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Bei Zuwanderern verzählt, bei Kriminalität verrechnet: Nicht nur Rechte stolpern über BKA-Statistik

von | Aug 4, 2019 | Aktuelles, Analyse, Gastkommentar

Faktencheck „Zuwandererkriminalität“ fällt bei Faktencheck durch.

Die Faktenchecker von „Correctiv“ haben Postings unter die Lupe genommen, die eine geradezu explosionsartige Zunahme von Straftaten durch Schutzsuchende belegen sollen. Ihr Fazit: „Richtig, aber es fehlt der Kontext!“, nachdem sie jenen „Kontext“ ausführlich zu erläutern versuchten. Das Problem: sowohl Populisten als auch „Correctiv“ haben jene Statistiken zur „Zuwandererkriminalität“ wohl einfach nicht verstanden – kein Wunder! (Artikel von „Correctiv“)

von Tobias Wilke

-> Update 10.08.: Nach Hinweisen unseren hat Correctiv inzwischen seinen Text korrigiert und die Bewertung zu „Größtenteils falsch“ angepasst.



Verzerrte und falsche Grafik

Seit einigen Wochen teilen „besorgte Bürger“, hauptamtliche Populisten von Rechtsparteien, aber zu unserem Entsetzen auch der Deutsche Journalistenverband Berlin-Brandenburg absolute Zahlen zu Straftaten, für die vermeintlich Geflüchtete als Tatverdächtige ermittelt wurden und vergleichen dabei die Jahre 2014 (also vor der sogenannten „Flüchtlingskrise“) und 2018 – dem aktuellen Berichtsjahr.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thorsten Weiß will das Ganze noch um prozentuale Steigerungen „aufpeppen“, sein Sharepic wird dementsprechend auch tausendfach geteilt, doch er scheitert dabei kläglich an der Prozentrechnung: ein Anstieg von 122 auf 430 Fälle („Mord und Totschlag“) bedeutet natürlich keine Steigerung um „+352%“, sondern um +252%.

Die Motivation von „Correctiv“, diese Zahlen einzuordnen, ist durchaus nachvollziehbar: mehr Menschen begehen selbstverständlich auch mehr Straftaten. 2018 gab es wohl deutlich mehr „Zuwanderer“ in Deutschland als noch 2014, die Zahl der Straftaten in Berlin oder Hamburg ist schließlich ebenfalls höher als die in Ottendorf-Okrilla oder Gleiszellen-Gleishorbach.

Der Vergleich: Äpfel mit Obstkörben, darunter Birnen.

Die Faktenchecker von „Correctiv“ versuchen also zu ermitteln, ob der Anstieg der Straftaten „Zuwanderer“ nicht schlichtweg dadurch zu erklären sein könnte, dass im gleichen Zeitraum auch die Zahl der Zuwanderer in ähnlichem oder sogar höherem Umfang gestiegen ist. Wenn in Berlin ungefähr doppelt so viele Tatverdächtige ermittelt werden wie in Hamburg, würde das wohl auch nicht verwundern – die Einwohnerzahl ist ca. doppelt so hoch. Pendler und Touristen verzerren die Zahlen allerdings.

Daher recherchiert „Correctiv“ die vermeintliche Gesamtzahl der Zuwanderer für das Jahr 2014, beziffert diese auf rund 750.000 und ignoriert dabei leider -trotz des Screenshots im eigenen Artikel- die Schätzung des Bundeskriminalamts für das gleiche Jahr: etwa 240.000 (gelbe Markierungen durch uns). Genaue Zahlen zu nennen, ist ohnehin komplett unmöglich. Dazu später.

Das Problem: „Correctiv“ hat die Zahl der „Zuwanderer“ für 2014 aktuell beim Statistischen Bundesamt recherchiert, das Bundeskriminalamt hingegen hatte damals noch eine deutlich enger gefasste Definition für „Zuwanderer“ als heute.

