Sellners Angriffe auf den Volksverpetzer-Anwalt Chan-jo Jun zeigen, worum es bei Remigration wirklich geht. Auf unsere Anfrage, ob sich die AfD davon distanzieren möchte, hat sie nicht reagiert.
Als Correctiv im Januar 2024 Sellners Konzept der Remigration öffentlich machte, wurde von rechts behauptet, man habe übertrieben. Es sei doch nur um die Ausweisung krimineller Ausländer ohne deutschen Pass gegangen, nicht um Staatsbürger. Niemand plane eine Ausweisung Deutscher. Auch wenn schon damals und auch seither immer wieder doch die Wahrheit zugegeben wurde. Es war der Versuch, ein verfassungsfeindliches Konzept zu verharmlosen, zu normalisieren und seine Implikationen zu verschleiern.
Erst vor Kurzem urteilte das Landgericht Hamburg, die Recherche sei in ihrem Kern rechtmäßig und zulässig. „Remigration“ zielt auch auf deutsche Staatsbürger, wie Sellner wie auch andere Potsdam-Treffen-Teilnehmer bestätigt haben. Das in Potsdam vorgestellte „Remigrations“-Konzept laufe auf nichts weniger als „ethnische Säuberungen bzw. Vertreibungen“ hinaus, so einer der Teilnehmer in einer eidesstattlichen Versicherung – und zwar auch von deutschen Staatsbürgern, „freiwillig oder unfreiwillig“.
Das Bundesverwaltungsgericht stuft das Sellner-Konzept von „Remigration“ als menschenwürdewidrig und damit verfassungswidrig ein, weil es zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheidet. Und im juristischen Gefüge mehrerer Entscheidungen wird präzisiert, dass Sellners „nicht assimiliierte Staatsbürger“ nicht nur mitgemeint sind, sondern im Konzept ein Kernproblem darstellen.
Sellner will angesehenen Anwalt vertreiben
Chan-jo Jun ist ein deutscher Jurist, der sich seit Jahren mit strategischem Prozessieren gegen Hass, Desinformation und extremistische Akteure beschäftigt. Volksverpetzer arbeitet eng mit ihm zusammen und er hat uns auch schon juristisch vertreten. Er ist Sohn koreanischer Einwanderer, in Deutschland aufgewachsen, hier ausgebildet, deutscher Staatsbürger und von der bayerischen Staatsregierung mit der Bayerischen Verfassungsorden ausgezeichnet. Jun wurde vom Bayerischen Landtag in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Und Sellner – und auch Mitglieder der AfD – wollen ihn offenbar ebenfalls „remigrieren“.
Der Faschist und regelmäßig eingeladener Referent auf AfD-Veranstaltungen, Martin Sellner, schreibt öffentlich über Jun, er sei „einer von Deutschlands prominentesten linken Anwälten“. Was Chan-jo, außer dass er sich gegen Rechtsextremismus engagiert, links sein soll, erklärt er nicht. Sellner betont, er sei „der Sohn koreanischer Einwanderer“. Diese Markierung ist kein Zufall. Er stellt infrage, wer als „wirklich deutsch“ gilt. Genau hier schließt sich der Kreis zur Remigration. „In 25 Jahren gibt es Tausende von solchen Leuten wie ‘AnwaltJun’ in höchsten richterlichen Positionen, in der Polizei, der Armee und der Verwaltung.“ [sic] Er meint offensichtlich Menschen mit Migrationshintergrund, die das Grundgesetz gegen Rechtsextremisten wie ihn verteidigen. Und sieht darin eine Gefahr.
Auch der AfD-Politiker Fabian Keubel schreibt nach Sellners Angriff in diesem Kontext “OVG-Ultras und innerrechte Remigrations-Gegner, wie mancht euch das fühlend?” [sic] Sprich: Er spricht sich für Remigration aus, und hält die Aussagen des Deutschen Juns für ein Argument für (dessen?) Remigration.


In Sellners Konzept ist offensichtlich die Präsenz „nicht-ethnischer Deutscher“ (so etwas gibt es nicht!) in staatlichen Positionen ein Problem, das durch die „Remigration“ gelöst werden soll. Die logische Folgerung liegt damit offen zutage. Wenn Remigration auch für „nicht assimilierte Staatsbürger“ gilt und Jun von Sellner als Beispiel für eine solche Gruppe markiert wird, dann heißt das: Das Vertreibungskonzept richtet sich auch gegen deutsche Staatsbürger.
