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Rechtsextremes Magazin muss vom Markt genommen werden – Compact

von | Sep 4, 2022 | Aktuelles

Das rechtsextreme Kampfblatt Compact hat gerade sehr große Schwierigkeiten. Es muss komplett vom Markt genommen werden wegen Urheberrechtsverletzung. Der Schaden beläuft sich auf etwa 60.000€. Das Magazin war im Jahr 2020 bereits ein Fall für den Verfassungsschutz – damals zunächst nur ein Verdachtsfall. Es blieb weiter im Verkauf. Kaufland nahm das „Magazin“ bereits 2020 aus dem Verkauf, wir berichteten:

2021 wurde das Magazin vom Verfassungsschutz dann als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Sie sind also nicht mehr nur bloßer Verdachtsfall, sondern der Verdacht hat sich bestätigt. Die sind astrein rechtsextrem, sehr AfD-Nah und voller Desinformation und Hetze. Die Tagesschau schrieb dazu:

Chefredakteur Elsässer macht aus seiner engen Verzahnung mit rechtsextremen Organisationen wie Pegida oder der Identitären Bewegung (IB) gar keinen Hehl, wie auch nicht aus seiner Nähe zur AfD. In der Magazin-Ausgabe von Januar 2018 brachte er es auf diese Formel: „Alle zusammen in großer Einheit: Pegida, IB, AfD, Ein Prozent, Compact! Fünf Finger, alle kann man einzeln brechen, aber alle zusammen sind eine Faust!“

Quelle

Das Magazin durfte dennoch weitervertrieben werden.

Urheberrecht ist Grund für die Auslistung

Doch jetzt fliegt COMPACT erstmal aus dem Handel. Allerdings leider nicht aufgrund seiner offen verfassungswidrigen Einstellung, sondern wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Ja, genau. Rechtsextreme Ansichten können in Deutschland problemlos im Zeitschriftenhandel vertrieben werden, aber die Verwendung von Bildern ohne ausreichende Bildrechte? Schwierig!

Sie verwenden in einer Sonderausgabe mit historischen Hintergründen zu „Babylon Berlin“, einer beliebten Fernsehserie, die die 1920er Jahre zum Thema hat, ein Bild aus der Serie ohne die erweiterten Bildrechte zu besitzen. Auch kopierten sie eines der Bilder ganz dreist aus einem Trailer, der auf dem Pay-TV-Sender sky zu sehen war. Die Produktionsfirma X-Filme schickte dem Magazin eine Abmahnung auf die COMPACT jedoch nicht reagierte. Die Bilder waren nur zu Pressezwecken mit einer beschränkten Nutzungserlaubnis zur Verfügung gestellt worden. Die Produktionsfirma klagte nun also vor dem Landgericht Berlin und gewann den Prozess. COMPACT darf dieses Magazin ab sofort nicht mehr vertreiben.

Noch mehr Compact-Magazine müssen verschwinden

Doch der gewonnene Prozess betrifft aber nicht nur diese eine Sonderausgabe, sondern nahezu alle weiteren Ausgaben. Der Grund: in den anderen Magazinen wird eben diese Sonderausgabe beworben – mit dem Bild aus Babylon Berlin. Die Folge: auch diese Magazine müssen aus den Regalen bzw. vom Markt verschwinden. Somit dürften vorerst nahezu keine COMPACT-Magazine mehr erhältlich sein, weder vor Ort noch online. Die Magazine müssen überarbeitet werden. Das bedeutet, bereits gedruckte vernichtet oder überklebt, neue Auflagen neu gestaltet werden.

Compact hat – wenig überraschend – eigene erklärung zum Verbot

Anstatt jetzt also einzusehen, dass man sich rechtswidrig verhalten hat, streut Chefredakteur Jürgen Elsässer in typisch rechtsextremer Opferinszenierung Fake News und behauptet, das Vertriebsverbot sei „Zensur“. X-Filme stellte auf Anfrage des Spiegels dazu noch einmal klar, dass es sich nicht um Zensur, sondern um „Untersagung auf Basis einer Rechtsverletzung handelt“. Also etwas, woran das COMPACT-Magazin selbst Schuld ist – niemand anders. Verdrehte Wahrnehmungen der Realität gehören in rechtsextremen Kreisen zur Tagesordnung, völlige Faktenfreiheit ebenso. So äußerte sich das Magazin unmittelbar nach Bekanntwerden der Unterlassungsansprüche im Juli laut Süddeutsche Zeitung wie folgt:

Der Compact-Chefredakteur, der sich gerne als Widerstandskämpfer inszeniert, orakelt, dass hinter der Abmahnung wegen der Copyright-Verletzung „das Regime“ stehe. Nach „Verleumdungen, Hetze und geheimdienstlicher Wühlarbeit“ versuche es nun, „uns mit der finanziellen Brechstange zu knacken“. 

