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AfD-Vertreter im Untersuchungsausschuss zu rechtsextremen Anschlägen?!

von | Jul 21, 2022 | Aktuelles

AfD-Mitglieder erhalten Einblick zu rechtsextremen Anschlägen

Der Neuköllner-Komplex, das bedeutet: mindestens 72 rechte Straftaten, darunter 23 Brandstiftungen soll es seit 2013 in Berlin-Neukölln und Umgebung gegeben haben (Quelle). Hauptverdächtig in den Fällen sind die zwei bekannten Neonazis Sebastian T. und Tilo P. – einer von ihnen ein ehemaliges Mitglied des AfD Bezirksverbands Neukölln (Quelle). Ausgerechnet die Partei, die nun zwei Mitglieder in den Untersuchungsausschuss des Neuköllner-Komplex entsenden wird.

Neonazis verübten Brandanschläge und führten Feindeslisten

Tilo P. war nach Angaben des Tagesspiegels zeitweise Vorstandsmitglied des AfD-Bezirksverbands Neukölln. Bei einer Durchsuchung  der Wohnung der Freundin von Sebastian T., dem zweiten Hauptverdächtigen, wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt. „Bei der zeitaufwändigen Auswertung stellte sich heraus, dass Daten zu mehr als 580 Personen gespeichert waren. Betroffen sind unter anderem Politiker, Anwälte, Polizisten und Journalisten.“ (Quelle: Tagesspiegel).

Untersuchungsausschuss erhält umfassende Akteneinsicht

Um diese Taten vollends aufzuklären, sollte ein Untersuchungsausschuss gebildet werden – unter Beteiligung der AfD. Die Fraktionen stimmten jedoch zweimal gegen die Vorschläge der AfD, da es seitens mancher Abgeordnetenhausfraktionen grundsätzliche Bedenken gegen die Mitarbeit der AfD gibt. Betroffene beriefen sich dabei darauf, dass Tilo P. als früheres Mitglied der AfD und nun Hauptverdächtiger „selbst in die Anschlagsserie verwickelt sein soll (…)“. Er wurde nicht nur im Februar 2022 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung (rassistisch), Nötigung, sowie verbotenem Kraftfahrzeugrennen verurteilt, sondern im Zuge seiner Untersuchungshaft kam auch noch seine Beteiligung an dem „Neukölln-Komplex“ raus.

Mitglieder der AfD würde in dem Falle des Untersuchungsausschusses volle Akteneinsicht erhalten und könnten somit weitere ihnen bekannte Mittäter:innen sowie Komplizen warnen. Die Aufklärung der rechtsextremen Anschläge kann somit erschwert oder gar verhindert werden. Auch erhalten sie Einblicke in Zeugen und deren persönliche Daten, so dass im Falle einer Datenweitergabe Zeugen gezielt unter Druck gesetzt werden könnten. Der Prozess um den Neukölln-Komplex soll am 29.08.2022 beginnen.

AfD drohte mit gerichtlicher Klärung

Nachdem die Vertreter der AfD in zwei Anläufen jedes Mal abgelehnt wurden, drohten sie mit einer gerichtlichen Überprüfung des Sachverhalts. Der Untersuchungsausschuss konnte, solange er nicht voll besetzt war, seine konstituierende Sitzung nicht abhalten und somit die Arbeit nicht aufnehmen. Die Androhung der gerichtlichen Klärung scheint die übrigen Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus bereits so unter Druck gesetzt zu haben, dass sie dem Vorschlag, Antonin Brousek und Karsten Woldeit zu entsenden, im dritten Anlauf zugestimmt haben. Als Begründung hieß es, dass der Untersuchungsausschuss so lange seine Arbeit nicht hätte aufnehmen können. War die Wahl der AfD-Vertreter also am Ende alternativlos? Konnte die rechtsextreme Partei ihre Beteiligung erpressen?

Wahl der AfD-Vertreter alternativlos? Nein.

Die Wahl der AfD-Vertreter war nicht alternativlos. Wie der Tagesspiegel berichtete, fielen die beiden Vertreter der AfD bereits zweimal in vorherigen Anläufen durch. Der Großteil der Fraktionen enthielt sich und die FDP stimmte gegen sie. Aber es hätte auch einen anderen Weg gegeben – weit im Voraus.

Andere Städte in anderen Bundesländern nutzen beispielsweise das Instrument der Zählgemeinschaften oder legen bereits vor der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Besetzung fest. So kann bei der Beantragung eines Untersuchungsausschusses bereits festgelegt werden, welche Parteien dem Ausschuss angehören sollen.

Hinweis eines Lesers (Update & inhaltliche Korrektur vom 21.07.2022): dies ist so in Berlin aufgrund der gesetzlichen Grundlage nicht möglich. Zitat: „Das Berliner Abgeordnetenhaus kann gar nicht einfach mittels Zählgemeinschaft oder Festlegung, welche Parteien dem Ausschuß angehören sollen, die AfD ausschließen: § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin besagt eindeutig: „Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Abgeordnetenhaus nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. Dabei werden die Fraktionen nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt, wobei jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein muss.““

Es hätte jedoch die Möglichkeit gegeben, die Satzung bzw. Geschäftsordnung bereits im Vorfeld so zu ändern, dass die Vertretung der Parteien so hätte aussehen können, dass sie die AfD von Anfang an hätten ausschließen können. Die AfD hätte einen Antrag mit ihrer Besetzung bzw. dem bisherigen Verfahren einbringen können, der dann jedoch keine Mehrheit erhalten hätte.

Bei einer Zählgemeinschaft hingegen hätten sich mehrere Fraktionen und einzelne Vertreter:innen zusammenfinden können und eigene Listen einreichen können, dort hätte es dann unter Umständen Verschiebungen in Mehrheitsverhältnissen gegeben, aber auch so kann man in anderen Bundesländern dafür sorgen, dass die AfD nicht Teil des Untersuchungsausschusses wird. Das Verhältniswahlrecht könnte somit umgangen werden. Es wäre ein hilfreiches Instrument gewesen, um mögliche Durchsteckungen an das rechtsextreme Netzwerk, von dem die AfD Teil ist, zu verhindern.

Denn obwohl die AfD mit 13 Sitzen die fünftstärkste Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus darstellt, sind sie beispielsweise auch nicht im Verfassungsschutzausschuss vertreten. Grund: die Kandidaten fielen bei mehrmaligen Anläufen bei der Wahl durch und wurden schlichtweg nicht gewählt. Auch im Richterausschuss sind sie nicht vertreten, was jedoch am Berliner Richtergesetz liegt und keinen Parteienproporz vorsieht.

Anmerkung eines Lesers vom 21.07.2022: „Andererseits kann keiner die Abgeordneten zwingen, die Kandidaten der AfD in diese Gremien zu wählen. Meiner Meinung nach hätten es die demokratischen Parteien im Falle des U-Auschusses ähnlich wie beim Verfassungsschutzausschuss machen können: Nicht hineinwählen und es auf eine Klage ankommen lassen. Dies hätte die Chance gegeben, durch die unabhängige Justiz prüfen zu lassen, ob eine in die Anschlagsserie verstrickte rechtsextreme Partei Mitglieder im Ausschuss stellen darf.“

Artikelbild: Ferat Kocak/Die Linke Berlin/dpa

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