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Wahl-O-Mat: Abschaltung: Gebt daran doch nicht Volt die Schuld!

von | Mai 21, 2019 | Aktuelles

Was ist passiert?

Der Reihe nach. Wie manche vielleicht schon mitbekommen haben, wurde der Wahl-O-Mat kurz vor der Europawahl abgeschaltet. Der Grund ist, dass eine neue Kleinstpartei dagegen geklagt hat. So erzählen das zumindest die Schlagzeilen vieler Medien. Manchmal ist auch die Rede davon, dass der Wahl-O-Mat “verboten” worden oder so. Das ist zwar alles irgendwie richtig, erweckt doch völlig falsche Bilder. Doch auch die Artikel hinter den Schlagzeilen sind oftmals nicht so informativ, wie ich mir das gewünscht hätte.

Denn: Es klingt so, als hätte die Partei den Wahl-O-Mat, den viele gerne nutzen, mich eingeschlossen, abschalten wollen. Aber das ist stimmt gar nicht. Dennoch sehe ich viel Unmut, manche hören zum ersten Mal von dieser Partei, zu der ich am Ende noch etwas erzählen werde, und sind gleich irritiert und verärgert. Einige vermuten reflexhaft dahinter gar eine destruktive “neoliberale Institution”. Doch der Grund für die Klage und auch was Volt wirklich wollten macht vollkommen Sinn.



Warum Volt geklagt hat

 

Der Grund ist einfach: Volt war der Ansicht, dass man im Wahl-O-Mat seine Auswahl nur mit bis zu 8 Parteien vergleichen kann, würde kleineren Parteien schaden. Denn wer wissen will, wie die anderen Parteien zu ihm oder ihr steht, der wählt meistens die im Bundestag vertretenen Parteien aus und hat dann halt schon sein oder Kontingent fast aufgebraucht. Bei über 40 angebotenen Parteien zur Europawahl kriegt niemand eine neue Kleinstpartei mit, für die man ganz nach unten scrollen müsste – wie zum Beispiel Volt.

Und in der Tat habe ich mich persönlich auch schon darüber geärgert. Und klar, theoretisch gibt es die Möglichkeit, zurück zu gehen und seine Antwort zu ändern, aber es ist umständlich, unübersichtlich und nervig. Ich hätte ohne einen Tipp eines Bekannten gerade Volt nicht in meine kleine Auswahl aufgenommen und hätte nicht zu meiner Überraschung festgestellt, dass ich die zweithöchste Übereinstimmung von allen Parteien mit ihr hatte. Und ich glaube ich kaum, dass sich viele andere Menschen die Mühe geben, den Wahl-O-Mat mehrmals auszutesten, besonders für Parteien, von denen sie vielleicht noch nie zuvor gehört haben. Das sah Amtsgericht Köln auch so. Und hat Volt nach einem Eilantrag Recht gegeben. Auch Rechtsexperten stimmen dieser Einschätzung zu (Quelle).

Volt hatte übrigens zuvor die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) direkt angefragt und seine Beschwerde vorgetragen – wurde jedoch ignoriert. Und sah sich erst dann gezwungen, vor Gericht zu gehen. Aber Volt hat nicht darum geklagt, dass der Wahl-O-Mat abgeschaltet wird! Das hat die BpB als Reaktion auf das Urteil selbst gemacht. Das Gericht hat entschieden, dass auch alle bis zu 40 Parteien anzeigbar sein müssen, weil alles andere sonst unfair wäre. Und Volt hat auch explizit gesagt, dass sie möchten, dass der Wahl-O-Mat weiterhin nutzbar sein wird. Nur halt mit dieser Mini-Änderung.