Fascho-Posts widerlegen Verharmlosung
Die Behauptung, das sei gar nicht so gemeint gewesen, wird durch die Kommentare - auch aus dem AfD-Umfeld – widerlegt. Der AfD-Politiker Fabian Keubel nennt Jun „antideutscher Asiate“, womit er ihm ja buchstäblich seine Zugehörigkeit abspricht, und ergänzt, die „Vermehrung“ des deutschen Volkes sei notwendig, während Jun angeblich das Gegenteil fordere. Dass ein Politiker der AfD offen die ethnische Komponente übernimmt, die Sellner im Tweet impliziert, ist bezeichnend. Genau das ist in unseren Augen das, die Gerichte als verfassungsfeindlich bestätigen und die Rechtsextremisten immer noch nach außen versuchen, zu leugnen: Die Remigration ist offensichtlich kein migrationspolitisches Konzept, sondern ein ethnisches Ausweisungsprojekt.
Wichtig ist dabei der Kontext der Parteizurechnung. Im Parteiverbotsverfahren kommt es nicht nur darauf an, was eine Partei offiziell fordert, sondern auch darauf, was sie toleriert und wofür ihre Anhänger stehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass im Parteiverbotsverfahren die Absichten der Anhänger zu berücksichtigen sind. Und so steht es auch wörtlich im Grundgesetz (Art. 21 Abs. 2 GG).
Wenn also AfD-Funktionäre oder Mandatsträger Sellners Auslegung zustimmen – und ihn einladen und sich mit ihm treffen, entsteht ein deutliches Bild der Partei. Wer in den Kommentarspalten – und offiziellen Programmen - Remigration fordert und dabei immer wieder deutsche Staatsbürger einbezieht, meint mit dem gleichen Begriff wohl das gleiche. Die Partei hat die Möglichkeit, sich davon zu distanzieren. Wenn sie es nicht tut, wird es ihr zugerechnet.
AfD distanziert sich nicht
Volksverpetzer konfrontierte deshalb die Bundesgeschäftsstelle der AfD mit einer Presseanfrage zum konkreten Vorfall: Steht die AfD zu Sellners Konzept, distanziert sie sich davon, würde sie deutsche Staatsbürger wie Chan-jo Jun remigrieren, und repräsentieren AfD-Politiker wie Keubel mit ihren Kommentaren die Position der Partei. Die AfD beantwortete keine der Fragen. Sie distanzierte sich nicht. Sie widersprach nicht.
Wir halten es für nicht anders zu interpretieren: Die AfD will demnach, sobald sie die Macht dazu hätte, auch deutsche Staatsbürger wie Chan-jo Jun ausweisen oder ihnen das Leben so unerträglich machen, dass sie vermeintlich "freiwillig" gehen. Das ist kein haltloser Vorwurf, sondern die unmittelbare Konsequenz aus Sellners Konzept, Correctivs Recherche, den Urteilen der Gerichte und dem Verhalten der AfD und den vielen Aussagen ihrer Mitglieder. Wenn von der AfD „millionenfache Remigration“ gefordert wird, dann meint das rein rechnerisch sicher nicht nur Ausreisepflichtige.
Im AfD-Umfeld ist offener Rassismus normal
Denn wenn eine Partei ein Vertreibungskonzept für deutsche Staatsbürger toleriert, fördert oder teilt, ist nicht nur die Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit überschritten. Es ist der Zeitpunkt eingetreten, dass ein Parteiverbot nicht mehr nur politisch gerechtfertigt wäre, sondern juristisch zwingend, um die Freiheiten Millionen Deutscher zu schützen – und unsere Demokratie. Ja, die Aussagen zu Jun sind fast alltäglich auf diesen Accounts, fast nicht der Rede wert. Weil sie dort so selbstverständlich und normal sind.
Genau deshalb müssen wir darüber reden. Dieser Rassismus und diese Verfassungsfeindlichkeit sind in diesen Kreisen und der AfD inzwischen völlig normal. Genau das ist ja der Grund für Alarm. Die ‚Rauchmelder der Verfassung‘ schrillen, sagte der vorsitzende Richter vom OVG Münster, als er das Urteil verkündete, die AfD sei zurecht als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden. Es wird Zeit, dass auch die Politik diesen Alarm hört.
Artikelbild: Screenshot youtube.com https://www.youtube.com/watch?v=ecBG858LDZU&t=1s. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Wie Volksverpetzer KI verwendet.
