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Quatsch-Corona-Sammelklage: Werden naive „Querdenker“ einfach abgezockt?

von | Sep 24, 2020 | Aktuelles, Analyse, Corona, Corona-Fake

Ist die Corona-Sammelklage nur ein Trick, um „Querdenker“ abzuzocken?

In der Pandemie-Leugner-Szene und unter den so genannten „Querdenkern“ werden derzeit Artikel und Videos gestreut, die eine „Sammelklage“ gegen die Corona-Maßnahmen bewerben. Laut der Website will man die Hersteller der PCR-Tests verklagen, sowie den Virologen Dr. Christian Drosten von der Charité und den Direktor des Robert Koch-Instituts, Dr. Lothar Wieler. Sie sollen laut den Köpfen hinter jener „Sammelklage“ „Schadensersatz“ für die Schäden der Pandemie-Maßnahme verklagt werden. Und ja, mit Logik oder Jura hat das ganze aus unserer Sicht wenig zu tun. Aber vielleicht eher etwas mit einer Masche, um den leichtgläubigen „Querdenkern“ das Geld aus der Tasche zu ziehen?

Es wirkt sogar noch absurder: Die Gruppe von Anwälten hinter jener „Sammelklage“ gegen Drosten und Co. will die Schadensersatzforderungen gegen die Corona-Maßnahmen in den USA geltend machen. Ja, richtig. Die Deutschen Drosten und Wieler sollen wegen Maßnahmen in Deutschland, die sie im Übrigen nicht beschlossen haben, in den USA verurteilt werden. Wenn das sinnlos klingt – keine Sorge, finden wir auch. In Deutschland gibt es „Sammelklagen“ in dem Sinn nicht, aber ein Dr. Fuellmich erklärt, deshalb wolle man den Umweg über die USA gehen.

Die Chancen, dass das klappt, sind quasi nichtexistent

Die Anwälte wollen jetzt also anscheinend die Hersteller und Verkäufer der PCR-Tests, sowie Dr. Drosten und Dr. Wieler in den USA verklagen. Dafür, dass sie die Bundesregierung teilweise bei den Corona-Maßnahmen beraten haben? Aber nur weil man in den USA eine Sammelklage einreichen kann, heißt das nicht, dass die Gerichte überhaupt zuständig sind. Es geht hier um deutsche Staatsbürger, in Deutschland und um deutsche Maßnahmen und deutsches Recht. Was das mit US-Justiz zu tun hat? Ähm, ja, wir glauben sehr wenig.

Die Tagesschau hat außerdem Robert Magnus, Professor für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth befragt. Der erklärt, dass weder Drosten noch Wieler für die Corona-Maßnahmen verantwortlich gemacht werden können. Keiner von beiden hat diese beschlossen. Sie haben die Regierung nur zeitweise beraten. Niemand hat die Regierung gezwungen, die Ratschläge anzuwenden. Dafür kann man nicht die Beratenden anklagen. Außerdem waren ja wohl weder Drosten noch Wieler die einzigen, die beratend zur Seite standen. Nach deutschem Recht zumindest können Dr. Drosten und Dr. Wieler gar nicht für ihre Beratung vor Gericht landen.

Selbst wenn trotz allem ein US-Gericht die Sammelklage anerkennen würde (was zweifelhaft ist), müsste ein US-Urteil auch erst mal in Deutschland anerkannt werden. Konsequenzen hätte das: Keine: Nicht nur das: Die US-Gerichte dürfen die Klage gar nicht annehmen. Der Oberste Gerichtshof der USA hat erst vor kurzem entschieden, dass ausländische Sammelklagen von ausländischen Geschädigten wegen ausländischen Delikten gar nicht angenommen werden dürfen (Quelle). Diese „Sammelklage“ ist also von vorne bis hinten zum Scheitern verurteilt.

Sinnlos.. oder Abzocke?

Also, eine Sammelklage in einem Land, das nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, die Klage nicht annehmen darf und deren Kausalzusammenhang Unsinn ist? Man könnte meinen, die „Querdenker“ und Pandemie-Leugner leben weiterhin in ihrer fiktiven Realität und drehen weiter durch, nachdem sie bereits erklärt haben, dass es in Deutschland keinen Rechtsstaat mehr gebe und sie eine neue Verfassung ausrufen wollen.

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Sammelklagen in den USA kosten eigentlich nichts, man kann sogar Geld bekommen, auch wenn man sich nicht als Geschädigte:r beteiligt hat (Quelle). Es ist aber noch nie vorgekommen, dass eine Sammelklage für Deutsche in Deutschland erwirkt wurde. Dennoch wollen die Anwälte hinter der Klage aber 800€ pro Person, die sich beteiligt – zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sollte die Klage Erfolg haben, wollen sie aber weitere 10% der erstrittenen Summe als Honorar. Der Haken: Nirgendwo scheint etwas davon zu stehen, dass diejenigen, die ihr Geld dafür ausgeben, ihr Geld zurückbekommen, falls die Klage nicht erfolgreich ist – oder überhaupt zu Stande kommt. Da wir aber davon ausgehen, dass es fast ausgeschlossen ist, dass irgendetwas daraus wird und die Anwälte das sicherlich wissen müssten, ist die bessere Frage vielleicht: Ist das einfach ein Fall von Leuten, die wissen, dass „Querdenker“, unkritisch einfach alles glauben, was sie glauben wollen – und bereit sind, dafür viel Geld auszugeben?

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Der große Widerstand, den sich Pandemie-Leugner vielleicht erhoffen, stellt sich oft sehr schnell als viel heiße Luft heraus. Die Gerichte in den USA sind nicht zuständig, dürfen es nicht annehmen und die Angeklagten können eigentlich gar nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dass die Querdenker hier „Schadensersatz“ für die Corona-Maßnahmen bekommen, ist äußerst unwahrscheinlich. Allerdings dürften sich unserer Meinung nach die Anwälte dahinter zumindest über das Geld freuen.

Artikelbild: Screenshots/Volksverpetzer


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