Quelle

Elsässer leugnet Realität – und bettelt damit um Spenden

Das COMPACT-Magazin hat also Urheberverletzungen begangen. Nicht nur bei diesem Bild, sondern auch bei weiteren Bildern, die sie in dem Magazin abbildeten. Von Einsicht jedoch keine Spur. Vernünftige Menschen würden jetzt in sich gehen, aus den Fehlern lernen und es künftig besser machen. Aber wenn man Herausgeber von rechtsextremen Hass-Blättern ist, wo gefühlt alles sofort eine riesengroße Verschwörung gegen einen ist, dann ist die Realität eine andere. Jedenfalls hat Elsässer nach Bekanntgabe des Urteils kommuniziert, dass seinem Magazin nun ein Schaden von 60.000€ entstanden sei. Die Produktionsfirma ließ laut Angaben der Süddeutschen Zeitung offen, ob sie auch zivilrechtlich gegen COMPACT vorgehen werden, um Schadensersatz einzufordern. Die Summe kann also noch steigen.

Doch anstatt diesen Schaden „abzuarbeiten“ und aus seinen Fehlern zu lernen, bittet er schlichtweg um Spenden. Auch eine typische Masche. Der Weg des geringsten Widerstandes. Es sei laut COMPACT schließlich ein „Schwerer Schlag für die Pressefreiheit“. Obwohl weniger Hass und Lügen in der Öffentlichkeit ein dringender Segen sein dürften.

Zeitlich interessanter Zufall

60.000€ Schaden klingen nach einer ganzen Menge. Vor allem dann, wenn Mitte Juni auch noch der Umzug des Verlags anstand. Sie mussten ihre Räumlichkeiten in Werder nämlich verlassen, da sie verbotenerweise als Untermieter in dem Gebäude eingezogen waren. Ihr Vermieter war mit Kai Homilius nicht nur ein guter Bekannter von Jürgen Elsässer, sondern auch Mitbegründer und erster Geschäftsführer des Magazins. Doof nur, dass die „echten“ Vermieter damit so gar nicht einverstanden waren. COMPACT verlegte den Sitz laut aktuellem Handelsregister daraufhin nach Falkensee – dem Wohnort von Jürgen Elsässer. Wie hoch die Umzugskosten waren? Keine Ahnung, aber wäre echt ärgerlich, wenn die noch auf die bereits entstandene Schadenssumme von 60.000€ draufkämen…

Mit verlorenen Klagen kennt sich Elsässer aus

Bereits vor fünf Jahren gab es einen ähnlichen Spendenaufruf. Damals verlor er bzw. das COMPACT-Magazin einen Prozess wegen einer einstweiligen Verfügung von Richard Gutjahr gegen das COMPACT-Magazin. Das COMPACT-Magazin habe „ehrenrührige Verdächtigungen“ in Umlauf gebracht und die Kosten des Verfahrens dann jedoch nicht unmittelbar beglichen. Am Ende sollte sogar deren Website gepfändet werden.

Auch da sprach er von einem „schweren Schlag gegen die Pressefreiheit“. Zuletzt wurde im August seine Biografie „Ich bin Deutscher. Wie ein Linker zum Patrioten wurde.“ ebenfalls die Veröffentlichung in der Form untersagt. Das Logo des Verlags sah dem renommierten Buchverlag dtv zum Verwechseln ähnlich. Elsässer schwadroniert wieder von „moderner Buchverbrennung“. Er könnte halt auch weniger Rechte anderer verletzten (Quelle).

Da entstand laut eigener Aussage jedoch nur ein Schaden von 30.000€. Auch die DVD zum Buch soll geshreddert werden müssen. Es wirkt fast so, als hätte er diese Opferinszenierung irgendwo im Wiedervorlage-Ordner liegen. Diese Leute arbeiten nach Propaganda-Schema. Wer weiß, vielleicht braucht er das ja zeitnah noch einmal? Auf seiner Homepage träumt er ja auch schon von einem „Rechtshilfe-Schutzschirm“, den er aufbauen möchte. Die Nachfrage scheint da zu sein.

Artikelbild: dpa, Jan Woitas