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Analyse: 8 verfassungswidrige Pläne aus dem Wahlprogramm der AfD Sachsen

von | Jun 3, 2019 | Aktuelles, Analyse

Analyse des Wahlprogramms der AfD Sachsen

Dass die AfD auf Kriegsfuß mit der Verfassung steht, ist nichts Neues. Der Verfassungsschutz prüft derzeit, ob die Partei als Ganzes wegen ihrer verfassungsbedrohenden Tendenzen überwacht werden soll, Teile der Partei werden bereits überwacht. Auch erklärt die AfD selbst immer wieder, wie sie mit dem Grundgesetz in Konflikt gerät (Mehr dazu). Nachdem wir zuletzt den Entwurf des „Regierungsprogramms“ der AfD Sachsen daraufhin analysiert haben, was die Partei für Kinder und Jugendliche plant, folgt jetzt eine juristische Auswertung.

Die 12 unglaublichsten Dinge, die die AfD Sachsen für Kinder & Jugendliche plant

Der Jurist Dr. Peter Nagel hat analysiert, welche Pläne der AfD direkt mit dem Grundgesetz kollidieren. Hier sind acht Punkte, die er gefunden hat.



1. Widerspruch mit freiheit der wissenschaft

Die Freiheit der Wissenschaft ist verfassungsrechtlich garantiert. Die AfD fordert die Sanktionierung einer (darüber hinaus vage formulierten) Forschungsrichtung, welche nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Abgesehen davon, dass die Behauptung, die „Genderwissenschaft“ widerspräche den „wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie“ (S.34f) nicht nur falsch ist, sondern sich direkt widerspricht, denn Gender wird auch in der Biologie erforscht, also ist diese Forderung verfassungswidrig.

2. Rundfunkbeitrag Abschaffung verfassungswidrig

Abgesehen davon, dass die Forderung nach einer Abschaffung des Rundfunkbeitrags (S. 35) nichts mit der Landespolitik Sachsens zu tun hat, ist sie auch verfassungswidrig. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine verfassungsrechtlich verankerte Bestands- und Entwicklungsgarantie. Dazu gehört auch die funktionsgerechte Finanzierung„, sagt Dr. Nagel.

3. Probleme mit Kunst- und Religionsfreiheit

Einflussnahme auf das Kulturprogramm, auf Theater- und Musikbühnen ist ein direkter Eingriff in die Kunstfreiheit. Die AfD behauptet, es gäbe „totalitäre“ oder „einseitig politisch orientierte“ Kunst, doch es gibt keine Institution oder Regelung, die irgendwelche Vorschriften macht, außer das Gesetz. Die Einführung eben solcher Regeln durch solches Framing hingegen verstößt gegen die Verfassung.

Auch die erklärte Forderung, die Religionsfreiheit zu brechen und „dem Islam“ staatliche Förderungen zu entziehen, ist selbstverständlich verfassungsfeindlich. Die AfD behauptet zwar einseitig, es handele sich gar nicht um eine Religion, aber das ist selbstverständlich Unsinn. Eine Hinderung der Religionsausübung ist gegen die Verfassung. Ohnehin leben in Sachsen nur 0,7% Muslime.

4. Abschaffung der Gleichberechtigung

Die AfD möchte die Gleichberechtigung indirekt abschaffen (S. 26), indem sie Kindererziehung als alleinige Aufgabe der Mütter definiert. Hierzu biegt sie sich auch einen Artikel der sächsischen Verfassung zurecht. Selbstverständlich ist das so verfassungswidrig.

5. Verfassungswidriges Frauenbild

Obwohl sie selbst den besten Grund liefert, warum es immer noch Gleischstellungsbeauftragte braucht, möchte die AfD Sachsen diese abschaffen (S. 35). Das ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das direkt die Ausübung dieser Aufgabe vorschreibt.

6. Verfassungsfeindliche Unterscheidung zwischen Deutschen

Laut Grundgesetz ist derjenige DeutscheR, der eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Das deutsche Recht und Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Deutschen. Wer das tut, verwendet einen Rasse- und Volksbegriff der noch aus Zeiten des Ariernachweises stammt (Mehr dazu). Genau das tut aber die AfD Sachsen.

Die AfD Sachsen möchte deutsche Staatsbürger (!) vom Landeserziehungsgeld ausschließen, die die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Sie differenziert damit zwischen guten Deutschen und schlechten Deutschen und verstößt damit gegen die Verfassung. Diese Forderung würde nicht nur vor allem Russlanddeutsche und Deutschpolen treffen, sie wird auch niemals umgesetzt werden können, da Gerichte sie einkassieren werden.

7. Verbot von Islamunterricht verfassungswidrig

Die AfD möchte den muslimischen Religionsunterricht an Schulen verbieten. Das widerspricht ebenfalls Artikel 7 (3) des Grundgesetzes. Abgesehen davon: Wenn der Islam nicht von staatlich geprüften Lehrer*innen unterrichtet wird, dann lernen die Kinder doch nur vom Elternhaus und von den Imamen in den Moscheen. Wenn man ehrlich einen toleranten Glauben unterrichten wollen würde, wäre ein staatlicher Religionsunterricht das beste Werkzeug dafür.

8. AfD will Behinderte ausschließen

Die Inklusion ist dem Umstand geschuldet, dass laut Verfassung niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Die AfD möchte eine „ideologische“ (Was soll das heißen?) Inklusion abschaffen und stattdessen eine Segregation von Menschen mit Behinderung einführen. Das widerspricht dem Grundgesetz. Einen Hinweis, was die AfD mit „ideologisch“ meint, gibt eine AfD-Anfrage, die jüngst gestellt wurde, die fragte, wie viele Behinderte es in Deutschland gebe und welche Rolle Inzucht und Eheschließungen unter Migranten dabei spielen. Dutzende Sozialverbände waren entsetzt, erinnert dies doch an die Ideologie des dritten Reiches.

Fazit

Die Forderungen der AfD Sachsen kollidieren mehrfach mit dem Grundgesetz und sind oft nicht einmal Ländersache. Die Forderungen sind Ausdruck der Ideologie der AfD, die eine Segregation und Benachteiligung von Behinderten und Muslimen fordert und deutsche Staatsbürger in „bessere“ oder „schlechtere“ Deutsche einteilt. Frauen werden nicht gleichbehandelt und sollen sich um Kindererziehung kümmern. Die Kunst, Presse und Wissenschaft sollen ideologisch gleichgeschaltet werden.

Eine Regierungsbeteiligung würde fatale Folgen haben, auch wenn zum Glück derart offensichtlich verfassungswidrige Vorhaben an der Justiz und den Gerichten scheitert werden. Dennoch steht zu Befürchten, dass Versuche unternommen werden, die vom Grundgesetz garantierten Grundrechte wie Religionsfreiheit, Kunstfreiheit, Freiheit der Wissenschaft, Gleichberechtigung und Inklusion zu erodieren und manche Deutsche zu Bürgern zweiter Klasse zu degradieren. Ironischerweise sogar Gruppen, die überproportional oft AfD wählen.

Danke an Dr. Peter Nagel, Grafiken: Dr. Peter Nagel. Artikelbild: Arek Socha pixabay.com, CC0