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Blamiert mit gefälschtem Maskenattest: Strafverfahren für AfD-Vertreterin in Bielefeld

von | Sep 19, 2021 | Aktuelles

AfD-Politikerin erwartet nun sogar ein Strafverfahren

Im Februar berichteten wir erstmalig darüber, wie Irina Gross, sachkundige Bürgerin in einem Betriebsausschuss der Stadt Bielefeld, aus dem Ratssaal abgeführt werden musste. Der Grund war, dass sie sich nicht an die geltenden Coronaschutzregeln halten wollte:

Bielefeld: AfD-Vertreterin wirft sich bockig auf den Boden & wird von Polizei abgeführt

Im August wurde dann bekannt, dass sie sich vor Gericht verantworten musste, da sie die Geldstrafe über 50 € wegen der Ordnungswidrigkeit nicht zahlen wollte und sich auf ihr Attest berief.

Dümmer als die Staatsanwaltschaft erlaubt

Nun kam es zum Prozess vor dem Bielefelder Amtsgericht. Irina Gross, vor Gericht ebenfalls wieder maskenlos, gab im Februar an, sie würde ihr Attest lediglich dem Gericht zeigen, nicht jedoch dem Ausschussvorsitzenden. Die Chance hatte sie nun, denn der Arzt, der die Atteste (für 2020 und 2021) ausgestellt haben soll, war ebenfalls als Zeuge geladen worden. Sie zeigte der Richterin nun ihre Atteste vor. Das 2021er war laut Angabe von nw.de in Folie verpackt.

Hätte klappen können…

Und während sie damit bei der Einlasskontrolle am Gericht noch durchgekommen war und die Justizbeamtin sie mit dem Attest hatte passieren lassen, scheiterte sie damit im Gerichtssaal dann doch: Die Richterin bezweifelte die Echtheit des Attests. Und auch der als Zeuge geladene behandelnde Hausarzt von Irina Gross bestätigte, dass der Briefkopf nicht den aktuellen Standards der Praxis entspräche. Er habe das zweite Attest aus 2021 definitiv nicht ausgestellt. Er habe ihr 2020 ein Attest wegen angegebener Panikattacken ausgestellt, nicht jedoch zur Befreiung von der Maskenpflicht. Seine Unterschrift auf der 2021er Version verneinte er klar und deutlich.

Von Einsicht keine Spur

Anstatt dann zuzugeben, dass das Attest gefälscht ist und Schadensbegrenzung zu betreiben, blieb Gross bei ihrer Version. Die Staatsanwaltschaft leitete im selben Zug Ermittlungen wegen Urkundenfälschung gegen sie ein. Ein Straftatbestand, im Strafgesetzbuch unter § 267 zu finden. Zur Erinnerung: Bislang ging es lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Neben einer Geldstrafe käme übrigens auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren infrage.

Satz mit „x“

Einige Menschen sehen die Abkürzung AfD als „Alternative für Dumme“ und so ganz lässt sich das im vorliegenden Fall tatsächlich nicht abstreiten. Es hätte die Chance gegeben, sich an die geltende Ordnung im Ausschuss zu halten, um nicht rausgetragen zu werden. Es hätte auch die Chance gegeben, das Bußgeld stillschweigend zu bezahlen, dann wäre die Sache erledigt gewesen. Und es hätte die Möglichkeit gegeben, im Nachtat-Verhalten zu beweisen, dass man Einsicht zeigt und sich gebessert hat. Oder man achtet und respektiert die Regeln und Gesetze dieses Landes so wenig, dass man nun nicht nur 100 € statt 50 € Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen muss, sondern sich auch ein weiteres Mal vor Gericht verantworten muss – diesmal sogar wegen einer Straftat. Das, ist emblematisch für die Rechtsbrecherpartei AfD.

Das letzte Wort nutzte sie übrigens für eine in der Pandemie-Leugner-Szene typische Generalabrechnung. Diese Ideolog:innen sind einfach nicht belehrbar und leben in ihrer eigenen Fantasiewelt – und gefährden damit sich und ihre Mitmenschen.

Artikelbild: Tobias Arhelger

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