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AfD Sachsen selbst schuld: Was du über die Entscheidung des Landeswahlausschusses wissen musst

von | Jul 7, 2019 | Aktuelles, Analyse, Politik

4 Fakten zur Landesliste der AfD SAchsen

Der sächsische Landeswahlausschuss hat mit 6 von 7 Stimmen die AfD-Kandidaten ab Platz 19 bis 61 für die Landtagswahl zurückgewiesen. Die AfD wird demnach in Sachsen nur mit 18 Kandidaten für die Zweitstimmenliste zur Landtagswahl am 1. September antreten. Was das für die AfD und für Sachsen bedeutet und wessen Schuld das ist, erklären wir in diesem Artikel.



1.) AfD ist vollkommen selbst schuld

Viele AfD-AnhängerInnen sind sich sicher: Es ist bereits „Wahlbetrug“ vor der Wahl und nur ein „Komplott“ der Bundesrepublik um die AfD zu schwächen. Und wie immer haben sie natürlich Unrecht. Denn dieser Ausgang ist vollkommen selbst verschuldet. Und das zweifeln auch nicht einmal wirklich die Verantwortlichen der AfD an, die sich damit entschuldigen, „keine Politprofis“ zu sein. Und das, obwohl sie seit 5 Jahren im Landtag sitzen und einen Regierungsanspruch erheben.

Was war passiert? Die AfD hatte nämlich auf zwei Wahlveranstaltungen mit fünf Wochen Abstand zwei verschiedene Kandidatenlisten eingereicht. Einmal für die Plätze 1 bis 18 und später 19 bis 61. Erst später reichte sie eine gemeinsame Liste ein. Das Problem: Nicht nur hielt sie für ihre Landesliste zwei verschiedene Veranstaltungen ab, was höchst irregulär ist, sie hatte bei beiden auch unterschiedliche Wahlverfahren und Vertrauenspersonen.

Sie konnte damit nicht glaubhaft erklären, dass es eine Fortsetzung der ersten Wahl gewesen sei. Es waren nach der sächsischen Verfassung zwei verschiedene Veranstaltungen. Die AfD wusste auch bereits vorher, dass sie damit nicht durchkommen würde, denn die Landeswahlleiterin informierte die AfD bereits Mitte Juni über ein Mängelschreiben – auf das sie aber nie reagierte (Quelle).

2.) Man konnte ihre ganze Liste auf gar keinen Fall „trotzdem“ zulassen!

Wie einige Kolumnisten und Journalisten beispielsweise bei der FAZ absurderweise suggerieren, ist es völlig ausgeschlossen, dass die ganze AfD Liste trotz ihrer Formfehler zugelassen werden konnte. Man argumentiert, man sollte quasi „ein Auge zudrücken“ und die große Liste der AfD anwenden, damit sie bessere Erfolge einfahren kann, um sich nicht als Opfer (ihrer eigenen Fehler?) präsentieren zu können. Abgesehen davon, dass es absurd ist, den Rechtsstaat auszusetzen, weil die AfD sonst ihre eigenen Fehler dazu instrumentalisieren würde, um den Rechtsstaat zu kritisieren, ist das auch ein gefährlicher Vorschlag.

Denn wenn der Landeswahlausschuss Recht und Gesetz willkürlich für die AfD aussetzen würde, wäre die gesamte Landtagswahl anfechtbar, weil einige der KandidatInnen nicht ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Ein Kandidat, der sich benachteiligt fühlen würde, könnte klagen. Und die ganze Wahl würde wiederholt werden müssen. Das ist kein fiktives Beispiel, sondern beispielsweise 1993 in Hamburg bereits genau so passiert. Auch die AfD kann also keine Sonderbehandlung bekommen.

3.) Es kann nicht einspruch eingelegt werden

Der AfD-Chef Jörg Urban spricht unseriöserweise von einem „Komplott“, obwohl seine Partei die alleinige Schuld an der Sache trägt. Er kündigte an, eine Klage einzureichen, weil er es für ein „durchsichtiges, juristisch nicht haltbares Boykottverfahren“ hält. Weder diese Einschätzung stimmt, noch, dass er dagegen klagen kann. Zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Gegen die Entscheidung des Landeswahlausschuss kann kein Einspruch erhoben werden.

Das kann erst nach § 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses der Wahl schriftlich beim Landtag getan werden. Also frühestens im Oktober (Quelle). Die AfD wird jetzt mit dieser kurzen Landesliste antreten müssen. Und das nicht wegen, sondern trotz der Verfassung. Aber wegen ihrer eigenen Fehler.

4.) Wird die AfD Sitze verlieren?

Nicht zwangsläufig. Das hängt von diversen Faktoren ab. Es hängt davon ab, wie viele Direktmandate (per Erststimme) die AfD bei der Wahl holen wird und ob diese DirektkandidatInnen gleichzeitig auch auf der Landesliste (Zweitstimme) stehen. Für jeden Direktkandidaten, der nicht auf der Liste steht und seinen Wahlkreis gewinnt, wird die Fraktion größer. Im schlechtesten Fall für sie wäre die AfD wirklich nur 18 Sitze groß. Nach derzeitigen Prognosen verliert sie jedoch „nur“ zwischen einem und acht Sitzen, wenn ihr nach derzeitigen Umfragewerten 31 bis 36 Sitze zustehen würden. Wie das genau funktioniert haben wir hier erklärt:

Weitersagen! So musst du in Sachsen wählen, damit die AfD möglichst wenig Sitze bekommt

Fazit

Der Landeswahlausschuss hat keine leichte Entscheidung gefällt und sich mehrfach intensiv beraten. Es ist kein „Komplott“ und kein „Wahlbetrug“, auch wenn sich die AfD gerne in der Rolle des unfair behandelten Opfers suhlt. Die Fehler hat sie ganz allein selbst begangen und die Möglichkeit, diese noch rechtzeitig zu korrigieren, ignoriert. Natürlich ist eine endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts Ende des Jahres abzuwarten, aber gerade die AfD, die so gerne auf „Recht und Ordnung“ pocht sollte wissen, dass diese auch ebenso für sie gelten.

Artikelbild: pixabay.com, CC0