Nach einer Volksverpetzer-Anzeige und einer monatelangen Materialsammlung zusammen mit Anwalt Chan-jo Jun hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in der AfD aufgenommen. Ein rechtsextremes Netzwerk um den Account „Wuppi“, @RealWuppi, vom AfD-Mitglied Kolek, hat in mindestens 130 bekannten Fällen Mobbing, Denunziation, Drohungen und Gewaltaufrufe betrieben, um Andersdenkende einzuschüchtern. Der Kopf der Gruppe wurde jetzt auch auf X gesperrt. Hier der erste Erfolg eines langen Widerstands gegen rechtsextreme Einschüchterung.
Widerstand gegen rechtsextreme Denunziation und Mobbing zeigt Wirkung!
Im Auftrag von Volksverpetzer wurden von der Würzburger Anwaltskanzlei Jun in den letzten Monaten Belege gesammelt und an die Staatsanwaltschaft gegeben. Unser Anwalt Chan-jo Jun erklärt, die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach habe ein Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Hashtags #RedaktionsnetzwerkRechts eingeleitet, nachdem wir über seine Kanzlei Anzeige wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung erstattet haben.
Was das für ein Schlag gegen das organisierte, rechtsextreme Doxing und Mobbing bedeutet, für die rechtsextreme AfD und wie man Volksverpetzer im Kampf gegen die Gesetzlosigkeit auf X helfen kann, in welchem wir einen ersten Erfolg vor Gericht im letzten Jahr gefeiert haben, erklären wir hier.
Wer ist „Wuppi“ und warum führt das direkt zur AfD?
Bei Belltower News hat Samira Alshater zusammengefasst, was wir über diesen zentralen Akteur in einem rechtsextremen Netzwerk wissen: Hinter „(Real)Wuppi“ steckt AfD-Mitglied Patrick Kolek. Er agiert mit Otter-Avatar, Schwarzer Sonne (Neonazi-Symbol) und AfD-Parteibuch. Seine Methode: „Rufmord, Mobbing, Drohungen, getarnt als ‚Journalismus‘“.
Hier handelt es sich nicht nur um Fremdbezeichnungen: In seiner Bio prahlte der Account mit dem Satz „Orchestriert rechtsextreme Kampagnen“. Kolek hat gegenüber Correctiv seine AfD-Mitgliedschaft bestätigt und sich selbst als „selbstständiger Vorfeld-Kampagner“ und „Social Media Betreuer“ bezeichnet. Bei der AfD sei er Mitglied seit 2017. Als Geschäftsadresse seines „Medienunternehmens“ hatte er zeitweise die Adresse der AfD Köln angegeben. Screenshots legen nahe, sein Medium mache auch Wahlkampf und Propaganda für die AfD. Inzwischen gibt es eine neue Adresse in Chemnitz, an der mehrere rechtsextreme Gruppierungen ebenfalls gemeldet sind. Anwaltlich vertreten wird Kolek im Übrigen von der AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré, die gerade Schlagzeilen macht, weil sie mit Faschist Martin Sellner einen Vortrag über die verfassungsfeindliche Remigration geplant hat.
Er scheint tief in der rechtsextremen Szene zu stecken. In einem Gespräch 2023 sagte er laut Belltower, er sei „schon seit der fünften Klasse der Nazi“. Und er spielte das alte rechtsextreme Spiel aus Andeutung, Symbolik und anschließendem „War doch nur Spaß“ – bis hin zur Aufforderung, man solle statt klar verbotener Zeichen wie Hakenkreuze eben neue Codes benutzen: „Nutzt eigene, neue Symbole :-)“. Es wird offenbar offen erklärt, den Faschismus nur oberflächlich zu verstecken.
Die Methode: Mobbing, digitale Hetzjagd und Denunziation – über 120 bekannte Fälle
Das Zentrum dieser rechtsextremen Masche ist Druck, Mobbing und Denunziation. Wuppi und das Umfeld, das er aktiviert, operieren mit Anschwärzung: Andersdenkende werden als Opfer herausgepickt, Daten zusammengetragen, Arbeitgeber und Institutionen kontaktiert. Insbesondere das Doxing ist rechtswidrig und oft auch strafbar.
