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Eilmeldung: AfD Sachsen darf zur Wahl nur mit 18 Listenplätzen antreten

von | Jul 5, 2019 | Aktuelles, Bericht

„Unstimmigkeiten, Schusseleien und Schlampereien“ der AfD

  • Update: Nur 18 Listenplätze der AfD wurden zugelassen! Mehr dazu am Ende des Artikels!
  • Update 26.07: Das sächsische Verfassungsgericht hat vorläufig die Plätze 19-30 zugelassen (Mehr dazu)

Der Landeswahlausschuss überprüft gerade, welche Parteien zur Landtagswahl in Sachsen zugelassen werden. Parteien wie die CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Humanisten oder die Linke wurden bereits zugelassen. „Demokratie in Bewegung“ wurde hingegen abgelehnt, da sie mit 946 eingereichten Zulassungsunterschriften leider ihr notwendiges Minimum verfehlte. Doch die AfD, derzeit in Umfrage stärkste Partei in Sachsen, könnte eventuell gar nicht zugelassen werden.

Wie mehrere Journalisten wie Michael Deutschmann oder Tino Moritz derzeit live auf Twitter berichten, gibt es für die AfD wohl massive Probleme.

Die Anmeldung der AfD sei ein „atypischer Vorgang“ und müsse gesondert beraten werden. Es sieht nicht gut aus für die AfD. Die zunächst am 18. Juni beim Landeswahlleiter eingereichten Unterlagen der AfD Sachsen zur Landtagswahl hätten nach Darstellung der Partei „Entwurfscharakter zur Erörterung“ gehabt, sagt Dr. Wolf, Jurist bei der Landeswahlleiterin. Es gäbe starke Mängel, so wurde zu einer Liste zwei Niederschriften für Aufstellungsversammlungen eingereicht. Die AfD entschuldigte sich damit, dass sie „keine Politprofis“ seien.



AfD könnte von Sachsenwahl ausgeschlossen werden

Das Problem ist: Es ist unklar, ob es zwei Parteiversammlungen gab oder eine. Hatten alle Bewerber Gelegenheit ihr Programm vorzustellen und an der Versammlung teilzunehmen oder nicht? Die AfD argumentiert, dass es sich um eine Versammlung mit fünfwöchiger Pause gehandelt hätte. Das ist jedoch höchst ungewöhnlich. Es wird gerade versucht, herauszufinden, ob dies legitim sei, insbesondere da bei beiden Terminen unterschiedliche Wahlsystem verwendet worden sind. Falls nicht, wären nur die ersten 18 Listenplätze der AfD zulässig. Das ist deshalb relevant, weil eine Wahl mit nicht ordnungsgemäßer Aufstellung von Kandidaten anfechtbar wäre, wie es 1993 in Hamburg passierte.

Würden nur die 18 Listenplätze zugelassen, würde das interessante Folgen haben. Würde sie weniger Direktmandate erringen, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, würden Personen von der Liste nachrücken. Sind aber viele der Direktkandidaten auf der Liste, würde die AfD ihre Ausgleichsmandate nicht füllen können und es würden Sitze unbesetzt bleiben.

Update 14:10: Listenplätze ab platz 19 abgelehnt!

Der sächsische Landenswahlausschuss hat mit 6 von 7 Stimmen die Kandidaten ab Platz 19 bis 61 für die Landtagswahl zurückgewiesen! Das heißt, dass nach der Landtagswahl in Sachsen deutlich weniger Abgeordnete der AfD in den Landtag einziehen werden, als ihnen nach den derzeitigen Umfragewerten zustehen. Derzeit würde sie eigentlich mehr als 30 Abgeordnete stellen. Wenn sie viele Direktmandate in den 60 Wahlkreisen gewinnt, hält sich der Schaden für die Partei jedoch in Grenzen, sofern eine Anfechtung keinen Erfolg hat.

Zum Thema: Wie man deswegen jetzt die AfD schwächen kann!

Weitersagen! So musst du in Sachsen wählen, damit die AfD möglichst wenig Sitze bekommt

Artikelbild: Michael Deutschmann