1.690

Wenn du Angst um die politische Neutralität der Polizei bekommst …

von | Okt 14, 2018 | Allgemein

Es bricht mir fast das Herz

Es erschüttert mich in meinen Grundfesten, mehr noch: Es macht mir Angst. Nicht jetzt, dass man durch Beobachtungen und Analyse genau das hätte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit hätte vorhersagen können, sondern viel mehr, dass es wirklich geschehen ist. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, gibt eine Wahlempfehlung… nein, das ist nicht wrichtig ausgedrückt, er gibt eine NICHT-Wahlempfehlung. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt rät davon ab, Grün zu wählen.

 



Ok. Darf er gerne machen. Wenn er von mir aus einen Kaninchenzüchterverein leitet oder die örtliche Pokémon GO WhatsApp-Gruppe administriert. Oder der Wortführer in der Häckelgruppe Peckeloh Nord ist.

Aber das ist er nicht. Rainer Wendt ist ein sich im Ruhestand befindender deutscher Polizeibeamter und seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund (DBB). Es liegt also ein Beamtenverhältnis vor, auch wenn er gleichzeitig nach Angaben der WELT seit 2006 nicht mehr im Dienst ist.

Geht schon, kann man machen. Irritiert vielleicht, aber ändert nichts an der Problematik. Denn die Fragestellung ist: Kann und darf sich ein verbeamteter Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft aktiv in Wahlen einmischen?

„Ich mache sogar aktiv Wahlkampf für die CSU“

Was Wendt hier direkt macht: Eine Wahlbeeinflussung, NICHT Grün bei der Landtagswahl in Bayern zu wählen. Es geht also über eine Wahlempfehlung hinaus  wenn er ohne sachlich angeführten Grund von einer anderen, nicht – verfassungsfeindlichen Partei abrät.

Er macht ebenso direkt: Mit seinem Privatprofil in den Kommentaren kund, dass er aktiv Wahlkampf für die CSU bestreitet.

Was Wendt ausnutzt: Seine offizielle Position als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), denn er postete den (Nicht-)Wahlaufruf über seine offizielle Facebookseite.

Und hier dürfte der Hund begraben liegen, denn es gibt einen Unterschied, ob man privat seinen Gedankenmüll äußert, oder auf einem (nach eigenen Angaben) offiziellen Account fragwürdige Inhalte veröffentlicht. Und hier hat Rainer Wendt einen ganz klaren Weg eingeschlagen, obschon er dabei eine sehr inkonsequente Verfahrensweise verfolgte.

Rainer Wendt veröffentlichte nachweisbar die (Nicht-)Wahlempfehlung auf seiner offiziellen Facebookseite mit der Angabe „Dies ist die offizielle Fanpage von Rainer Wendt, dem Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG).“ (vergleiche). Wir haben es also nicht mit einem privaten Blabla zu tun, sondern mit einer offiziellen Aussage eines Polizeibeamten und Vorsitzenden einer Polizeigewerkschaft.

Und genau an dieser Stelle kommen wir zu der entscheidenden Frage: Wie sehr spricht Rainer Wendt für Teile der Polizei? Wie sehr spricht Rainer Wendt für die Neutralität der Polizei?

Herzschmerz

Gut, Wendt ist nicht der Sprecher der DPolG. Er ist deren Vorsitzender und somit Gewerkschaftler.

Ich habe es anfangs bereits erwähnt, es bricht mir fast das Herz. In meiner Arbeit bei Mimikama bin ich ein großer Verfechter der Polizeineutralität und habe in all den Jahren immer fest zu der Souveränität der Polizei gestanden. Die Aussagen und Arbeit der Polizei sind für meine Arbeit extrem wichtig und ich kann, darf und will diese auch in keiner Weise anzweifeln.

Doch nun kommt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) am Vorabend der Landtagswahl in Bayern mit einer deutlichen Wahlaussage daher und ich habe keine, wirklich gar keine Ahnung, wie ich diese Beeinflussung generell zu werten habe. Schreibt er hier privat für sich oder schreibt er für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)? Gemäß seiner Veröffentlichung schreibt er formell in der Rolle des Bundesvorsitzenden der Deutsche Polizeigewerkschaft (siehe oben).

Und genau das bereitet mir Sorge. Wendt als Privatmann kann, darf und soll von mir aus  jede Meinung dieser Welt vertreten. Bitte, er soll von mir aus Captain Jean-Luc Picard verantwortlich für Chemtrails über Bautzen machen. Aber über einen offiziellen Account, in dem er für eine Gewerkschaft als Verbeamteter spricht (Nicht-)Wahlempfehlungen zu geben und somit einen Teil einer Berufsgruppe zu vertreten, dürfte sich als problematisch gestalten.

Abartig

Aber das Ende der Fahnenstange ist hier noch nicht erreicht, denn Wendt schafft es, auf Facebook in den Kommentaren unter dem offiziellen Thread in bemerkenswerter Art und Weise mal als Privatperson Rainer Wendt, dann jedoch wieder als offizieller Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft zu kommentieren.

Besser noch: Wendt schafft es, inmitten des Wechsels zwischen Privataccount und offiziellem Account Nutzer in den Kommentaren zu beleidigen.

Spätestens ab hier wird es grenzwertig und es ergibt sich die ein oder andere weiterführende Frage. Zunächst mag man sich fragen, WEN Wendt nun mit der Statusmeldung über den offiziellen Account als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft repräsentiert. Hat er hier über die Stränge geschlagen oder ist es eine offizielle Aussage?

Daneben kann man sich fragen: Wie Viele repräsentiert Wendt? Ist er ein einzelner Verbeamteter, der hier eine persönliche Meinung kundtut oder steht die DPolG hinter ihm und die Mitglieder der Gewerkschaft vertreten seine Äußerung?

Diese Fragen bleiben zunächst offen.

Fakten

Was man an dieser Stelle nicht vergessen darf: Wendt als Bundesvorsitzender einer Gewerkschaft ist nicht der Vorsitzende der größten Polizeigewerkschaft. Die mitgliederstärkste Berufsvertretung  der Polizei ist die GdP (Gewerkschaft der Polizei), deren Vorsitzender Wendt nichtnich. Wendt sitzt der DPolG vor, die in etwa die Hälfte der Mitglieder der GdP hat.

Die DPolG bekennt sich auf ihrer Webseite als „parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig,“ (vergleiche hier).

Es bleiben einfach viel zu viele Fragen unbeantwortet, die Wendt, aber auch die DpolG und gerne auch andere PolizistInnen gerne beantworten dürfen.

Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 – 53)

§ 33
Grundpflichten
(1) 1Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. 2Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. 3Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Artikelbild: Screenshot Facebook.com