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BAMF empfiehlt in Asylablehnung Begleichung einer Blutschuld mit Frauen als Bezahlung

von | Jul 10, 2018 | Aktuelles

Ein Afghane hat um Asyl gebeten, weil Ihm tödliche Blutrache in der Heimat droht.

Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge hat in einem uns vorliegenden Ablehnungsbescheid für einen Asylantrag ihre Entscheidung damit begründet haben, dass der der Afghane die Blutschuld schließlich damit begleichen könne, dass er zwei Frauen im heiratsfähigem Alter zur Verfügung stellen könnte, wodurch eine Gefahr für sein Leben ausgeschlossen wäre.

Rechtsanwalt Volker Gerloff aus Berlin hat den Vorgang auf Facebook gepostet. Er ist der Anwalt des Afghanen, dessen Asylantrag abgelehnt worden ist. Volksverpetzer liegt eine Kopie des Ablehnungsbescheids vor. Darin steht unter anderem diese irritierende Formulierung als Begründung für die Ablehnung.

Asylantrag „offensichtlich unbegründet“

Der Afghane, der anonym bleiben will, kam 1988 legal nach Deutschland, hat eine Ausbildung abgeschlossen und gearbeitet – Bis er in einem Erbstreit getötet hat. Seit dem saß er in Haft. In Kürze soll er entlassen werden, worauf ihm die umgehende Abschiebung droht, weshalb er ein Asylgesuch aufbrachte, da die Familienangehörigen in Afghanistan aufspüren würden, wie er sagt. „Die finden ihn, wenn er in Afghanistan ist“, sagt auch sein Anwalt. Ihm droht tödliche Rache.

Es geht um Blutrache unter Paschtunen, der größten Bevölkerungsgruppe in Afghanistan mit veralteten Regeln – Die afghanischen Behörden erkenne diese de facto an, weshalb er keine Hilfe von ihnen zu erwarten habe. Das BAMF erklärt aber, dass der afghanische Staat keine Bedrohung für ihn sei, und die potentielle Bedrohung der Opferfamilie zu diffus. Außerdem sei fraglich, ob es zu einer Blutrache kommen muss, da man diese nach paschtunischem Recht ja auch „ein Vergebungsritual“ abhalten kann „oder dass zwei Frauen an die Opferfamilie übergeben werden“.

Amt in Erklärungsnot

Die Entscheiderin des BAMF kommt nach dem Urteil einer Gutachterin zum Schluss, dass „keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Tötung des Ausländers als einzige Möglichkeit der Beilegung der Streitigkeiten gegeben sind“. Doch wie der Anwalt Gerloff feststellt: Geld als Schuldbegleichung wollte die Familie nicht annehmen, wie sein Mandant sagte. Auf Facebook meint er sarkastisch dazu:

„Ich bin gespannt, ob das Bamf noch mitteilt, woher mein Mandant die beiden Mädchen zaubern soll und ob das Bamf dann die Übergabe organisieren würde.“

Wie t-online auf Nachfrage beim Amt erfahren hat, darf das Amt keine genauen Angaben zum Fall machen, wegen der Verschwiegenheitserklärung. „Der Satz hätte wohl eher im Konjunktiv stehen müssen.“, heißt es aber. Die Entscheiderin habe nur wieder gegeben, was die Gutachterin ihr erklärt hatte. Anwalt Gerloff hat Klage gegen den Asylbescheid erhoben. Er ist der Meinung, dass die Qualität der Bescheide nachgelassen habe, aufgrund von vielen neuen, unerfahrenen Sachbearbeitern. Die Anzahl der gestellten Anträge geht derzeit aber wieder zurück.

Artikelbild: pixabay.com, CC0