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Falsch: 2018 wurden NICHT 230 Deutsche durch „Zuwanderer“ getötet

von | Aug 19, 2019 | Analyse

Falsche interpretation einer schlechten statistik

Es ist ein wenig absurd, aber in rechten und rechtsextremistischen Kreisen verbreitet man mit Hinweis auf das BKA (Bundeskriminalamt) die Behauptung, 230 Deutsche seien Todesopfer durch so genannte „Zuwanderer“ geworden. Auch seriöse Medien wie die WELT titelten „Gewalt von Zuwanderern gegen Deutsche nimmt zu“. Wenn man bedenkt, dass diese Schlagzeile genau gegenteilig lauten könnte, wenn die polizeilichen Ermittlungen zum Anschlag vom Breitscheidplatz vom Dezember 2016 nicht erst im April 2018 abgeschlossen worden wären, sondern noch im Jahr 2017. Ja richtig, dann wäre laut Statistik die Opferzahl im Vergleich zum Vorjahr rapide gefallen.

Merkwürdig? Auf jeden Fall. Das hat unter anderem damit zu tun, dass die Statistik des Bundeskriminalamtes „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ (2018) eine Ausgangsstatistik ist, also die abgeschlossenen Ermittlungen aufzählt. Und damit im Jahr 2018 auch alle Opfer des Attentats vom Dezember 2016. Doch das ist nicht alles. Weder sind „Zuwanderer“ immer diejenigen, die man meinen könnte, noch sind die meisten dieser Opfer wirklich tot. Wir erklären, wie hier eine sehr erklärungsbedürftige Statistik von rechten Hetzern missbraucht wird.



„Zuwanderer“ sind nicht Migranten und auch nicht zwingend Flüchtende

Fangen wir zuerst bei der Definition von „Zuwanderer“ an. Entgegen der weitläufig verbreiteten Bedeutung von „Zuwanderer“ handelt es sich hierbei größtenteils nicht um Migranten. Darunter fallen (erst seit 2017) Geflüchtete mit anerkanntem Aufenthaltstitel (international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte), aber auch Asylbewerber und Menschen mit „unerlaubtem Aufenthalt“. Doch auch „Schutzsuchende“ als Synonym dafür ist falsch, da in der Definition des BKA auch „unerlaubter Aufenthalt“ dazu gehört, der nicht nur abgelehnte Asylbewerber meinen kann. Darunter fallen nämlich auch Studenten, Touristen, Arbeitnehmer, Geschäftsleute, aber auch professionelle Diebesbanden, die sich im Land ohne gültige Visa aufhalten. Es sind also teilweise weder Migranten, noch Schutzsuchende dabei.

Genau aus diesem Grund kann auch keine „Tatverdächtigenbelastungszahl“ ermittelt werden. Sprich: Man kann die Zahlen der Straftaten nicht in Relation zu den hier lebenden „Zuwanderern“ setzen. Das schreibt das BKA auch selbst:

Quelle: Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung

Mehr dazu hat der Kollege Tobias Wilke ist seiner Analyse verfasst:

Bei Zuwanderern verzählt, bei Kriminalität verrechnet: Nicht nur Rechte stolpern über BKA-Statistik

91,3% der Todesopfer sind falsch!

Besonders absurd wird der Verweis der 230 deutschen Opfer von „Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen“, an welchen mindestens ein „Zuwanderer“ beteiligt wird, wenn man berücksichtigt, dass die meisten davon noch leben. Erstens sind nur 102 Personen davon Opfer eines „vollendeten Tötungdeliktes“ geworden. Das heißt, es handelte sich bei mehr als der Hälfte der Fälle ausschließlich um Versuche. Das darf man an dieser Stelle nicht vergessen.

Zweitens ist auch ein Großteil der Opfer der „vollendeten Tötungsdelikte“ noch am Leben. Wie das BKA selbst erklärt, werden alle Opfer des Anschlags am Berliner Breitscheidplatz vom 19.12.2016 als Opfer eines „vollendeten Tötungsdeliktes“ erfasst. Das heißt, von den 102 Delikten aus der Statistik für 2018 sind 82 Deutsche aus dem Jahr 2016, und davon 75 Verletze.

Quelle: Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, S.52

Diese Information findet sich auf Seite 52 und insbesondere in den Fußnoten:

Die Kategorie „Opfer nichtdeutsch“ vom Breitscheidplatz hat das BKA hingegen anscheinend „vergessen“. Beim Terroranschlag wurden schließlich auch Menschen aus der Ukraine ermordet, aus Israel, aus Polen, Italien und der Tschechischen Republik.

Ohne die sieben Todesopfer von 2016 bleiben also noch 20 vollendete Tötungsdelikte für das Jahr 2018 übrig, an denen mindestens ein „Zuwanderer“ beteiligt gewesen ist. Wie viele Täter davon tatsächlich auch Schutzsuchende waren und wie viele der Opfer auch tatsächlich getötet wurden, kann man allerdings aufgrund der Ungenauigkeit dieser Statistik tatsächlich nicht sagen. 230 waren es hingegen sicherlich nicht.

unnötige vorlage für rechte hetze

Auch bei der Berechnung der Straftaten bei den Sexualdelikten gibt es enorme Ungenauigkeiten, die Vergleiche unmöglich machen. So hat sich im Laufe der Jahre die Definition, was unter ein „Sexualdelikt“ fällt, ebenso geändert wie was man unter „Zuwanderern“ verstehen soll. Ich möchte hier noch einmal auf den Artikel des Kollegen verweisen (Mehr dazu). Diese zahlreichen Unschärfen, die in die Statistik eingehen, machen sie vielleicht zu einem Arbeitsnachweis der Polizei, aber für brauchbare Aussagen über die Kriminalität von Nichtdeutschen (Mehr dazu) oder Schutzsuchenden ist sie nahezu unbrauchbar.

Man sollte sich im Angesicht der Tatsache, dass daraus die Behauptung gebastelt wird, es hätte 2018 230 deutsche Todesopfer durch Schutzsuchende gegeben, was völlig falsch ist, vielleicht überlegen, ob man nicht gänzlich auf diese Statistik verzichten sollte. Medien überspitzen wiederum diese bis zur völligen Unbrauchbarkeit ungenauen Zahlen. Und dann wiederum werden diese Überspitzungen von Hetzern entkontextualisiert und für rassistische Hetze verwendet.

Denn 2018 sind die „Tötungsdelikte“ im Vergleich zum Vorjahr gar nicht um „105%“ gestiegen. Wahrscheinlich – und eine genaue Bezifferung ist leider unmöglich – sind sie sogar stark gefallen, wenn man sich die 85 „vollendeten Tötungsdelikte“ aus dem Jahr 2017 (Vergleiche) anschaut und sie mit den verbliebenen 20 aus dem Jahr 2018 vergleicht. Derartige Zahlenspiele sind bestenfalls sinnlos. Aber wie man täglich in den sozialen Netzwerken sehen kann, schlimmstenfalls eine Rechtfertigung für Rassismus und rechtsextreme Einstellungen.

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Artikelbild: rootstock, shutterstock.com