Anerkannte Flüchtlinge zählten bis 2017 nicht als „Zuwanderer“

Bis einschließlich 2016 hatte das Bundeskriminalamt Geflüchtete mit anerkanntem Aufenthaltstitel (nationaler/internationaler Schutz und Asylberechtigte) noch gar nicht als „Zuwanderer“ kategorisiert, sondern als „sonstiger, erlaubter Aufenthalt“ in der Kategorie „Nichtdeutsche“.

Daher wurden auch Straftaten und Tatverdächtige aus diesem Personenkreis nicht den „Zuwanderern“ zugeordnet.

Dementsprechend sind die Zahlen zu Straftaten durch Zuwanderer im Jahr 2014 aus den Postings der Populisten (und des DJV Berlin-Brandenburg!) sowie der Zuwanderer insgesamt gemäß Recherchen von „Correctiv“ überhaupt nicht vergleichbar mit denen aus 2018!

Dem letzten Absatz aus diesem eigentlich recht deutlich gekennzeichneten Warnhinweis des Bundeskriminalamts widmen wir uns später.

Und Nicht alle „Zuwanderer“ sind auch „Schutzsuchende“

„Correctiv“ verwendet in seinem (leider missglückten) Faktencheck den Begriff „Schutzsuchende“ synonym für „Zuwanderer“. Der Haken: in der Definition des BKA gehört auch „unerlaubter Aufenthalt“ dazu – Studenten, Touristen oder Arbeitnehmer und Geschäftsleute, aber auch professionelle Diebesbanden ohne gültige Visa. Kein Fluchtkontext also. Als polizeilich ermittelte Tatverdächtige tauchen diese zwar in der Kategorie „Zuwanderer“ auf, waren jedoch nie „Schutzsuchende“.

Die Gesamtzahl jener „unerlaubt Aufhältigen“ zu beziffern, die nicht als Tatverdächtige durch die Polizei ermittelt wurden oder sich überhaupt nichts zu Schulden kommen ließen, ist vollkommen unmöglich – wohl keiner von ihnen wird seinen unerlaubten Aufenthalt irgendeiner Behörde melden. Daher ist die ungefähre Linie des Bundeskriminalamts (Grafik 2) noch deutlich seriöser als die vermeintlich exakten Zahlen von „Correctiv“.

Ein „Zuwanderer“ ohne Fluchtkontext kann zwar als Tatverdächtiger ermittelt und somit den vermeintlich „kriminellen Schutzsuchenden“ zugeordnet werden – nicht aber der Gesamtzahl der Zuwanderer. Die Statistik zur Zuwandererkriminalität wird hier also zwangsläufig unseriös, jeder Versuch zu berechnen, „wie viel krimineller“ Zuwanderer sein könnten als Deutsche ist zum Scheitern verurteilt. Daher warnt das BKA auch explizit:

Quelle: Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung.

(Anm.d.Red.: Die Tatverdächtigenbelastungszahl ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils jeweils ohne Kinder unter acht Jahren.)

Auf Sprachlos-Blog findet sich ein ausführlicher Artikel dazu, welche absurden Werte sich ergeben können, wenn beispielsweise das Landeskriminalamt Sachsen diese Warnung des BKA ignoriert.

Wer durch Zuwanderer getötet wird, kann quicklebendig sein

Seit Monaten verweisen Rechte, Rechtsaußen und leider auch auf deren Klickzahlen schielende Medien darauf, wie viele Deutsche im vergangenen Jahr angeblich durch Geflüchtete ermordet worden seien.

Die Faktenchecker von „Correctiv“ bemühen sich, den Unterschied darzustellen zwischen Opfern von Tötungsdelikten und tatsächlich getöteten Menschen.

