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Offenbar darf man folgenlos mit Klarnamen die Erschießung von Menschen fordern

von | Okt 12, 2019 | Kommentar, Social Media

Was heute alles sagbar ist.

Man stelle sich folgende Szene vor:

Diskussion auf einem Stadtfest. Es geht um das Thema „Soziales“, die Debatte ist gewohnt hitzig. Einer der Anwesenden, Chef des großen lokalen Sägewerks, vertritt die Haltung, man müsse besonders Geflüchtete vor sozialer Diskriminierung schützen. Wir nennen ihn Marko Lehmann. Plötzlich springt einer der Anwesenden auf und ruft: „Der Lehmann ist der Beste! Sollte dafür an die Wand gestellt werden und dann…“. Dazu zeigt er eine eindeutige Geste: Mittel-und Zeigefinger zielen wie eine Pistole auf den Angesprochenen.

Klingt bedrohlich – und erfunden. Doch einen sehr ähnlichen Fall gab es wirklich. Und die Ermittlungen wurden eingestellt.



Was ist passierT?

Zum oben geschilderten Szenario gibt es nur zwei grobe Unterschiede:

1. Marko Lehmann heißt eigentlich Jörg Hofmann und ist Chef der IG-Metall

2. Die Szene fand nicht auf einem Dorffest statt, sondern dreht sich um einen entsprechenden Kommentar auf Facebook.

Hier ein Foto zur originalen Erklärung der Staatsanwaltschaft Rottweil, das Jun Rechtsanwälte hochgeladen haben:

Warum wurden die Ermittlungen eingestellt? Die offizielle Begründung der Staatsanwaltschaft lautet:

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen. Die Tat liegt schon sehr lang zurück (Tatzeit: 21.10.2015). Der Beschuldigt [sic] ist nicht einschlägig vorbestraft, die letzte Verurteilung erfolgte im Jahr 2009.

Die Rechtsanwälte beklagen sich auch:

Da ruft jemand unter Klarnamen zur Erschießung eines Gewerkschafters auf, weil sich dieser für die Beschäftigung von Flüchtlingen einsetzt. (Strafbar nach § 111 StGB) Facebook lehnt eine Löschung ab und wir zeigen den Fall an, so wie wir es stets empfehlen und praktizieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt 3 Jahre lang und kommt zum Ergebnis: Es besteht kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Die Tat ist zu lange her und die letzte Vorstrafe noch länger. Kein Interesse? Keines.

Hier kann man sich an vielen Stellen aufregen:

Letzte Verurteilung

Das ist natürlich sehr schwierig. Mag ja sein, dass er im Jahr 2009 das letzte Mal verurteilt wurde und deswegen der Fall jetzt nicht verfolgt wird. Aber wenn es immer so weiter geht, wird der „letzte Fall“ immer weiter zurückliegen. Solange es zu keiner Verurteilung bei Internetkriminalität kommt, wird diese immer eine Art „Kavaliersdelikt“ bleiben, bei der wegen Geringfügigkeit keine Strafe zu erwarten ist.

Tat liegt lang zurück?

Die Tat liegt jetzt inzwischen 4 Jahre zurück. Es ist nicht belegt, wie viele solcher Kommentare Jörg Hofmann sich außerdem noch anhören muss. Tatsache ist: Solange jeder einzelne Kommentar nur schleppend vor Gericht kommt (wenn überhaupt), dann wird natürlich jeder langsam aber sicher „verjähren“.

Für Hofmann ändert das nichts: Er muss immer mit der Angst leben, dass es irgendwann mal einer ernst meint oder ernst nimmt. Die Staatsanwaltschaft die Tat vielleicht als geringfügig an; für den Betroffenen ist sie das sicherlich nicht.

Kernproblem Geringfügigkeit

Das Kernproblem steckt allerdings ohne Zweifel im ersten und zweiten Satz.

„Ein öffentliches Interesse […] ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen.“ Die Staatswanwaltschaft hat hier nicht sonderlich weit gedacht. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass aus diesem einen Kommentar ein ernsthaftes Problem für die Bundesrepublik entsteht, äußerst gering. Aber wir sehen doch immer öfter: Die zunehmende Hetze ist es, die das Klima für Gewalttäter schafft.

Und die findet größtenteils im Internet statt. Die Hemmschwelle, Herrn Hofmann seine ekelhafte Gedanken ins Gesicht zu sagen, ist für die meisten zu hoch. Doch die Masse an frustrierten Internethelden ist es, die auf Facebook, Twitter und co. genau diese Gedanken laut ausspricht. Und sich auch noch „mutig“ dabei findet.

Außerdem denken sie: „Das ist ja natürlich nicht ernst gemeint. Ich würde niemals jemandem weh tun. Aber das musste mal gesagt werden.“ Und höchstwahrscheinlich meinen sie das sogar ernst. Wer solche Sprüche online bringt, der ist meistens ein Feigling, der wenigstens einmal große Reden schwingen will. Und fühlt sich durch diese Entscheidung jetzt bestätigt.

Doch es sind diese „Schläfer“, die nur darauf warten, dass die Stimmung hochkocht. Die sich dann vielleicht berufen sehen, eine „Revolution“ zu starten oder wenigstens ein „Ausrufezeichen“ zu setzen, indem sie Gewalt ausüben. Die Anwälte beklagen sich auf Facebook auch darüber:

Gestern läuft ein rassistischer Mörder durch Halle und feiert sich online. Noch kein halbes Jahr ist es her, dass jemand dem Mordaufruf an Walther Lübcke Taten folgen ließ, aber hier besteht KEIN INTERESSE. Die Täter sind oft anonym und schwer zu ermittelt. Hier ruft jemand mit Klarnamen zum Mord auf, aber die StA meint, die Öffentlichkeit habe kein Interesse an einer Strafverfolgung.

gefährliche Analogien

Genauso lief es nämlich bei Walter Lübcke. Genauso lief es auch in Halle. Vereinzelte Täter, die glauben, es herrsche eine revolutionäre Stimmung und sie müssten einfach nur anfangen. Sie müssten der Gavrilo Princip sein, der Franz Ferdinand von Österreich erschoss und damit den Ersten Weltkrieg auslöste.
Eine Haltung, genährt durch Hasskommentare im Internet.

Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, doch was wäre wohl passiert, wenn es am selben Tag der Einstellung des Verfahrens ein Attentat auf Jörg Hofmann gegeben hätte? Ich ekele mich vor mir selbst bei diesem Gedanken, aber es wäre deutlich geworden, was das Problem ist.

Politik und Justiz nehmen nach wie vor Kriminalität und Hasskommentare im Internet nicht ernst. Solange Rechtspopulisten und Faschisten wie Björn Höcke im Internet ihre Hetze verbreiten können, solange wird es dieses Klima in unserer Gesellschaft geben. Und dieses Klima fordert immer mehr Menschenleben. Kann es so wirklich weitergehen?

Ich bin froh, dass es Herrn Hofmann gut geht und niemand die dummen Sprüche im Netz ernst genommen hat. Ich bin dankbar, dass er sich nicht beirren lässt und seine tolerante und offene Haltung durchzieht. Dennoch müssen wir etwas tun. Wir müssen Social Media als Quelle von Gewalt ernst nehmen. Und bekämpfen. Eine gute Chance dazu hat die Staatsanwaltschaft Rottweil vergeben. Der Fall erinnert mal wieder stark an diesen hier:

Der endgültige Beweis für die links-grüne Mainstream-Meinungsdiktatur!

Artikelbild: nakaridore, shutterstock. Screenshot Jun Rechtsanwälte