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Fake: Grüne haben die Rodung des Hambacher Forsts NICHT genehmigt

von | Okt 17, 2018 | Analyse

Aufarbeitung eines Gerüchts

Am 12 September 2018 behauptete NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, CDU, in der WDR Arena unter anderem, die Abholzung des Hambacher Forst würde einem Beschluss aus dem Jahr 2016 von Rot-Grün zugrunde liegen. Der ehemaligen Landesregierung NRW. Das ist jedoch auf mehreren Ebenen falsch. KritikerInnen der Grünen, auch unter Rodungsgegnern, griffen diesen Vorwurf jedoch weiter auf:



Die Regierung kann gar keine Rodungen beschließen

Dazu müssen wir kurz einen Ausflug in die Vergangenheit machen. In den 70er Jahren verkauften mehrere Gemeinden Teile des Waldes an RWE. Manche werfen RWE, damals noch Rheinbraun vor, sich Schmiergelder bedient zu haben. Die Grünen hatten damit nichts zu tun, die gab es damals noch gar nicht. Im Jahr 1978 begannen auch die ersten Rodungsarbeiten.

Eine Rodung beschließen kann damit nur das Unternehmen, da der Wald in seinem Besitz ist. Eine Landesregierung kann jedoch gesetzlich verhindern, das gerodet wird. Ob gerodet wird, beschließt also RWE selbst. Dabei ist zu bedenken, dass etwa 130 Kommunen, Zweckverbände und kommunale Unternehmen ca. 24% Anteil an RWE haben, die über den Verband der der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VKA) von den Dividenden des Konzerns profitieren. Diese Kommunen und ihre VertreterInnen haben im Gegensatz zur Landesregierung ein Mitspracherecht.

Und was ist mit der „Leitentscheidung 2016“?

Die Rodung des Hambacher Forsts war schon lange genehmigt, in Leitentscheidungen aus den Jahren 1987 und 1991, als die Grüne noch nicht in der Regierung war. 2016, als die Grünen zusammen mit der SPD in der Landesregierung waren, bewirkten sie eine neue Leitentscheidung:

„Zur fachlichen Vorbereitung dieser Leitentscheidung ist eine Auswertung von Studien zur langfristigen Energieversorgung in Deutschland/Nordrhein-Westfalen (siehe An-lage) erstellt worden. Diese Untersuchung aktueller Energiestudien verschafft einen Überblick über die Spannweite möglicher bzw. wahrscheinlicher Entwicklungen zur Zukunft des komplexen Themas Energiemarkt.“

Gegen den Willen von SPD, CDU und FDP haben die Grüne die Neubewertung und die „Leitentscheidung 2016“ erwirkt, die den Tagebau Garzweiler um ein Drittel verkleinert. Zu einer Aktualisierung der Leitentscheidungen für Hambach, aber auch für Ingen II kam es überhaupt nicht. Die Grünen beklagen die „politische Konstellation“, die diese in ihrer Legislaturperiode unmöglich machte. „Für eine zusätzliche Veränderung der aus den frühen 1970er Jahren stammenden Tagebauplanung Hambach gab es weder politische noch juristische Ansatzpunkte.“

Eine Neuentscheidung über Hambach wäre Aufgabe für die nächste, derzeitige Landesregierung gewesen, welche sich jetzt aber aus Schwarz-Gelb zusammensetzt. Die das natürlich unterlassen hat. Dass Ministerpräsident Laschet unverschämterweise das jetzt den Grünen zuschieben will, ist eine Frechheit.

Fazit: Grüne haben Rodung nie genehmigt

Die Rodungen in NRW waren schon seit Jahrzehnten von RWE beschlossen und von SPD-Regierungen genehmigt. 2016 erwirkten die Grünen gegen große Widerstände eine Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II. Eine neue Leitentscheidung zu Hambach wurde gelassen wie sie ist und wäre Aufgabe der jetztigen Regierung gewesen. Der Grüne vorzuwerfen, dass sie nur einen kleinen Erfolg gegen die Widerstände der SPD durchsetzen konnten und die bereits bestehende Genehmigung für Hambach nicht ändern konnten, ist äußerst unfair. Und ist eine falsche Darstellung der Realität.

Artikelbild: Screenshot Facebook.com