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Rechtsanwälte finden diese 4 juristischen Probleme mit den AfD-Spitzel-Seiten

von | Okt 13, 2018 | Bericht

„Mein Lehrer hetzt“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei „Jun Rechtsanwälte“ veröffentlichten auf Facebook ihre Einschätzung der Meldeplattform des AfD-Abgeordneten Stefan Räpple, über die wir hier bereits berichteten. Derzeit ist die Seite aber offline. Die Anwälte haben vor allem vier rechtliche Bedenken dabei gefunden:



1. Lehrernamen bleiben nicht geheim!

Meldern wird versichert, der eigene Name bleibe „in jedem Fall geheim“. Das ist aber nicht die Wahrheit. Der Betreiber (anders als Journalisten oder Anwälte) muss die Daten herausgeben, wenn etwa ein betroffener Lehrer wegen übler Nachrede Anzeige erstattet und die StA die Ermittlungen aufnimmt. Das Versprechen der Geheimhaltung ist also eine Täuschung.

2. Die DSGVO ist falsch

Die Datenschutzerklärung ist falsch verlinkt. Sie erfüllt inhaltlich auch nicht die Anforderungen der DSGVO.

3. Mögliche Bußgelder für die AfD

Wenn mit Meldungen zu rechnen ist, hat jeder Lehrer einen Auskunftsanspruch gegen Herrn Räpple. Die Verletzung dieser Auskunftspflicht stellt wiederum einen Verstoß gegen die DSGVO dar, den man mit einem Bußgeld ahnden kann.

4. Kein Anspruch auf Whistleblowing

Eine Parteiseite kann nicht die Privilegien nach der Whistleblowing Rechtsprechung in Anspruch nehmen, da andere taugliche Mittel für die Meldung von Dienstverstößen gegeben sind.

Die Anwälte weisen darauf hin, dass auch eine einstweilige Verfügung in Betracht gezogen werden kann, wenn die Namen der Lehrer rechtswidrig veröffentlicht werden. Sie haben hier ein Formular für eine Betroffenenanfrage vorbereitet, die jeder potenziell Betroffene regelmäßig einreichen kann, um von der AfD-Spitzel-Seite Informationen zu erhalten.

„So könnte man Transparenz über die Arbeit dieser Meldestelle schaffen, was ja sicherlich Sinn der ganze Aktion ist. Natürlich sollte das nicht als juristische DDOS-Attacke wirken, aber die Meldestelle hat sicher die nötigen Ressourcen.“ Sie sind der Meinung, dass die Arbeit des Anfragen und gegeben falls Anzeigen der Dienstherr, eine Interessenvertretung oder gar Partei übernehmen sollte.

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Artikelbild: pixabay.com, CC0