monaten fordern. Denn aktuell ist die staatliche Förderung von Parteistiftungen rechtlich nicht wirklich geregelt. Lediglich im Haushaltsgesetz heißt es, dass Stiftungen nur bei Verfassungstreue finanzielle Mittel zustünden (Quelle).

Von dieser Regelung ging auch der Haushaltsausschuss aus, als er die AfD-Stiftung von der staatlichen Förderung ausschloss. Die „begründeten Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten“, die der Vermerk im Haushaltsgesetz als Anlass gegen eine Förderung anerkennt, sieht der Ausschuss aufgrund der Einordnung der AfD als „extremistischer Verdachtsfall“ erfüllt (Quelle). Die AfD pocht dagegen auf die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien. Bereits zwei Mal wurden ihre Anträge vom Bundesverfassungsgericht jedoch zurückgewiesen, da sie nicht ausreichend begründen konnte, dass diese Chancengleichheit auch die finanzielle Förderung der Stiftungsparteien abdecken muss (Quelle).

Eine verbindliche Regelung, die die Förderung des DES ausschließen würde, gibt es nicht

Und da liegt der springende Punkt: Es gibt keine verbindliche Regelung der staatlichen Förderung der Parteistiftungen. Trotz mehrmaliger Aufforderungen durch Organisationen und Bürger:innen hat weder die letzte noch die aktuelle Regierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Doch das Anliegen wird besonders dringlich, wenn es um eine Stiftung wie die DES geht. Mehrere Politikwissenschaftler:innen haben in den letzten Jahren Studien vorgelegt, die der Stiftung ein rechtes Gedankengut attestieren.

Schon die Vorsitzende Erika Steinbach fällt regelmäßig mit geschichtsrevisionistischen und rassistischen Aussagen auf (mehr dazu). Die Otto-Brenner-Stiftung machte darüber hinaus darauf aufmerksam, dass die AfD-Stiftung Verbindungen zu rechtsextremen Vereinigungen und Personen pflegt (Quelle). Das Deutsche Institut für Menschenrechte kam im Mai 2022 zu dem Schluss: Die DES ist nicht förderungswürdig – denn wie soll sie (entsprechend den Aufgaben einer parteinahen Stiftung) über Rassismus und Rechtsextremismus aufklären, wenn sie selbst mit rechtsextremen Gruppen verstrickt ist (mehr dazu)?

Die Ampel muss jetzt rechtliche Klarheit schaffen

Saba-Nur Cheema, Pädagogische Leiterin der Bildungsstätte Anne Frank ist sich derweil sicher: Die staatliche Förderung in Millionenhöhe würde „Hunderte rechtsextremer Kader vom Schlag eines Björn Höcke [befähigen,] in die Schulen, Universitäten, Museen, Gedenkstätten, YouTube-Kanäle und Leitmedien [zu] strömen“ (Quelle). Die Ampel hat es versäumt, dies rechtzeitig und mit Nachdruck zu verhindern. Obwohl es öffentlich bereits seit mehr als einem Jahr gefordert wird – unter anderem vom Volksverpetzer.

Und damit sind wir nicht alleine: Die Organisationen Campact, Omas gegen Rechts, Kein Bock auf Nazis, #DefunDES und die Bildungsstätte Anne Frank machen angesichts der Klage der AfD vermehrt auf ihren Appell aufmerksam, mit dem sie bereits seit einem Jahr eine verbindliche Regelung fordern. Unterschreibe hier und verbreite den Appell weiter, damit du dir in Zukunft nicht vermehrt das Klassenzimmer, den Hörsaal, kulturelle und digitale Räume mit Menschen vom gleichen Schlag wie Björn Höcke teilen musst.

Artikelbild: Matthias Balk/dpa