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Faktencheck: Nein, eine CO2-Steuer wäre nicht verfassungswidrig!

von | Aug 16, 2019 | Aktuelles, Analyse, Umwelt/Klima

Faktencheck

Vor kurzem veröffentliche der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten über eine mögliche CO2-Steuer. Im Zuge des Klimakabinetts will die Regierung im September ein Klimaschutzpaket beschließen, das auch den Vorschlag einer CO2-Steuer enthält. Um Geringverdiener zu entlasten, hatte Umweltministerin Schulze vorgeschlagen, diese potentielle Steuer mit einer Klimaprämie zu verbinden. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber von einigen Medien und Politikern verzerrt wiedergegeben.

So schreiben beispielsweise WELT oder FOCUS Online, dass der Dienst die Steuer für verfassungswidrig hält. In einer ursprünglichen Version sprach FOCUS Online sogar von „ist verfassungswidrig“ statt „könnte […] sein“. Auch andere Medien berichten ähnlich. Der Tagesspiegel korrigierte einen Folgeartikel, der seine eigene, erste Darstellung als „stark verkürzt“ und „grob missverständlich“ bezeichnet. Dieses Framing, zusammen mit der irreführenden Behauptung, es sei verfassungswidrig, wurde selbstverständlich von der klimaschutzfeindlichen AfD aufgegriffen:

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Was wirklich richtig ist

Zunächst einmal ist die Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nur das: Eine Einschätzung. Das letzte Wort hätten selbstverständlich die Gerichte, wenn es um die Verfassungskonformität eines (möglichen) Gesetzes geht. Zweitens gibt es bisher verschiedene Entwürfe für eine CO2-Steuer, weshalb das Gutachten nur mit einem vagen Begriff arbeiten kann. Ein konkretes Gesetz könnte anders aussehen. So steht in dem veröffentlichten Gutachten, dass es kein „Steuererfindungsrecht“ gibt. Sprich, eine Steuer müsse daher die Bedingungen der vorher vorhandenen Steuerarten beinhalten. Einfache CO2-Emissionen direkt zu besteuern wäre demnach nicht möglich.

In dem Gutachten steht, dass eine CO2-Steuer hingegen als Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer möglich wäre, eine direkte Besteuerung von CO2-Emissionen sei hingegen ihrer Einschätzung nach verfassungswidrig. „Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts (CO2 wird emittiert und nicht verbraucht), noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.“

Also ja, eine direkte CO2-Steuer auf Emissionen wäre verfassungswidrig, aber so kann und muss die CO2-Steuer ja auch nicht aussehen. Wenn dieser Kontext weggelassen wird, entsteht ein falsches Bild. Und Fake News, die die AfD nutzt. Alternativ könnte man hingegen einen „CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer“ einführen, wie das Bundesumweltministerium vorschlägt. Oder man könnte eine Steuer auf auf den Verbrauch von „Kohle, Erdgas, Benzin, Diesel und vergleichbaren Gütern“ erheben, wie die Juristen erklären.

Bundesumweltministerium widerspricht

Das Bundesumweltministerium hat deshalb die Kritik des Gutachtens an der CO2-Steuer zurückgewiesen. Denn das Ministerium habe laut Sprecher gar nicht vor, eine direkte Besteuerung von Emissionen zu „erfinden“. Das Modell von Umweltministerin Schulze arbeite eben mit der bestehenden Energiesteuer, womit es klar „eine Verbrauchssteuer, und […] damit verfassungsrechtlich abgesichert“ wäre.

Die Berichterstattung führte also in die Irre und stellt das gesamte Gutachten verkürzt dar. Klimafeindliche Parteien wie die AfD nutzen das, um gegen die CO2-Steuer und Klimaschutzmaßnahmen allgemein zu wettern. Die AfD leugnet den wissenschaftlichen Konsens des menschengemachten Klimawandels und ist mit ihren Positionen eine der klimafeindlichsten Parteien Europas (Mehr dazu). Derartig ungenaue Berichterstattung führt zu Missverständnissen und Fake News. Und bei den Anhängern kommt dann nur noch Unsinn heraus:

Artikelbild: pixabay.com, CC0 / Screenshots DieInsider