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Bielefeld: AfD-Vertreterin wirft sich bockig auf den Boden & wird von Polizei abgeführt

von | Feb 19, 2021 | Aktuelles

AfD-Vertreterin legt sich bockig auf den Boden und wird abgeführt

Für gewöhnlich ist die Polizei dein Freund und Helfer, auch wenn du mal am Boden liegst. Allerdings auch dann, wenn du eine Maskenverweigerin bist und dich weigerst, den Saal zu verlassen, aus dem du wegen Verstößen gegen die Vorgaben rausgeflogen bist. Zumindest erging es so Irina Gross, sachkundige Bürgerin im Betriebsausschuss Immobilienservicebetrieb Bielefeld. Und Mitglied der AfD.

AfD lehnt Corona-Vorschriften ab

Das Gremium selbst ist eigentlich relativ unbedeutend, dennoch lagerte dort am vergangenen Dienstag eine Menge Sprengstoff, der sich final entzündete. So sehr, dass die Polizei kommen und die AfD-Vertreterin abführen musste. Sie hat gegen die Coronaschutzvorgaben verstoßen (Quelle). 

Was war passiert? Irina Gross ist Mitglied der AfD in Bielefeld und als sachkundige Bürgerin im Betriebsausschuss Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld. Dieser tagt monatlich in Ausschusssitzungen.

Gegen alle Regeln

Am Dienstag handelte es sich um die zweite Sitzung in der neuen Ratswahlperiode. Sie wurde laut Niederschrift bereits in der ersten Sitzung verpflichtet. In dieser Verpflichtung schwört man: „Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. 

Aus der Niederschrift wird deutlich:

„Die sachkundigen Bürger*innen bekunden ihr Einverständnis mit einem deutlichen „Ja“ und unterzeichnen die Niederschrift über die Verpflichtung.“ Irina Gross ist einer dieser sachkundigen Bürger:innen.

Irina Gross hätte sich also aufgrund ihrer eigenen Verpflichtungserklärung an die Regeln halten müssen. Hatte aber bereits in der ersten Sitzung die Maskenpflicht mit der Begründung, sie habe ein Attest, ignoriert. Das Attest wollte sie nicht vorzeigen, nach eigenem Bekunden sei sie nur verpflichtet, dieses Attest einem Richter vorzulegen, sonst niemandem.

Vorsorge gegen Maskenverweigernde klare Regeln

Der Ältestenrat beriet sich daraufhin, wie sie mit Maskenverweigernden umgehen sollen. Sie einigten sich darauf, dass künftig für Menschen mit Attest zuvor ein verpflichtender Schnelltest durchgeführt werden muss, eine Stunde vor der Sitzung.

Dies wird auch in den Einladungen bzw. seitens des Büros des Rates deutlich an alle Ausschussmitglieder kommuniziert:

„Beim Betreten des Rathauses und während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen! 

Sofern Sie gem. § 3 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 der CoronaSchVO von der Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske ausgenommen sind, bitte ich Sie, dies der Geschäftsführung des Gremiums unter Beibringung des entsprechenden ärztlichen Attests nach Möglichkeit drei Tage vor dem Sitzungstag telefonisch oder per Mail mitzuteilen. Um Ihnen dennoch die Teilnahme an der Sitzung zu ermöglichen, biete ich Ihnen an, einen Schnelltest durchführen zu lassen, für den Sie sich bitte eine Stunde vor Sitzungsbeginn am Sitzungsort einfinden. Hierzu bitte ich um einen entsprechenden Hinweis Ihrerseits. Sollten Sie sich mit der Durchführung des Schnelltests nicht einverstanden erklären, behalte ich mir vor, Sie von der Sitzung auf Grundlage des mir zustehenden Hausrechts auszuschließen, da dem Gesundheitsschutz der übrigen Sitzungsteilnehmer der Vorrang vor dem Recht auf Teilnahme eines einzelnen Mitglieds einzuräumen ist.“

Irina Gross war das Vorgehen also bekannt, vom Betreten des Rathauses bis zum Sitzungssaal trug sie auch noch eine Maske, setzte diese am Platz dann allerdings ab.

