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Querdenker-Urteile der Woche (KW 40): Kindsentführung, Kopfgeld auf Polizei

von | Okt 10, 2022 | Serie

Da es im dritten Pandemiejahr fast täglich eine „Querdenker“-Verurteilung gibt, haben wir uns entschlossen, nicht mehr über jeden Fall einzeln zu berichten, sondern ab sofort Sammelartikel zu erstellen. Sozusagen die „Querdenker-Verurteilungen der Woche“. Sonst verliert man ja vor lauter Querdenke(r)n noch irgendwann den Überblick ;). Hier der Sammelartikel vom letzten Mal:

„Lichterspaziergang“ nicht angemeldet: 60 Arbeitsstunden

Eine 36-jährige initiierte in Bielefeld im Februar 2022 einen sogenannten „Lichterspaziergang“ – allerdings ohne Anmeldung. Die „Mahnwache für Recht und Freiheit“ rief zumindest den Bereich des Rechts auf den Plan und die Initiatorin Anfang September vor Gericht. Dieser Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hätte mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden können. Da sich die Mutter zweier Kinder jedoch geständig zeigte und beschwor, nie wieder so einen „Spaziergang“ zu unternehmen, wurde das Verfahren gegen die Auflage von 60 Arbeitsstunden, innerhalb der kommenden drei Monate abzuleisten, eingestellt. Sollte sie die 60 Stunden nicht ableisten, wird sie erneut vor Gericht müssen. Ihr Fazit? „Hätte ich gewusst, dass das Ganze eskaliert, hätte ich es gelassen“, sagte die Angeklagte.

Kopfgeld auf Polizisten: 10.000€ Strafe

Auch ein enger Verbündeter von Michael Ballweg hat nun ein Urteil kassiert. Klaus-Peter Schimmelpfennig soll Ballweg laut Angaben des Focus mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt haben und gilt als einer der aktivsten Aktivisten in der Szene. So sieht er nicht nur einen Demokratie-Verlust, sondern meint, dass hier auch „präfaschistische Zustände“ herrschen würden. eine Razzia in seinem Haus bezeichnete er als „Terroraktion“.

Das Amtsgericht Karlsruhe sah es nun als erwiesen an, dass er bei mindestens drei Querdenker-Veranstaltungen ein Kopfgeld auf Polizisten ausgelobt haben soll – ganze 50.000€ für Hinweise auf Dienstvergehen oder Straftaten von Polizisten um sie aus dem Amt entfernen zu lassen. Neben der Auslobung von Kopfgeldern wurden jedoch auch noch Beleidigungen mit verhandelt.

Unter anderem rief er Polizisten „Vollpfosten“ oder „H*il Führer“ zu. Vier weitere Verfahren wurden im Hinblick auf die hier laufenden eingestellt. Dabei handelte es sich um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Gegen das Urteil wurde Berufung seitens des Verteidigers eingelegt, es habe sich lediglich um „freie Meinungsäußerung“ gehandelt. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Grundlose Maskenatteste: Querdenker-Arzt verurteilt

Über 10.000€ Geldstrafe darf ein Arzt aus Baden-Württemberg nun für 22 zu Unrecht ausgestellte Atteste an die Staatskasse bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Atteste ohne objektiven Grund ausgestellt haben soll. Weder der angeklagte Arzt, noch 18 der 22 Zeugen (seine Patient:innen) erschienen zur Verhandlung. Aufgrund der eindrücklichen Beweislage und der Anwesenheit seines Rechtsbeistandes wurde in seiner Abwesenheit verhandelt und auch ein Urteil gesprochen.

Den vorherigen gegen ihn verhängten Strafbefehl akzeptierte er nämlich nicht. Der Arzt sei mittlerweile nach Paraguay ausgewandert, gegen die abwesenden Zeugen könnten auch Zwangsmaßnahmen verhängt werden um ihr Erscheinen zu erzwingen. Da jedoch vier Zeug:innen anwesend waren, ist es gut möglich, dass die Abwesenheit der anderen 18 ohne weitere Folgen bleibt. Die Vollstreckung der Strafe und das Eintreiben der 10.500€ dürfte aufgrund seines neuen Wohnsitzes jedoch schwierig bis unmöglich werden.

Kinder nach Paraguay verschleppt: Bewährung

Ein Querdenker-Paar hatte zwei Kinder nach Paraguay verschleppt. Anna und Andreas E. haben jeweils Kinder aus vorherigen Beziehungen. Aus lauter Angst vor einer möglichen Impfpflicht waren sie mit den beiden Kindern in Paraguay untergetaucht – gegen den Willen des jeweils anderen Elternteils. Sie hinterließen sogar einen „Abschiedsbrief“ indem sie gegen die Coronapolitik wetterten.

Aufgrund des international intensiven Fahndungsdrucks stellte sich das Paar erst nach der Rückkehr der Mädchen den Behörden in Paraguay und kehrte final nach Deutschland zurück. Die entführten Mädchen kehrten nach sieben Monaten bereits im Juni zurück nach Deutschland.

Wegen gemeinschaftlicher zweifacher Kindesentziehung hat das Amtsgericht Essen das Paar im August zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Zusätzlich sollen sie als Bewährungsauflage jeweils 2520€ zahlen. Insgesamt also 5040€. Sie nahmen das Urteil an.

Die Radikalisierung begann im Übrigen mit der Ablehnung der Maskenpflicht, wie die Reportage von Rabiat, dokumentiert hat: „(…) erst fürchtete sie die Maskenpflicht, dann die Impfung – und nun den Zusammenbruch der Zivilisation“ und sah auch einen „unmittelbaren Bürgerkrieg“ bevorstehen. Empfehlung dazu: „Rabiat: Entführte Kinder – Wie Corona Familien zerreißt“

Artikelbild: Pixabay