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Diese 10 Befugnisse, die die Polizei in Bayern bekommen soll, sollten dir Angst machen!

von | Mrz 30, 2018 | Aktuelles

Der Gesetzesentwurf würde das härteste Polizeigesetz seit 1945 werden. Will die CSU Bayern zum Polizeistaat umbauen?

Der „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“, den der bayerische Innenminister Joachim Herrmann vorgestellt hatte, sieht umfassende neue Befugnisse für die bayerische Polizei vor. Sollte das Gesetz beschlossen werden – was wahrscheinlich ist, da die CSU in allen zuständigen Ausschüssen und im Landtag die absolute Mehrheit besitzt – würde die bayerische Polizei mit geheimdienstlichen Befugnissen ausgestattet werden.

Das sogenannte Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG – würde in seiner derzeitigen Form der Polizei ermöglichen:

  • sogenannte „Gefährder“ im Verdachtsfall zunächst auf drei Monate in Vorbeugegewahrsam zu nehmen und danach mit richterlicher Genehmigung theoretisch unbegrenzt. Der Betroffene wird zwar vom Richter angehört, bekommt aber keinen Pflichtverteidiger.
  • verdeckte Ermittler unter falschem Namen und mit einer Legende auch in Wohnungen einsetzen, ebenso im Internet, ob als Partner bei Whatsapp oder einem anderen sozialen Medium. Ein Richterbeschluss wird nur notwendig, wenn sich um die Überwachung einer bestimmten Person handelt.
  • auf öffentlichen Versammlungen unbegrenzt „Übersichtsaufnahmen“ des Versammlungsgeschehens anzufertigen. Es darf Bild und Ton gefilmt werden, man darf die Aufnahmen der Gesichter mit anderem Bildmaterial abgleichen.
  • die Post zu beschlagnahmen und zu öffnen.
  • private Personen als Spitzel (V-Mann) einzusetzen. Der Richter muss nur zustimmen, wenn sich der Einsatz gegen bestimmte Personen richtet oder in Wohnungen stattfindet.
  • in der Wohnung zu lauschen und verdeckt zu filmen. Um Wanzen zu installieren darf die Polizei auch in Wohnungen einbrechen.
  • Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote auszusprechen. Das heißt, sie könnte die Bürger zwingen, ihren Wohnort nicht zu verlassen oder ihren Wohnort zu wechseln. Dazu braucht es keinen Richterbeschluss.
  • Drohnen einzusetzen, die offen oder verdeckt filmen und lauschen.
  • Telefone abzuhören und in Informationssysteme einzudringen. Sie darf auch auf Speichermedien zugreifen und dazu in Wohnungen einbrechen, auch Daten löschen oder verändern.
  • Google, Apple und Co. dazu zu verpflichten, ihre Daten zum Zweck der Rasterfahndung zur Verfügung zu stellen.

Dieser Gesetzesentwurf könnte verfassungswidrig sein, da er wichtige Grundrechte, die durch die Verfassung geschützt sind, aushöhle. Die Polizei werde mit viel zu großen Befugnissen ausgestattet, die die Gewaltenteilung gefährde, kritisiert die Landtagsabgeordnete des bayerischen Landtags, Claudia Stamm. Deutschland geht es gut, es gibt kein gravierendes Kriminalitätsproblem, das wir sicher auch in der PKS Bayern, welche in wenigen Tagen veröffentlicht wird, sehen werden. Nutzt die CSU die Stimmungsmache gegen Flüchtlinge jetzt dafür aus?