Pseudonyme werden enttarnt, Namen und Adressen veröffentlicht, Arbeitgeber kontaktiert, sogar Bilder von Kindern verbreitet. Und er betont ausdrücklich, dass die Auswirkungen „erheblich und andauernd“ sein können. Er droht sogar Staatsanwälten mit Doxing, wenn sie gegen ihn ermitteln sollten. Solche Taten könnten sogar für ein AfD-Verbotsverfahren relevant sein. Auch diesen Vorfall hat Volksverpetzer unter anderem angezeigt.

Das ist der Punkt, an dem „Debatte“ aufhört. Denn der Zweck ist nicht, einen Irrtum zu korrigieren oder Widerspruch zu formulieren. Der Zweck ist, die Person als Person angreifbar zu machen. Die politische Botschaft ist: Wir finden dich. Und wir sorgen dafür, dass du dir beim nächsten Mal überlegst, ob du dich noch öffentlich äußerst. Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit in Deutschland. Offenbar auch aus der AfD.
Rassistische Beleidigungen und über 130 Anzeigen
Hinzu kamen auch rassistische Beleidigungen, die ebenfalls strafbar sein können. Auch erstattete er sehr viele Anzeigen. Viele der Anzeigen sind öffentlich und betreffen angebliche Volksverhetzung oder verbotene Symbole, berichtet Correctiv. Volksverpetzer liegt eine Liste von über 130 dokumentierten Fällen von Doxing, Gewaltaufrufen und Denunziationen vor, die Anwalt Jun mit den vielen Opfern zusammengestellt hat. Nicht alle Fälle wurden angezeigt.
Wuppi veröffentlicht persönliche Daten und hetzt einen rechtsextremen digitalen Mob auf Menschen, die sich offen gegen rechtsextreme Ideologie aussprechen. Er fordert Anhänger auf, ihm „Fälle“ samt Daten zu schicken – und die werden gezielt ins Visier genommen. Wer Angst vor Konsequenzen im Job, vor Belästigung zu Hause oder vor Dauerbedrohung im Postfach hat, überlegt sich zweimal, ob er noch öffentlich widerspricht.
Auf X schreibt Wuppi selbst, dass er Mobbing betreibe: „Mobbing ist die Korrektur für behindertes verhalten“ [sic]. Die Logik eines Denunziationsnetzwerks: Einschüchterung als angebliche Erziehung.
Warum „öffentlich zugängliche Daten“ keine Ausrede sind
Kommen wir zurück zum Doxing-Vorwurf: Ein verbreitetes Märchen in solchen Kreisen lautet: „Ist doch legal, die Daten stehen doch irgendwo im Netz.“ Genau diesem Mythos widerspricht Jun. Der § 126a StGB stellt das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe, wenn es geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, die betroffene Person der Gefahr bestimmter Straftaten auszusetzen. Entscheidend ist also nicht, ob man die Info irgendwo „finden konnte“, sondern ob das Verbreiten eine Gefährdungslage schafft.
Der Gesetzestext macht außerdem klar: Wenn es „nicht allgemein zugängliche Daten“ sind, steigt die Strafandrohung. Das ist keine Entlastung für das Sammeln aus offenen Quellen, sondern eine Verschärfung für zusätzliche, nicht öffentliche Daten.
Anwalt Jun nennt als zweite Norm, die in der Praxis ergänzend greifen könne, § 42 BDSG, ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Dort geht es unter anderem um das unberechtigte Zugänglichmachen nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten, etwa bei einer großen Zahl von Personen und gewerbsmäßigem Handeln. Und wir glauben, das liegt hier vor – und entsprechend wird auch bereits ermittelt.
Kriminelle Vereinigung in der AfD?
Anwalt Jun sagt offen, warum seine Kanzlei und Volksverpetzer hier nicht nur einzelne Posts, sondern eine mögliche Struktur adressieren: den Verdacht einer kriminellen Vereinigung. Dazu ermittelt gerade die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, wie uns auf Nachfrage bestätigt wurde. In seinem Video hat Jun es ausführlicher erklärt, aber einfachheitshalber fasse ich es verkürzt zusammen: Es gibt eine seit Monaten andauernde Kampagne, Einwerbung von Spenden durch Kolek, Organisationsstruktur, arbeitsteilige Beteiligung. § 129 StGB setzt eine Vereinigung voraus, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist; der Paragraf definiert im Grunde eine „Vereinigung“ als auf längere Dauer angelegten organisierten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen.
