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Einschüchterungsversuch: AfD schickt fadenscheinige Abmahnung an Freiburger Politiker

von | Mai 10, 2019 | Aktuelles

Peinliche Abmahnung

Der Politiker und Rettungsassistent Sebastian Müller war bereits zwei mal im Freiburger Stadtrat. Dort engagierte er sich für Jugendteilhabe und gegen den Klimawandel. Er setzt sich jedoch auch stark gegen Rechtsextremismus und die Machenschaften der Freiburger AfD ein. Zielscheibe rechter Shitstorms wurde er letztes Jahr, als er nach einer schrecklichen Gruppenvergewaltigung zu einer Demo “gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und gegen die Instrumentalisierung des Opfers” aufrief und rechte Blogs Fakes über ihn verbreiteten. Mehr dazu in unserem Bericht:

Freiburg: Rechte lügen über Demo-Aufruf eines Grünen-Politikers

Doch das hielt Müller nicht davon ab, weiter kritisch über die Freiburger AfD zu berichten. In einem Artikel auf seinem Blog vom 6.5.2019 analysierte er, wer die Kandidaten auf den ersten sieben Plätzen auf der AfD-Liste wirklich sind. Er kommt zu dem Schluss, dass dort “nahezu alle Mitglied der rechten Parteiströmung des “Flügels” um Björn Höcke” seien. Mehrere der ausschließlich männlichen Kandidaten waren oder sind Burschenschafter oder machten anderweitig negativ auf sich aufmerksam. Hier die ganze Auflistung.



Kurioser Einschüchterungsversuch

Auf Platz 4 der Liste steht der Rechtsanwalt Dubravko Mandic, der den Unterschied der AfD zur NPD „vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützerumfeld, nicht so sehr durch Inhalte“ gegeben sieht, Barack Obama als “Quotenn*ger” bezeichnet hatte und in der Vergangenheit bereits zu Geldstrafen wegen Verunglimpfung eines Grünen-Politikers verurteilt worden war (Quelle). Paradoxerweise vertritt Mandic, selbst Flüchtling aus dem damaligen Jugoslawien, abgelehnte Asylbewerber aus den Balkanstaaten (Mehr dazu). Man fragt sich, wie das mit den Positionen der AfD zu vereinbaren ist. Dieser AfD-Kandidat schickte Müller nun wegen seines Artikels eine Abmahnung, wie uns Müller bestätigte.

In der per Mail gesendeten, kostenpflichtigen Abmahnung behauptet Mandic, eine Mandantin zu vertreten, deren Persönlichkeitsrechte im Blog verletzt worden seien. Müller soll einen “Screenshot” verwendet haben, der ihr Recht am eigenen Bild verletzen soll, weil es sie zeige, wie sie bei einem Treffen des „Flügels“ in Greding teilnehme. Dafür will Mandic 571,44 Euro von Müller.

Abmahnung zurückgewiesen

Müller hält die erhaltenen Anwaltsschreiben für einen reinen Einschüchterungsversuch. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt hat er die Abmahnung in vollen Umfang zurückgewiesen. Denn die Abmahnung sei nicht nur inhaltlich falsch, technisch falsch, sondern juristisch sogar ungültig. Sie ist nicht rechtswirksam, weil Mandic sie überhaupt nicht unterzeichnet hat. Das ist noch nicht alles: Es ist nicht einmal klar, wer denn die genannte Mandantin sein soll, deren Persönlichkeitsrechte verletzt worden sein sollen.

Auch könne sich die angebliche Mandantin gar nicht auf Persönlichkeitsverletzung berufen, da es sich um ein Video über eine Person des öffentlichen Lebens handelt, einen Politiker, der während einer politischen Veranstaltung gefilmt worden war. Übrigens ist dieser Politiker Mandic selbst. Wenn sie ihn dabei begleitet hat und dabei anwesend war, hätte sie mit einer Ablichtung rechnen müssen. Und darüber hinaus handelte es sich nicht einmal um einen “Screenshot”, sondern um die Einbettung eines Tweets von “Endstation Rechts”, welches keine “erlaubnispflichtige Vervielfältigung” ist. Das war der Tweet:

Hausverbot? Teil einer hetz-kampagne gegen müller

Es macht den Eindruck, als hätte Mandic einfach den fadenscheinigen Versuch unternommen, Müller einzuschüchtern und dabei auch noch etwas Geld zu verdienen. Entweder das, oder der Strafrechtsanwalt Mandic scheint wenig Ahnung von Strafrecht zu haben. Es ist anscheinend nur ein Teil der Stimmungsmache gegen den Politiker. So hat er Müller in einem Facebook-Post “Hausverbot” erteilt.

Screenshot facebook.com

Im Gespräch mit uns zeigte sich Müller verwirrt, weil er nicht wisse, wo er denn eigentlich Hausverbot habe. In seiner Kanzlei? In seiner Privatwohnung? Auch empfindet Müller den Vorwurf, Menschen mit Behinderung “auszunutzen” lachhaft. Schließlich tritt er auf Platz 2 der Liste “Teilhabe und Inklusion” an, welche sich nicht nur dezidiert für Inklusion von Menschen mit Behinderung einsetzt, sondern selbst zahlreiche Menschen mit Behinderung auflistet. Ramon Kathrein, Platz 1 ist blind, Beate Hengst auf Platz 10 sitzt im Rollstuhl und so weiter. Müller betreibt Wahlkampf für diese Personen, nicht mit ihnen.

Insgesamt macht es den Eindruck, als sei Müller der Freiburger AfD etwas zu unangenehm, wenn dieser kritisch über die Aktivitäten der AfD berichtet. Dieser Einschüchterungsversuch scheint wohl dafür umso mehr nach hinten los gegangen zu sein. Denn nicht nur zeigt sich Müller von der fadenscheinigen Abmahnung unbeeindruckt, die Sache lenkt stattdessen umso mehr Aufmerksamkeit auf die Recherchen Müllers und die Machenschaften der Freiburger AfD.

Artikelbild: WAYHOME studio, shutterstock.com