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Querdenker-Urteile der Woche (KW 35)

von | Sep 10, 2022 | Serie

Da es im dritten Pandemiejahr fast täglich eine „Querdenker“-Verurteilung gibt, haben wir uns entschlossen, nicht mehr über jeden Fall einzeln zu berichten, sondern ab sofort Sammelartikel zu erstellen. Sozusagen die „Querdenker-Verurteilungen der Woche“. Sonst verliert man ja vor lauter Querdenke(r)n noch irgendwann den Überblick ;). Hier der Sammelartikel von letzter Woche:

Ärztin stellt falsche Genesungszertifikate aus

Vor dem Amtsgericht Rahden musste sich eine Frau für die Nutzung eines falschen Genesungszertifikats verantworten. Sie wurde letztlich freigesprochen, weil das Gericht der Ansicht folgte, dass die Angeklagte getäuscht worden war. Eine Ärztin aus Lübbecke hatte ihr das falsche Genesungszertifikat ausgestellt. Das Zertifikat beruhte lediglich auf einem positiven Schnelltest, ein PCR-Test war dafür nicht gemacht worden.

Gegen die Ärztin wird in mehreren ähnlichen Fällen ermittelt. Sie erschien als Zeugin vor Gericht und irritierte dort durch die Aussage, ihr eigenes Alter nicht mit Sicherheit sagen zu können. Über das Zustandekommen der falschen Genesungszertifikate schwieg sie, genau wie die Angeklagte und deren Verteidiger, der ehemaliger AfD-Landtagsabgeordnete in NRW Thomas Röckemann (Quelle).

Geldstrafe für ‚Hurensohn‘

Die querdenkende Sängerin Nina Maleika muss eine Geldstrafe von 2100 € zahlen. In einem Video an ihrer Follower:innenschaft berichtet sie von einem Verfahren gegen sich, zu dem sie ohne anwaltlichen Beistand gegangen war. Ihren Angaben zufolge ereignete sich der Vorfall vor einiger Zeit. In einem Supermarkt auf ihre fehlende Maske angesprochen, sei es zu einer Auseinandersetzung mit einem Herrn gekommen, den sie im Zuge dessen als ‚Hurensohn‘ bezeichnet hatte (Quelle). Nina Maleika sagt, sie habe ein Maskenattest und sei deswegen ohne Maske unterwegs gewesen. Erst kürzlich hatte sie berichtet, dass ihre Wohnung durchsucht wurde, wie sie sagt wegen Verdachts auf einen gefälschten Impfausweis (Quelle).

falsches Maskenattest

Das Landgericht Hannover hat am 1. September Tabea Günzel zu 70 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt, wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Die Frau hatte ein unrichtiges Maskenattest genutzt, und war damit im Rahmen einer Demo in Hannover im Sommer 2020 aufgeflogen. Sie war Mitorganisatorin zahlreicher Querdenkerdemos und ist in der Szene gut vernetzt. Das Amtsgericht hatte sie zuvor zu 50 Tagessätzen verurteilt, wogegen sie aber Berufung eingelegt hatte. Die Angeklagte verwies immer wieder darauf, dass sie durch das Tragen der Maske starke gesundheitliche Einschränkungen hätte.

Maskenatteste werden nur nach ausführlicher Risikoabwägung erstellt. Zwei geladene Sachverständiger erklärten, dass kein seriöser Arzt der Angeklagten zu dem Zeitpunkt ein entsprechendes Attest ausgestellt hätte. Das Attest war von der Querdenkerärztin Carola Javid-Kistel ausgestellt worden. Gegen die homöopathische Ärztin, die in der Vergangenheit den Holocaust relativierte und von der Impfung als Giftspritze sprach (siehe dazu), an der Organisation zahlreicher Demonstrationen beteiligt war und in ihrem Telegram-Kanal wilde Verschwörungsmythen verbreitet, laufen zahlreiche Verfahren, unter anderem wegen Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse und Nichteinhalten der Quarantäneregeln (Quelle). Sie hält sich nach eigenen Angaben in Mexiko auf, um sich der deutschen Justiz zu entziehen.

Teilen antisemitischer Inhalte

Und dann wäre da noch Matteo, auch genannt ‚Aktivist Mann‘. Der rechte Video-Blogger, der sich solidarisch mit der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zeigt, transfeindliche Aussagen tätigt, an Neonazidemos teilnimmt und beim „Sturm auf den Reichstag“ dabei war (Quelle), hatte einen Link zu einem 1940 gedrehten antisemitischen Film geteilt. Der Film ist ein sogenannter Vorbehaltsfilm. Dabei handelt es sich um Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus mit kriegsverherrlichenden, rassistischen oder volksverhetzenden Inhalten. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Stiftung, die die Rechte hält, gezeigt werden und müssen durch eine historische Einführung und eine fachkundige Diskussion begleitet werden. Matteo wurde zu 50 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt (Quelle).

Das Gejammer in der Szene in Reaktion auf die Urteile war mal wieder groß. Nina Maleika sprach was davon, dass die Zeit kommen wird, in der man „euch Faschos dingfest machen“ wird, die Patientin von Carola Javid-Kistel stilisierte sich als ganz besonderes Opfer auf und will das Urteil anfechten. Und Aktivist Mann beteuerte, er könne kein Antisemit sein, weil er schon mal in Israel war. Herzlichen Glückwunsch, aber hört doch vielleicht einfach auf, antisemitische Inhalte zu teilen, Straftaten zu begehen, auf Nazidemos mitzulaufen und mit Holocaustleugnerinnen zu solidarisieren. Das würde das ganze wesentlich glaubwürdiger machen.