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Schulpflicht vs Streikrecht: Dürfen Schüler bei #FridaysForFuture streiken?

von | Feb 22, 2019 | Aktuelles, Analyse

Schule schwänzen für die Zukunft?

Wie so oft wenn es um die Klimakrise geht – und Greta Thunberg im Speziellen – wird versucht, von den eigentlichen Argumenten abzulenken. Da wird davon abgelenkt, dass buchstäblich jede*r Expert*in auf dem Gebiet zu Sofort-Maßnahmen gegen die menschengemachte Klimakrise aufruft (Mehr dazu). Stattdessen wird mit Fake-Accounts zum Beispiel Greta Thunberg persönlich angegriffen:

Greta Thunberg: Bis zu 50% der Hass-Kommentare stammen von Fake Accounts

Und auch die #FridaysForFuture-Streiks werden nicht inhaltlich angegriffen, sondern es werden die Streikenden kritisiert. Entweder unterstellt man ihnen, sie würden einfach nur Schule schwänzen wollen (obwohl der fehlende Unterricht aufgeholt werden muss). Oder man spricht den Schüler*innen gänzlich ab, dass sie während der Schulzeit überhaupt streiken dürfen. Schließlich gibt es eine Schulpflicht. Doch ist das so?



Schulpflicht vs Versammlungsfreiheit

Ein Argument sei, dass es „bequemer“ sei, während der Schulzeit zu streiken, als in der privaten Freizeit. Mit dem gleichen Argument könnte man auch Arbeitnehmer*innen kritisieren, die während der Arbeitszeit streiken. Nein, es ist im Gegenteil viel mutiger, die Schule zu schwänzen, um für seine Zukunft einzutreten. Aber ist es überhaupt erlaubt?

Dazu gibt es einen Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1973, der im Wesentlichen feststellt, dass man „solchen Tendenzen“, also Demos während der Schulzeit, entgegenwirken sollte (Quelle). Doch das ist nichts Handfestes. Denn hier stehen sich zwei Grundrechte gegenüber: Die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) bzw. die Meinungsfreiheit der Schüler (Artikel 5 GG) und die Schulpflicht bzw. den Erziehungsauftrag der Schule (Artikel 7 GG).

Es gibt ein Recht auf „Spontandemonstrationen“ (Quelle), die man jederzeit und sofort wahrnehmen darf. Auch während der Schulzeit. Dabei liegt die Betonung auf „spontan“ – Wenn man auf ein aktuelles Ereignis reagiert und im Hier und Jetzt sein Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch nimmt. Der Beschluss zur Demo und die Ausführung passieren gleichzeitig. Aber die Klimastreiks sind ja geplant und regelmäßig.

Schüler*innen schwänzen aber oft gar nicht

Aber die Sache ist die: Die meisten Schüler*innen schwänzen die Schule gar nicht. Sie lassen sich offiziell von der Schule „beurlauben“. Sie stellen Anträge, um sich zur Teilnahme an einer Demonstration beurlauben zu lassen. Damit wird die Schulpflicht nicht verletzt. Eine Beurlaubung braucht einen triftigen Grund, aber da es sich dabei üblicherweise um Sportveranstaltungen oder Arzttermine handelt, kann im Ermessen der Schule ein Streik zur Rettung des Klimas durchaus akuter sein.

Die Schulen müssen hier also abwägen, und wenn nichts Gravierendes dagegen spricht, genehmigen sie die Beurlaubung. Diese Demonstrationen können ja auch die demokratische Entwicklung der Jugendlichen fördern. Im niedersächsischen Schulgesetz §2 heißt es dazu sogar: „Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen […] Die Schule soll [dafür] den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten.“ (Quelle).

Ein „Streikrecht“ in dem Sinne haben Schüler*innen (Artikel 9 GG) nicht, denn dieser bezieht sich auf den „Arbeitskampf“. Unentschuldigt vom Unterricht zu fehlen ist aber tatsächlich nicht erlaubt und trägt Konsequenzen nach sich. Dazwischen gibt es noch diverse andere formelle und informelle Regelungen zwischen Lehrkräften und ihren Schüler*innen, wie Absprachen, wenn sie stattdessen den Stoff selbstständig nachholen und dergleichen (Quelle).

Nicht so eindeutig

Eine Pauschalantwort gibt es also leider nicht: Es kommt einfach darauf an. In den meisten Fällen genehmigen die Schulen eine Beurlaubung, oder es gibt andere Regelungen. Ob und wie lange das noch weitergeht und weitergehen kann, steht auf einem anderen Blatt. Die wichtigere Frage ist jedoch: Ob und wie lange unsere Untätigkeit gegen die Bedrohung der Klimakrise weitergehen kann. Man kann natürlich das Haar in der Suppe bei Greta Thunberg suchen, die vegan lebt, mit dem Zug und Elektroauto anreißt, aber einmal Toast in Plastik verpackt gegessen hat. Oh wow, ein Mensch, der nicht perfekt sein kann, wer hätte das gedacht? (Mehr dazu beim Graslutscher)

Wer nicht möchte, dass die Schüler*innen für ihre Zukunft streiken müssen, der kann ihren Platz einnehmen und für ihre Zukunft streiken. Der kann sich dafür einsetzen, dass die Politik endlich die Bedrohung ernst nimmt. Die Folgen der Erderwärmung werden immer drastischer werden, auch Fluchtursachen werden multipliziert. Das ist alles nichts Neues. Und im Angesicht dessen werden ein paar Fehlstunden im Zeugnis geradezu lächerlich unwichtig.

Danke an Rechtsanwalt Christian Solmecke! Artikelbild: Greta Thunberg, Instagram