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Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl gegen Querdenker Fuellmich – Volksverhetzung

von | Apr 30, 2022 | Aktuelles

Nach Volksverpetzer Anzeige: Fuellmich bald wegen Volksverhetzung vor Gericht?

Der bekannte Querdenker Dr. Reiner Fuellmich ist Rechtsanwalt und beruflich bedingt häufiger vor Gericht. Seit 2021 jedoch immer öfter auch auf einem anderen Platz im Gerichtssaal. Für gewöhnlich ist er eigentlich der Rechtsvertreter und steht seinen Mandanten entweder als Anwalt der Klageseite oder Anwalt der Beklagtenseite bei. Nun sitzt er immer häufiger selbst als Angeklagter auf der Anklagebank. Wir hatten damals berichtet:

Wir haben Fuellmich abgemahnt – der holte sich die Anwaltskanzlei der AfD

Diese Strafe erhielt er damals für die Beleidigung von drei Frankfurter Richter:innen am Oberlandesgericht (OLG), denen er nach einem verlorenen Urteil „Rechtsbeugung“ vorwarf. Die Richter:innen hätten das Gesetz zu ihren Gunsten gebeugt, da sie Teil irgendeiner Verschwörung mit Epstein, den Juden & Co. seien? Der Präsident des zuständigen OLG Frankfurt fand die Veröffentlichung auf einem Internetblog gar nicht so witzig und hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn erstattet. Als Endergebnis gab es dann 60 Tagessätze zu 100€, da sich Fuellmich nicht zu seinem Einkommen geäußert hat und es seitens des Gerichts auf 3000€ pro Monat geschätzt wurde. Fuellmich legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein, das finale Ergebnis ist uns derzeit noch nicht bekannt.

Keine fünf Monate später gab es in Göttingen den nächsten Prozess, ebenfalls wieder wegen Beleidigung gegen einen seiner ehemaligen Kollegen aus dem Kreis der „Anwälte für Aufklärung“. Diesmal sogar 200€ Tagessätze. Unklar, ob er sein Einkommen nun angegeben hat oder ob neue Richter:innen ihn anders eingeschätzt haben.

Der aktuelle Fall

Jetzt droht Fuellmich erneut Gericht. Der Vorwurf diesmal: §130 StGB – Volksverhetzung! Ins Rollen gekommen ist der aktuelle Prozess nicht nur durch unsere Anzeige vom 29.12.2021 gegenüber der Staatsanwaltschaft Göttingen (siehe Screenshot). Auch andere Personen haben Fuellmichs Aussagen aus seinen veröffentlichten Videos an die Staatsanwaltschaft Göttingen gemeldet:

Screenshot Mailkontakt vom 29.12.2021

Verurteilung auch ohne Prozess möglich

Nachdem die Staatsanwaltschaft Göttingen nun den Strafantrag gestellt hat, wird sich Dr. Reiner Fuellmich demnächst einem weiteren Verfahren stellen und erklären müssen, wie seine Äußerungen damals gemeint waren. Zumindest wäre dies dann der Fall, wenn er selbst Einspruch einlegen würde, ansonsten gibt es das Urteil (Freispruch oder Strafbefehl) direkt und ohne Verhandlung vom Gericht. Bei dem § 130 StGB (Volksverhetzung) hätte es in diesem Fall tatsächlich auch gar keinen Strafantrag gebraucht, da ein öffentliches Interesse durchaus zu bejahen ist, aber die Staatsanwalt ging wohl lieber auf Nummer sicher. Bei dieser Art von Delikten reicht es, wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Vergehen erhält. Sie muss dann von Amtswegen her ermitteln, bekannter ist das unter dem Begriff Offizialdelikt. Heißt: auch ohne vorhergehenden Prozess kann Dr. Reiner Fuellmich für seine mutmaßlich volksverhetzenden Aussagen rechtskräftig verurteilt werden.

Fuellmich hätte damit übrigens nicht das erste Mal vor Gericht verloren:

Querdenker Fuellmich verliert gegen Drosten vor Gericht – Er wollte keine Maske tragen

Auch Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen aufgenommen

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin ist Ende März 2022 ebenfalls eine Anzeige gegen Dr. Reiner Fuellmich (und seinen Kollegen Marcel Templin) eingegangen, der Vorwurf: „gewerblicher Betrug“ im Zuge der „Corona-Sammelklage“ („Class Action“). Ob bereits Anklage erhoben wurde, ist uns derzeit ebenfalls noch nicht bekannt. Quelle hier: einer der Unternehmer aus dem Umfeld der Corona-Sammelklage.

Fakt ist, dass sich aus Fuellmichs Sicht die Staatsanwaltschaft mit dem aktuellen Strafantrag beeilen sollte. Denn wenn die anderen Verfahren auch noch eröffnet würden und es dort bereits Urteile gäbe, so müssten die bei der Strafbemessung im aktuellen Fall mit einbezogen werden. Im Hinblick auf sein bisheriges Wirken würde das Strafmaß dann eher nicht zu seinen Gunsten ausfallen. Ganz im Gegenteil, eine oder mehrere Vorverurteilungen wegen Beleidigung könnten darauf schließen lassen, dass er es nicht schafft sich zu resozialisieren, sondern dass sein Verhalten von Mal zu Mal delinquenter wird. Die Steigerung der Deliktintensität könnte die Gerichte dazu veranlassen, diesmal deutlich drastischere Urteile als bisher zu sprechen. Im Falle des §130 StGB beträgt das Strafmaß zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Beschwerde auch bei der Rechtsanwaltskammer Braunschweig

Und als ob er damit nicht schon genug zu tun hätte, ging letztes Jahr auch noch eine Beschwerde an die – für den in Göttingen sitzenden Fuellmich – zuständige Rechtsanwaltskammer in Braunschweig ein. Eine uns namentlich bekannte Person hat dort auf das Vorgehen von Herrn Fuellmich hingewiesen. Aus Gründen der Verschwiegenheitsverpflichtung konnte uns die Rechtsanwaltskammer jedoch keine weitere Auskunft zum aktuellen Stand geben. Die Volksverpetzer-Leserschaft dürfte darüber hinaus wissen, dass wir selbst Fuellmich als Anwalt von Mit-Querdenker Wodarg auch immer noch vor Gericht treffen werden. Die letzten Termine wurden vom Gericht abgesagt, im Juni geht es weiter, wir werden dazu noch berichten. Hier der letzte Stand:

Unser Prozess gegen Wodarg/Fuellmich abgesagt: Anwalt Jun erklärt

Artikelbild: Paul Zinken/dpa

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