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Der Professor, der keiner war: AfD-Abgeordneter Beck wegen Titelmissbrauchs verurteilt

von | Jun 24, 2022 | Aktuelles

Der Professor, der keiner war

Der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck wurde wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 9200 Euro verurteilt (Quelle). Gleich zu mehreren Anlässen hatte der Fachanwalt fälschlicherweise einen Professorentitel angeführt. Zwar unterrichtet er tatsächlich an der School of Oriental and African Studies in London, ist dort aber lediglich als „Reader in Law“ angestellt (Quelle). Seine Aufgaben beinhalten demnach das Halten von Vorlesungen und Unterricht (Quelle) – und er steht unter dem Rang des Professoren (Quelle).

Als Jurist kann man das StGB schon mal verbaseln

Beck schmückte sich gleich mehrfach mit fremden Federn. Zunächst stellte er sich 2018 bei einer AfD-Vertreterversammlung als Professor und Fachanwalt für EU-Recht vor (Quelle). Und schon bald tauchte der Professorentitel auch auf den Stimmzetteln der Europawahl 2019 auf (Quelle). Der Verfassungsblog bezweifelte bereits im Mai 2019, dass Beck diesen Titel rechtmäßig nutzte – denn von einer Professur des Juristen fehlte jede Spur. Auf Nachfrage wies der AfD-Politiker schon damals auf einen Wikipedia-Eintrag und die Internetseite anwalt.de hin. Basierend auf den dort verfügbaren Informationen hatte sich Beck wohl dazu entschieden, seinen „Reader in Law“ ganz einfach als „Professor“ zu übersetzen.

Dass das in Deutschland nicht so einfach geht, müsste er als Jurist eigentlich am besten wissen. Schließlich sind akademische Titel wie der des Professoren laut Paragraph 132a des Strafgesetzbuches geschützt. Wer sie unbefugt nutzt, „wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“ (Quelle). So hob das Europaparlament nach den Wahlen dann auch Becks parlamentarische Immunität auf. Und das Amtsgericht in Neuss beschloss, dass es sich um „einen klassischen Fall des Titelmissbrauchs“ handele (Quelle).

Becks Verteidiger hatten zuvor noch versucht, den Prozess zu umgehen, indem sie das Gericht für unzuständig erklären wollten. Die Begründung: Beck habe nie in Neuss, sondern in Brüssel und London gelebt. Doch gegenüber dem Bundeswahlleiter hatte er als Wohnort Neuss angegeben (Quelle). Es scheint, dass Beck mit seinem Lebensmittelpunkt ebenso leichtfertig wie mit seinen Titeln umgeht. Ob Beck in Berufung geht, steht noch offen.

Trotz Titelmissbrauchs sitzt Beck seit 2019 im Europaparlament

Im Nachhinein ist schwer nachzuvollziehen, inwiefern der unrechtmäßige Titel die Europawahlen 2019 beeinflusst hat. Fest steht: Die AfD-Liste stach mit einer besonderen Häufung akademischer Titel hervor – und die zeugen bekanntlich von Prestige (Quelle). Beck hat es schließlich ins Europaparlament geschafft und ist seither (zunächst mit, dann ohne Professorentitel) an der Gesetzgebung auf europäischer Ebene beteiligt (Quelle). Nebenbei verbreitet er auf seinem Facebook-Profil Posts von der Ukraine als ‚Failed State‘ (Quelle),

… teilt (vermutlich ohne Einwilligung) aufgenommene Bilder von Menschen, die er für ‚neudeutsch‘ hält und dessen angebliche Geschichte er meint, erzählen zu müssen (Quelle).

Übrigens hat die VVP-Redaktion die Person auf dem Bild unkenntlich gemacht, Beck selbst machte sich nicht die Mühe.

… und beschwert sich über die Benennung einer Faschistin als eben solche (Quelle).

Denn ja, Marine le Pen darf laut französischem Kassationsgericht als Faschistin bezeichnet werden (Quelle). Wenn Herr Beck meint, dass alle diejenigen, die eine Faschistin wählen, Faschist:innen sind, ist das seine unfreiwillig ehrliche Einschätzung, nicht die deutscher Medien. Aber wer eine Faschistin wählt, sollte möglicherweise seine eigene politische Einstellung überdenken – mindestens aber den Umgang mit Titeln und dem deutschen Gesetz. So viel übrigens zur AfD als Partei für „Recht und Ordnung“. Der falsche Professorentitel ist bei weitem nicht der einzige Etikettenschwindel bei dieser Partei.

Artikelbild: Frank Christiansen/dpa

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