Wichtig ist dabei: § 129 enthält eine ausdrückliche Ausnahme, wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Das bedeutet: Die AfD als Partei ist nicht als „kriminelle Vereinigung“ im Sinne dieser Norm verfolgbar, solange sie nicht verboten ist. Der Vorwurf zielt deshalb – wenn er trägt – auf eine separate Struktur im Umfeld, auf ein Netzwerk, das als eigene Vereinigung agiert. Auch wenn es personell und politisch in die AfD hineinragt. Tatsächlich ist sogar auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung innerhalb einer Partei möglich. Solange sie nicht mit der Partei identisch ist.
Warum sind es immer wieder AfD-Kontexte, in denen Denunziation und Einschüchterung als politisches Werkzeug nicht geächtet, sondern sogar gefeiert werden?
Unterstützung kann strafbar sein, sagt das Gesetz
In seinem Beitrag erinnert Anwalt Jun außerdem daran, dass § 129 nicht nur Mitgliedschaft, sondern auch Unterstützung erfasst. Im Gesetz heißt es: Wer eine solche Vereinigung unterstützt oder um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, kann bestraft werden.
Deshalb sind die Verbindungen zur AfD auch so interessant: Das ist kein zufälliger Extremismus am Rand, der „mit der Partei nichts zu tun“ habe. Es ist AfD-Milieu, es ist teilweise offenbar auch AfD-Personal, und es ist ein modus operandi, der in dieser Szene Anschluss findet, weil er nützlich ist, eine Agenda durchzusetzen, die offenbar mit Widerspruch und Meinungsfreiheit nicht so gut klarkommt.
Man kann darüber nachdenken, was das über die Partei aussagt, wenn solche Akteure nicht nur geduldet werden, sondern wenn ihre Kampagnenlogik in der digitalen AfD-Umgebung so reibungslos wirkt.
X sperrt rechtsextremen Mobbing-Account
Nach vielen Monaten hat das Desinformations-Netzwerk X nun endlich den Account von Wuppi gesperrt. Und natürlich nicht einfach so, denn wenn X etwas tut, dann nur, weil viel juristischer Druck da ist. Anwalt Chan-jo Jun erklärt, X habe den Account „nach Doxing und rassistischen Beleidigungen gesperrt“; zuvor seien auch „einstweilige Verfügungen ergangen“.
„Im DSA, im Digital Services Act, gibt’s ja auch eine Pflicht für die Plattform, dass, wenn ein Nutzer immer wieder gegen das Recht verstößt, rechtswidrige Inhalte postet, er dann gesperrt werden muss“, erklärt Jessica Flint in einem Youtube-Video von Chan-jo Jun. Das ist jedoch bisher nur sehr selten passiert, normalerweise wird nur die Entfernung der jeweiligen strafrechtlichen Beiträge gefordert, wie in den Anträgen von Jun.
Zum Beispiel hat Juns Kanzlei rassistische Beiträge an X gemeldet, das sich natürlich zunächst geweigert hat, etwas zu unternehmen. Dann wurde eine gerichtliche Entscheidung gegen Kolek angestrebt und diese hat Anwalt Jun dann X vorgelegt. Inhaltliche Kritik war das keine – es waren KI-generierte Bilder, die Kim-Jong Un mit Strohhut zeigten, dazu rassistische Beleidigungen. Es gibt mehrere derartige Verfahren.
Rassismus, Hass und Denunziation auf X völlig normal
Aber bis auf wenige Einzelfälle, die mühsam gerichtlich erstritten werden müssen, und zu Löschungen einzelner Beiträge führten, kann so ein rechtsextremes Einschüchterungsverhalten auf X bisher fast ungestört geschehen. Mit den meisten Dingen kam bisher auch Wuppi durch. Bis jetzt. Flint erklärt, warum es gut ist, dass man sich wehrt.
„Und das ist das Problem auch, warum man sich gegen solche Äußerungen halt manchmal wehren muss. Manchmal wehren sollte, damit wir nicht so eine Welle von rechtswidrigen Inhalten online haben, einen Shitstorm. […] Wir gewöhnen uns immer mehr an den Umgang, und deswegen ist d[iese Sperrung] überraschend. Also tatsächlich, ich glaube, Wuppi dachte, er kommt damit durch. Hat da ein Prinzip draus gemacht, nicht nur mit den rassistischen Beleidigungen, sondern auch mit dem Doxing.“
Nachdem Anwalt Jun die Sperre öffentlich bekannt gab, meldeten sich viele weitere Betroffene der Taten von Wuppi. „Und dann sieht man erst, wie viele Leute gelitten haben unter diesem Account”, sagt Flint. „Diese rechtswidrigen Inhalte, die da stehenbleiben, sei es Doxing, sei es Rassismus, das führt dazu, dass sich Leute aus der öffentlichen Diskussion zurückziehen.”
