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Fake: Der Verfassungsschutz hält Islamkritik NICHT für „verfassungswidrig“

von | Jan 31, 2019 | Aktuelles, Analyse

Wieder unwahrheiten von von storch

Dass es AfD-Vorstand Beatrix von Storch mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, ist nichts neues. Hier haben wir eine Liste ihrer prominentesten Falschbehauptungen aufgestellt. Nachdem der Verfassungsschutz endlich prüft, ob die faschistischen Tendenzen in der AfD zu einer Überwachung reichen (Mehr dazu) und netzpolitik.org das entsprechende Gutachten veröffentlicht hat (Hier), versucht die AfD verzweifelt, die Anschuldigungen herunterzuspielen.

In einem jüngsten Tweet behauptet die Juristin, „Islamkritik“ werde vom Bundesamt für Verfassungsschutz automatisch für verfassungswidrig gehalten. Peter Nagel, Jurist und ehemaliger Richter, hat sich dieser Behauptung der AfD-Politikerin einmal angenommen.



was steht im Gutachten?

Herr Nagel hat dazu Stellen aus dem Gutachten ausgewählt, in welchem der Verfassungsschutz die Frage nach berechtigter Islamkritik und Beschneidungen der Religionsfreiheit behandelt. Hier einige Screenshots:

 

Man sieht hier bereits, dass der Verfassungsschutz deutlich zwischen „zulässiger“ Islamkritik unterscheidet und Aussagen und Forderungen, die die Menschenwürde des einzelnen abwertet und Einschränkungen in der Religionsfreiheit darstellt. „Es wird sich sehr deutlich, dass Frau MdB von Storch schlicht und ergreifend erneut die Unwahrheit verbreitet. Und es ist wirklich einfach, sie zu widerlegen“, meint Nagel.

Eingriff in die Religionsfreiheit /= Verfassungswidrigkeit

In dem beigefügten Video zitiert sie den Verfassungsschutz. Sie zitiert, dass Lehrpläne zum Islam an deutschen Schulen und Universitäten einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen. Und das stimmt auch. Doch ihre Folgerung danach ist juristischer Unsinn: Sie setzt einen Eingriff in die Religionsfreiheit mit Verfassungswidrigkeit gleich.

Im letzten Nachsatz kommt das entscheidende: „Oder kann es sein.“ Ein Eingriff in die Religionsfreiheit (oder jede andere Freiheit) muss nicht automatisch verfassungswidrig sein. Wenn eine Religion oder Religionsführer zu Straftaten aufrufen würde, überschreitet man die Grenzen der Religionsfreiheit. Peter Nagel erklärt:

„Ab Sekunde 46 (hier wieder punktgenau verlinkt) wäre Frau Beatrix von Storch durch das erste Staatsexamen gefallen und zwar mit Pauken und Trompeten. Die Argumentation der Frau MdB ist juristisch und logisch grob falsch. Sie lügt zudem, wenn sie ab Sek. 54 (hier punktgenau verlinkt) behauptet, im AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes stehe, dass der Unterbindung fundamentalistischer Lehrinhalte gegen die Verfassung verstoße.“

Das Fazit des Juristen ist demnach: „Frau Beatrix von Storch ist eine nicht so gute Juristin und eine leicht zu widerlegende Propagandistin. Sie ist eine Schande für den Bundestag, für die Anwaltschaft und für Deutschland.“

Danke Peter Nagel (Thread hier)! Artikelbild: Mix and Match Studio, shutterstock.com, Screenshot twitter.com