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Gericht bestätigt: Rechtsextreme dürfen „Vollpfosten“ genannt werden

von | Jan 11, 2019 | Kommentar

Was für Vollpfosten!

Diese Ungerechtigkeit ging bis vor ein Gericht. Eine Facebook-Nutzerin hatte Rechtsextreme als „Vollpfosten“ bezeichnet. Dafür wurde sie von Facebook aufgrund von „Mobbing“ und „Belästigung“ für 30 Tage gesperrt. Unter einem taz-Artikel über die vom Verfassungsschutz beobachteten Rechtsextremen der „Identitären Bewegung“ schrieb sie diesen Kommentar. Die Rechtsextremen hatten ein Schiff gechartert, um dabei zu helfen, dass Menschen im Meer ertrinken (Quelle).

Ja, wirklich, Rechtsextreme wollten Menschenretter behindern. Haben sie dann auch erfolgreich, nur nicht so wie sie sich das vorgestellt hatten. Sie gerieten selbst in Seenot und mussten von Seenotrettern aus dem Meer gefischt werden. Die Facebook-Nutzerin, die anonym bleiben will, bezeichnete diese als „Vollpfosten“. Unschwer zu erkennen, warum.



Keine „Hassrede“

Die Amtsrichterin kam zu dem Schluss, dass „Vollpfosten“ keine Beleidigung sei. Die vierwöchige Sperrung des Accounts sei wohl „rechtswidrig“ gewesen, so die Richterin. Die Bezeichnung „Vollpfosten“ sei zwar herabwürdigend, aber nicht Hassrede. Es handele sich nur um einen „überspitzen, polemischen Kommentar“, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Sicherlich sind Kanthölzer mit gemeint.

Die undurchsichtige und inkonsequente Löschpraxis Facebooks hat schon oft zu Empörung geführt. Die Nutzerin beschwert sich, dass sie oft Gewaltaufrufe von Rechten meldet, die Facebook nicht ahndet. Auch wir meldeten Kommentare, die den Tod von Menschen im Mittelmeer bejubelten, die keine Löschungen zur Folge hatten. Initiativen wie ichbinhier e.V beklagen oft, dass Facebook eindeutige Gewaltaufrufe oder straffällige Kommentare ignoriert. Oft wird empfohlen, nicht den Umweg über Facebook zu gehen, sondern strafbare direkt selbst bei den Justizbehörden anzuzeigen. Hier haben wir erklärt, wie das ganz einfach geht.

Artikelbild: Vulp, shutterstock.com