Nach zwei Ermahnungen folgte der Rauswurf

Sie wurde zweimal ermahnt, doch bitte eine Maske zu tragen. Daraufhin erfolgte dann der Ausschluss von der Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden, welcher zuvor eine Abstimmung über ihren Ausschluss durchführen ließ. Er verwies sie des Saales, dem wollte sie aber nicht nachkommen und legte sich stattdessen mit dem Rücken auf den Boden und blieb dort liegen.

Der herbeigerufene Sicherheitsdienst konnte sie ebenfalls nicht überzeugen den Saal zu verlassen, so dass die nahegelegene Stadtwache, bestehend aus Polizei und Ordnungsamt, Mitarbeiter:innen in den Ratssaal schickte. Als diese eintrafen, stand sie bereits von selbst auf und ging in Richtung Flur. Dort setzte sie sich dann zunächst in den Flur, welcher mit denkmalgeschützten Stühlen und Schildern „Bitte nicht setzen!“ beschriftet ist, ehe sie das Rathaus in Begleitung von Polizei und Ordnungsamt final verließ.

Die AfD schützt das Volk nicht!

Aus Corona-Schutzgründen sollen die Sitzungen der politischen Gremien in Bielefeld aktuell nicht länger als 15-30 Minuten dauern. Irina Gross’ Aktion allein führte allerdings bereits zu einer Verzögerung von 20 Minuten. Wenn die AfD also ernsthaft behauptet, sie würden das deutsche Volk schützen, dann ist das spätestens seit Dienstag eine glatte Lüge.

Mit der Warnung vor „kriminellen Passdeutschen“ hingegen können sie ihr rassistisches Motiv weiterhin bedienen. Irina Gross ist sog. „Russlanddeutsche“ doof nur, dass dies die Zielwähler:innenschaft der AfD ist. Das haben wir auch hier bereits erläutert:

Das ist der Grund, warum so viele Migranten die AfD wählen

Kein Einzelfall in Bielefeld bei der AfD Hatefuck-Wünsche, Staatsschutz-Ermittlungen & Co.

Sie ist nicht das einzige Bielefelder AfD-Mitglied, welches Probleme mit den Regeln und Gesetzen des Staates hat. Der Staat, den sie doch eigentlich so sehr vor Rechtsbrecher:innen schützen wollen. Maximilian Kneller, Stadtrat in Bielefeld, wurde bereits straffällig und rechtskräftig dafür verurteilt, dass er einem Mitglied der Jungen Liberalen einen Hatefuck wünschte.

Als Strafe erhielt er 30 Tagessätze zu je 10 €, was mit dem damaligen niedrigen Einkommen begründet war. Im Interview mit der Neuen Westfälischen konnte er sich jedoch nicht mehr so ganz genau an den Prozess erinnern:

„Erinnert an das Urteil, teilte Maximilian Kneller mit: „Ich habe selbst nochmal nachgeguckt, ist ja nun einige Jahre her. Sie haben Recht. Tatsächlich musste ich 300 Euro Strafe zahlen. Ich hatte es so in Erinnerung, dass es gegen Zahlung von 300 Euro eingestellt wurde. Für mich als nicht-Jurist war das Wesentliche in Erinnerung: Das Führungszeugnis ist sauber.“.“

Unmittelbar im Wahlkampf 2020 fielen zudem drei weitere Mitglieder der Bielefelder AfD auf, wie sie Wahlplakate der Partei ‚Die Linke‘ zerstört haben sollen. Der Staatsschutz nahm die Ermittlungen auf. Florian Sander, ebenfalls Ratsmitglied und Vorsitzender der AfD Bielefeld, erklärte: „Wir sind die Partei der Rechtsstaatlichkeit. Dies war wenn, dann die Tat von Einzelpersonen und keine Handlung der Partei AfD.“

Nun denn …

Artikelbild: Tobias Arhelger

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