Überzogene Abschaltung

Natürlich darf nach Gerichtsurteil der Wahl-O-Mat in seiner derzeitigen Form nicht weiter betrieben werden (Was auf der Wahl-o-Mat-Seite verkürzt dargestellt steht!). Aber es reicht doch nur eine minimalste Änderung, um das Problem, wogegen Volt geklagt hat, zu richten. Wie Volt auf ihrer Facebook-Seite berichtet, müsste man doch nur umstellen, dass man statt bis zu maximal 8 eben alle Parteien auswählen könnte. Das würde buchstäblich nur eine Änderung einer Zeile im Code des Wahl-O-Mats bedeuteten (Mehr dazu).

https://www.facebook.com/VoltDeutschland/photos/a.148220289062032/422009268349798/?type=3&__xts__%5B0%5D=68.ARDVfyIw_RRGQZA1XMrh975LtIyifVlxnJToRTR-0qkjx9W7MzAMhLQvsVh0KW4MNwcU54-_8icgaLqkAnfJ9J36iSI8qCXbf0qVotmgmGDqCBFntumGPxYNKTm4_yES2Ek8lLUYACV7UlM45c8XEY2heDcK1b9SzdEkONAVXqvJQ8toMgXsb5HEtuZx-IBNNaCApSGpOZIXn3NQ1n8Ub9RW5huaycvDqlFaNy1dDEYduZlEUrOLlO9BCnCT3sDsr5j_dSrb39XpmrzRpIUM8MsJjMpWp1j0sJJVnOYOI7a0LlNTWtlVhKsSFND1rc4w7KR55KM_7e7UlYgb3zzpVfA&__tn__=-R

Es besteht also gar keinen Grund, dass das BpB ihn abgeschaltet hat. Das scheint daher eher wie eine erstaunlich kindische Trotzreaktion zu wirken. Das BpB verteidigt nämlich die Entscheidung zur Auswahl von nur maximal 8 Parteien, weil sie der Ansicht sind, dass sie die Nutzer*innen eben selbst auswählen sollen, welche Parteien für sie in Frage kommen. Und nicht, dass der Wahl-O-Mat quasi “automatisch” ausspuckt, wen sie wählen sollen. Und das ist ja auch ein guter Einwand.

Aber dennoch sollte man doch die Möglichkeit haben, wenn man das möchte, alle 40 Parteien einsehen zu können. Oder zumindest doch mehr als nur acht. Ich selbst hätte mir bereits öfter vielleicht eine Auswahl von 12 oder so gewünscht, um alle potentiellen Kandidaten abzudecken (und ein paar Nazi-Parteien, so zum Spaß). Also: Volt hat eine sinnvolle Anfrage gestellt. Wer nur 8 Parteien vergleichen möchte, wird das ja immer noch können. Und die Änderung wäre nach nur ein paar Mausklicks durchgeführt. Aber nein, die BpB schaltet ihn anscheinend trotzig ganz ab und legt Einspruch gegen das Urteil ein.

Gebt nicht Volt die Schuld!

Wie gesagt, Volt war bei mir beim Wahl-O-Mat sogar auf dem zweiten Platz und hat überraschend viel Übereinstimmung mit meinen Ansichten. Sie sind eine dezidierte paneuropäische Partei Pro-Europa, gegen Rechtspopulismus, progressiv und grün. Das soll keine Wahlempfehlung sein, ich war nur positiv überrascht und sie ist definitiv eine Überlegung wert, für diejenigen, die das anspricht. Aber dass es den geliebten Wahl-O-Mat jetzt nicht mehr gibt, ist nicht ihre Schuld.

Und es ärgert mich, dass eine völlig unnötige Abschaltung seitens der BpB jetzt (auch aufgrund medial induzierter Kurzschlussreaktionen) der jungen Partei in die Schuhe geschoben wird. Volt hat eine absolut nachvollziehbare Anfrage gestellt. Die gerichtlich angeordnete Umsetzung ist ein Kinderspiel. Der Grund für die Abschaltung liegt also alleine bei der BpB, die lieber Einspruch einlegt. Hier gibt’s mehr zur Partei Volt, wer interessiert ist.

Update: Wahl-O-mat wieder online

Dass es Volt nicht um die Abschaltung des Wahl-O-Mats ging, sieht man auch daran, dass sie sich jetzt mit der BpB außergerichtlich auf einen Kompromiss geeinigt haben: Bis zum Sonntag bleibt das Portal, so wie es ist, dafür implementiert die BpB die Änderungen in zukünftigen Wahlen zu berücksichtigen (Quelle). Also, passt doch alles!

Artikelbild: Screenshot wahl-o-mat.de