Achtung, jetzt wird es makaber: auch das Opfer eines „Vollendeten Tötungsdelikts“ kann sich durchaus bester Gesundheit erfreuen – vom BKA Totgesagte leben länger. Der entsprechende Hinweis findet sich in genau jenem „Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung“, aus dem so viele die Zahlen übernehmen, aber offenbar die Texte ignorieren. Im Kapitel  3.1.4 „Opfer“ findet sich der entsprechende Hinweis:

Das heißt: zu den 102 deutschen Opfern eines „vollendeten Tötungsdelikts“ durch Zuwanderer im vergangenen Jahr (also 2018) gehören nicht nur laut BKA sieben getötete Deutsche vom Anschlag des Terroristen Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016, sondern auch 75 dabei verletzte Deutsche ungeachtet des Verletzungsgrads. Dazu könnten durchaus auch traumatisierte Einsatzkräfte gehören.

Die Kategorie „Opfer nichtdeutsch“ hat das BKA irgendwie „vergessen“ – bei dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz wurden auch Menschen aus der Ukraine ermordet, aus Israel, Polen, Italien und der Tschechischen Republik.

Finger weg! Auch von der Statistik…

Besonders beliebt bei „Scharfmachern“ sind Sexualdelikte – zumindest dann, wenn kein Deutscher als Tatverdächtiger ermittelt wird. Die Steigerung der absoluten Zahlen bei Zuwanderern von 2014 bis 2018 klingen zunächst einmal gewaltig. Es gab 2016 allerdings eine Strafrechtsreform, auf die „Correctiv“ auch hinweist – leider nur sehr vage:

Quelle: „Correctiv“

Diese Novellierung des Sexualstrafrechts betrifft den Ende 2016 neu geschaffenen §184i StGB „Sexuelle Belästigung“. Was 2014 noch keine Straftat war, 2018 aber zur Kategorie „Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung“ gehört, muss also zwangsläufig zu einer Steigerung der Gesamtzahlen im Betrachtungszeitraum führen. Das betrifft selbstverständlich auch Deutsche: die Zahl der „Sexuellen Belästigungen“ bei denen Deutsche als Tatverdächtige ermittelt wurden, sind im gleichen Zeitraum von 0 (logisch!) auf 5493 gestiegen.

Die AfD hat das populistische Potential dieses Effekts offenbar erkannt und setzt womöglich gezielt auf Verwechslung von „Sexueller Belästigung“ mit schweren Sexualverbrechen. Der MDR hat eine solche Pressemitteilung der AfD Fraktion Sachsen umfassend beleuchtet.

Falsch gezählt ist halb gehetzt

„Correctiv“ resümiert in seinem ausführlichen Faktencheck: die Postings von AfD, DJV(!) u.a. zu der Steigerung bei den absoluten Zahlen von Straftaten durch Zuwanderer sind „Größtenteils richtig (…) Aber sie lassen Kontext außer Acht“. Sorry, die Zahlen sind nicht „Größtenteils richtig“, weil sie laut BKA überhaupt nicht vergleichbar sind (geänderte Definition von Zuwanderern, von denen eine große Gruppe nicht zählbar ist!) und der von „Correctiv“ nachgelieferte, vermeintliche Kontext (s.u.) ist aus den gleichen Gründen ebenfalls „Größtenteils falsch“.

Quelle: „Correctiv“

Unsere Bewertung: wegen der zahlreichen Unschärfen bei der Betrachtung von „Zuwandererkriminalität“, auf die das Bundeskriminalamt sogar selbst hinweist, sollte die Polizei womöglich einfach auf die Erstellung einer derart unverlässlichen Sonderstatistik verzichten. Die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ ist ein Arbeitsnachweis der Polizei – nicht mehr, nicht weniger. Wenn dieser Arbeitsnachweis aber für Hass und Hetze mit manipulierten oder falsch verstandenen Zahlen missbraucht wird, konterkariert die Polizei eine ihrer wichtigsten Aufgaben: die Prävention.

Autor: Tobias Wilke, Artikelbild: Screenshot facebook.com