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Der Hauptgrund, warum die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte

von | Jan 18, 2019 | Hintergrund

Warum die AfD überwacht werden muss

Der Verfassungsschutz prüft jetzt, ob die Alternative für Deutschland in Zukunft bundesweit überwacht werden soll. Teile der AfD werden in einigen Bundesländern bisher bereits überwacht, so die Jugendorganisationen der AfD in Bremen, Niedersachen und Baden-Württemberg. Der rechtsnationale „Flügel“ der AfD um Björn Höcke wurde darüber hinaus zum „Verdachtsfall“ erklärt – Das heißt, eine Beobachtung ist eingeschränkt möglich.

Die Gesamt-AfD ist allerdings bisher nur ein „Prüffall“, was heißt, dass der Verfassungsschutz bisher tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sieht, aber (zumindest noch nicht) eindeutige extremistische Tendenzen. Das heißt aber auch, dass eine endgültige Beobachtung noch nicht entschieden ist. So viel zu den Fakten (Quelle). Doch zwei zentral von der AfD propagierte Konzepte sind klar rechtsextremistisch.



Ethnopluralismus & EtHnischer Volksbegriff

Der „Ethnopluralismus“ ist vereinfacht gesagt einfach die moderne Version der Rassentheorie. Diese argumentiert jedoch nicht mehr biologisch, sondern mit „Kultur“ oder „Religion“ und macht daran unüberwindbare Unterschiede zwischen dem eigenen „Volk“ und „dem Fremden“ aus. Und folgert daraus eine zwingende Trennung von Ethnien und Religionsgemeinschaften. Und knüpft diese an bestimmte Länder und Territorien. Wer an die nationalsozialistische Rassenlehre denken muss, liegt nicht falsch.

Auch der Verfassungsschutz bezeichnet dieses Konzept als „klassisches Merkmal rechtsextremistischer Ideologie“ und hat damit auch die Beobachtung der „Identitären Bewegung“ gerechtfertigt (Quelle). Der „ethnische Volksbegriff“ steht damit direkt in Zusammenhang und versteht ein „Volk“ eben aufgrund dieser kulturellen und religiösen Merkmale, statt wie zuvor auf biologische Konzeptionen. Begriffe wie „Remigration“ sprechen bestimmten Ethnien und Kulturen die Daseinsberechtigung in „fremden“ Territorien ab.

Was in Forderungen nach Entrechtungen aufgrund von religiösen oder kulturellen Wurzeln mündet. Dieses Konzept widerspricht dem modernen Verständnis von „Volk“ und der verfassungsmäßigen Definition von „Staatsbürgerschaft“. Das Bundesverfassungsgericht hat auch explizit erklärt, dass „zentrale Prinzipien des Nationalsozialismus“ wie der „ethnische Volksbegriff“ relevante Merkmale für ein Parteiverbot sind (Neben Führerprinzip, Rassismus und Antisemitismus) (Quelle).

Enthopluralismus bei der AfD

Einer der zentralen Begriffe verwendet beispielsweise von Beatrix von Storch:

Screenshot & Hervorhebung Peter Nagel, Quelle

Zur Verwendung des „ethnischen Volksbegriff“ kann man darauf hinweisen, dass dieser auch bei der NPD von zentraler Bedeutung ist. Und besonders beim Verbotsprozess eine Rolle gespielt hatte. Der „Flügel“ der AfD um Björn Höcke und Jens Maier (und ehemals Poggenburg) verwendet dieses Konzept ebenfalls (Quelle, S.32). Statt wie bei der NSDAP biologisch begründetes, klar von „Fremden“ zu unterscheidendes „Volk“ zu fabulieren, wird jetzt mit den ebenso arbiträren Kriterien von Kultur und Religion argumentiert.

Aber sonst bleibt alles beim Alten: Die „Fremden“ gehören deswegen „nicht hier her“ und müssen weg. Da der deutsche Staat als Lehre aus dem Dritten Reich dieses Konzept von Staatsbürger ablehnt („Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist […], wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“ GG Art 116), stehen Rechtsextreme in direktem Konflikt mit der Verfassung. Deswegen wird auch von „Volkstod“ oder „-austausch“ geredet. Alles Signalbegriffe von Rechtsextremen.

Dieses Konzept lässt sich nicht auf den „Flügel“ oder die Jugendorganisation beschränken, sondern ist zentrales Konzept der AfD. Deswegen fragt sie auch nach dem Vornamen, wenn ein Straftäter die deutsche Staatsbürgerschaft hat (Mehr hier). In ihren Augen, sind es keine „richtigen“ Deutschen. Sie möchten zentrale Konzepte unserer Verfassung und Gesellschaft verändern. Und damit ist es offensichtlich, dass die AfD verfassungsfeindlich ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Verfassungsschutz das auch erkennt.

Danke an Dr. Peter Nagel! Artikelbild: photocosmos1, shutterstock.com