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Studie: Keine öffentlichen Gelder für AfD-Stiftung – sie ist zu rechtsextrem

von | Mai 29, 2022 | Aktuelles

Studie unterstreicht, wie rechts die AfD-Stiftung ist

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung setzt sich seit Jahren dafür ein, endlich staatliche finanzielle Förderung zu erhalten, wie es auch für andere parteinahe Stiftungen üblich ist. Bisher waren sie zwar immer wieder kurz davor, Unterstützung zu erhalten, letztendlich ist es jedoch nie dazu gekommen. Nun hat eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte festgestellt, dass die AfD-Stiftung keine Förderung aus Steuergeldern erhalten dürfe. Sie ist zu rechtsextrem.

Zu Rechts für staatliche Förderung

Wir haben bereits berichtet, warum die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) eigentlich keine staatliche Unterstützung erhalten dürfte, denn die Verwebungen in die rechte Szene sind zu tief (mehr dazu). Nicht nur ist Erika Steinbach, ehemals eine CDU-Politikerin und immer wieder auffallend durch geschichts-revisionistische und antisemitische Äußerungen, die Vorsitzende der Stiftung (mehr dazu). Eine Studie der Otto-Brenner-Stiftung bestätigte auch bereits, dass die DES viele Berührungspunkte mit rechtsextremen Vereinigungen und Personen habe (Quelle).

Desiderius-Erasmus-Stiftung: Warum sie gefährlich ist & keine staatlichen Gelder bekommen darf 

Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat herausgestellt, dass die DES schon allein deswegen nicht förderungswürdig ist, da politische Bildung zu den Grundfesten einer parteinahen Stiftung gehöre. Die DES, durch ihre Verwebungen mit Akteur:innen der so genannten Neuen Rechten, die „als rechtsextrem einzuordnen ist“ und „auch selbst rechtsextremes Gedankengut verbreitet“, könne aber nicht über die Erscheinungsformen von Rassismus und Rechtsextremismus aufklären und damit die Adressat:innen dazu befähigen, „rassistische und rechtsextreme Positionen als Angriff auf die gleiche Würde aller Menschen zu erkennen“. (Quelle)

Außerdem teile die DES durch ihre Selbstverortung als parteinahe Stiftung der AfD die politische Grundausrichtung mit der Partei. Dadurch steht sie einer Partei nahe, die immer wieder mit rassistischen und rechtsextremen Inhalten aufwartet und vom Verfassungsschutz als rechtsextremen Verdachtsfall beobachtet wird (Quelle). Durch all diese Faktoren würde die staatliche Förderung der AfD-Stiftung „dem grund- und menschenrechtlich verankerten Zweck politischer Bildung in Deutschland zuwiderlaufen“ und „dazu beitragen, dass rassistische und rechtsextreme Positionen relativiert und gesellschaftsfähig gemacht werden“ (Quelle).

Staatliche Förderung für AfD-Stiftung nicht mit Grundrechten vereinbar

Letztendlich stellt die Studie fest, dass die DES nicht mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung verbrieften Garantien vereinbar ist. Das betrifft nicht nur den Bildungsauftrag der Stiftung, auch die anderen Aufgabenfelder, die parteinahe Stiftungen abdecken, müssen sich nach den Grund- und Menschenrechten richten und diese als Grundlage ihrer Arbeit nehmen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht dies nicht gegeben und betitelt die Stiftung deshalb als ungeeignet, von Steuergeldern zu profitieren und durch den Staat gefördert zu werden. „Eine Stiftung, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet beziehungsweise entsprechendes Gedankengut relativiert, darf in keinerlei Hinsicht staatlich gefördert werden.“ (Quelle)

Vorstoß der Bundesregierung könnte scheitern

Seit dieser Woche sieht ein „Haushaltsvermerk“ der Ampelkoalition tatsächlich vor, der Desiderius-Erasmus-Stiftung keine staatliche Förderung zu ihrer Bildungsarbeit zukommen zu lassen. Dieser Vermerk im Etat des Innenministeriums soll dazu führen, dass nur noch Stiftungen Geld erhalten, die hinter der demokratischen Grundordnung stehen.

Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk sagt der Politologe und Parteienforscher Michael Koß jedoch, die Lösung sei politisch und wahrscheinlich auch juristisch hochproblematisch, da diese Einzelfallentscheidung sachlich nicht ausreichend begründet sei (Quelle). Der Staatsrechtler Christoph Möller warnt laut einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung ebenfalls davor, dass dieses Unterfangen der Regierung sehr schnell vor Gericht scheitern könne. Da die Ampelkoalition keine transparente Begründung in Form eines Gesetzes vorgelegt hätte, könne die AfD womöglich klagen und vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Damit könnte die Stiftung mit einer Nachzahlung von mehreren Millionen Euro rechnen – und dem politischen Triumph über die Regierung. (Quelle)

Ob die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte vor dem Bundesverfassungsgericht als Beweis für die Untauglichkeit der Stiftung ausreicht, ist fraglich. Sie könnte jedoch gut als Grundlage für ein Gesetz dienen.

Gesetzesvorhaben von Volker Beck könnte nun helfen – wurde jedoch nie beachtet

Unter der letzten Regierung hatte der Grünen-Politiker Volker Beck versucht, ein Gesetzesvorhaben zu formulieren, welches festlegen sollte, dass demokratische Bildungsarbeit von einer parteinahen Stiftung nicht mehr durchführbar sei, wenn die fragliche Partei vom Verfassungsschutz überwacht werde. Die Vorgänger-Regierung hatte zwar genügend Zeit, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, hat es jedoch verschlafen. Der Vorstoß der jetzigen ist zwar ein gut gemeinter Ansatz, in der Ausführung jedoch schwächelnd.

Die Organisation Campact hat zusammen mit der Bildungsstätte Anne Frank, den Organisationen „Omas gegen Rechts“, „Kein Bock auf Nazis“ und #DefunDES einen Appell erstellt, der unterzeichnet werden kann und die Politiker:innen der Ampelregierung dazu bringen soll, sicher zu stellen, dass die DES nicht mit Steuergeldern unterstütz wird und ein Gesetz formuliert und verabschiedet wird, welches so etwas auch in Zukunft verhindern kann. Unterschreiben hier.

Artikelbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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