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AfDler erklärt offen, warum sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden müssen

von | Feb 1, 2019 | Aktuelles, Analyse

Die AfD und ihr konFlikt mit der Verfassung

Dr. Maximilian Krah, stellvertretender Landesvorsitzende der AfD Sachsen, ist in der Vergangenheit mit fremdenfeindlichen Fake News aufgefallen, die die Polizei selbst widerlegen musste.

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In einem Vortrag über das „Volk“, die „Volkssouveränität“ und die Verfassung machte er jüngst ein überraschend offenes Geständnis. Dort erklärte er die Dogmatik der AfD. Und hat nachvollziehbar erklärt, dass seine Partei im Konflikt mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht. Das habe zu tun mit der NS-„Blut und Boden“-Ideologie der AfD, versteckt hinter Euphemismen von „Volkssouveränität“ und dem Ethnopluralismus. Wir erklären das.



AfD-Insider in Führungsposition erklärt, warum sie verfassungswidrig sind

Krah bezieht sich ganz offen auf den NS-Juristen Carl Schmitt, der 1941 das Buch „Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ veröffentlicht hat. Das war nicht das erste Mal, dass sich Krah auf den Nazi bezieht.

Screenshot Peter Nagel

Carl Schmitts Theorie (Mehr dazu) war ein ideologisches Konstrukt, um den Eroberungskrieg der Nazis zu rechtfertigen. Krah hat den Nazi in einem Tweet sogar 1:1 plagiiert (Mehr dazu). Der NS-Begriff „raumfremd“ wird auch von Gauland verwendet (Mehr dazu). Auch im aktuellen Video zitiert er für seine Definition von „Volk“ wieder Carl Schmitt (Hier).

Krah erklärt, dass es neben dem deutschen „Staatsvolk“ (die Bevölkerung Deutschland nach dem Grundgesetz) ein deutsches ETHNISCHES VOLK gäbe, das als „wahrer Souverän“ das Recht habe, sich neu zu verfassen. Das heißt also, unter Berufung von buchstäblicher Nazi-Propaganda möchte die AfD ein Konzept des „Volkes“ definieren, das dem Grundgesetz widerspricht. 

Warum der „ethnische Volksbegriff“ und der dahinter steckende „Ethnopluralismus“ lediglich die moderne Version der NS-Rassentheorie ist und von der AfD vertreten wird haben wir hier abgehandelt:

Der Hauptgrund, warum die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte

Das Grundgesetz außer Kraft setzen

Mit dieser auf Nazi-Ideologie basierender Definition des „ethnischen deutschen Volkes“, das wie erwähnt dem Grundgesetz widerspricht, erklärt er ganz offen, dass diese Gruppe das Recht habe, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen. Die Stelle erklärt er hier ganz genau. Der Jurist Peter Nagel stellt fest: „Nach Ansicht der AfD steht der ethnische Deutsche also über dem deutschen Staatsbürger des Grundgesetzes. Er kann ihn entrechten.“

Dabei ist sich Krah durchaus bewusst, dass diese Sichtweise verfassungswidrig eingestuft werden kann, wie er an dieser Stelle zugibt. Die Verfassungswidrigkeit der AfD lässt sich also ganz simpel aus dieser Dogmatik ableiten, die mehrfach von diesem AfD-Insider in Führungsposition vertreten wird, der im Verfassungsschutzgutachten mehrmals als Beleg erwähnt wird (Siehe hier). Womit er nachweislich auch nicht der einzige ist.

Nagel resümiert: „Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei. Es ist interessant, dies vom stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD Sachsen erklärt zu bekommen.“

Danke an Peter Nagel. Artikelbild: Screenshot Youtube