Betroffene können sich oft nicht wehren
Sich als Betroffener zu wehren, kostet enorm viel Zeit, Energie – und auch Geld. Denn wenn man Recht durchsetzen will, muss man bisher alles alleine machen. Und dann dauert es auch Wochen und manchmal Monate, bis etwas erreicht wird. Wenn persönliche Daten online stehen, müssten die eigentlich sofort gelöscht werden. Und nicht zwei Wochen später. Die Plattformen kümmern sich nicht, insbesondere X nicht, und auch die Justizbehörden sind meistens nicht hilfreich.
Deshalb setzte sich auch Volksverpetzer juristisch gegen X in einem Verfahren ein – und erzielte Ende letzten Jahres einen wichtigen Teilerfolg. Wir können X jetzt zwingen, proaktiv gewisse Fake-Accounts von mir, Thomas Laschyk, zu löschen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Wir versuchen, Präzedenzfälle zu schaffen und auch öffentlichen Druck aufzubauen, dass die EU-Kommission sich auch endlich einmal traut, die Plattformen auch einmal zu zwingen, geltendes Recht auch durchzusetzen. Doch Faschist Trump übt Druck auf die EU aus, dass die US-Plattformen weiterhin das Recht mit Füßen treten können. Ganz aktuell sind Fälle, in denen Musks KI bereitwillig sexualisierte Bikini-Bilder von Frauen (und Minderjährigen) für User herstellt.
Auch haben wir deshalb gemeinsam mit Anwalt Jun über Wuppi und das #RedaktionsnetzwerkRechts, wie das Netzwerk mit einem Hashtag bezeichnet werden kann, recherchiert und gesammelt. Denn die Plattformen wie X tun nichts, die Behörden können wenig tun und die Betroffenen, denen die ganze Verantwortung zugeschoben wird, haben nicht das Wissen, die Zeit oder das Geld, um sich selbst zu schützen.
Also haben wir uns die Zeit genommen – und das Geld –, um zu helfen, was nur möglich ist, da uns genug Menschen mit Spenden supporten.
Warum eine X-Sperre bisher nicht das Ende sein kann
Dass X Wuppi gesperrt hat, ist kein Beweis für Einsicht oder dass er nicht bald wiederkommen könnte. Musk und X stehen ohnehin auf Kriegsfuß mit dem Recht und denjenigen, die die Plattform zwingen wollen, sich daran zu halten, wie die EU-Kommission.
Und es passt leider auch in die größere Lage. Die EU-Kommission hat X am 5. Dezember 2025 eine Geldbuße von 120 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten nach dem Digital Services Act auferlegt, welcher mit großer Mehrheit im EU-Parlament verabschiedet wurde. Der Faschist Musk hat daraufhin direkt die Abschaffung der EU gefordert – und stellt sich gegen den Willen der europäischen Bürger.
Was bleibt
Wie es weitergeht und ob es bei der Sperre bleibt und wie die Ermittlungen ausgehen, lässt sich derzeit schwer abschätzen. Volksverpetzer und Anwalt Jun bleiben jedoch an der Sache dran. Aber der Vorgang zeigt: Einschüchterung im Netz funktioniert nicht nur über Lautstärke, sondern über die Erwartung von Folgenlosigkeit. Wenn diese Erwartung bricht, wenn es Widerstand gibt, verändert das die Risikorechnung. Und genau deshalb sind diese ersten Erfolge so wichtig. Dieses Milieu wird sonst weiter lernen, dass das legitime Mittel sind.
Und wer uns in unserem Kampf gegen rechtsextreme Netzwerke und die Plattformen, die nicht gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen und die Täter schützen, unterstützen will, kann das hier mit einer kleinen einmaligen Spende oder einem Dauerauftrag machen. Danke euch für eure Unterstützung.
Artikelbild: nitpicker, shutterstock.com, Screenshot x.com. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Wie Volksverpetzer KI verwendet.
