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Querdenken-Fakes von Fitz: Falsch verstandene Meinungsfreiheit im SWR

von | Dez 22, 2021 | Analyse

Skandal: „Querdenken“-Fake News im Öffentlichen Rundfunk

Am 1o.12. strahlte der SWR sein Kabarett-Programm „Spätschicht“ aus. Teil des Programms war auch ein Beitrag von Lisa Fitz, der sich hauptsächlich durch seinen Mindestabstand zu Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen auszeichnete. Fitz, bisher vor allem bekannt durch Texte mit antisemitischen Verschwörungsmythen und Interviews beim russischen Propagandasender RT, hat offenbar nicht mitbekommen, dass mit den neuen Mutationen eine höhere Ansteckungsgefahr einhergeht und deswegen die 60% Impfquote, von der wir im letzten Jahr geredet haben, bei weitem nicht mehr ausreicht.

Im weiteren Verlauf ihres „Kabaretts“, das sich eher wie ein Vortrag auf einer „Querdenken“-Demo anhörte, stellte sie auch die falsche Behauptung auf, in der EU seien mindestens 5000 Menschen bereits an der Impfung gestorben. Damit niemand auf die Idee kommt, das zu hinterfragen, stellt sie es so dar, als hätte das Europaparlament dies in Form eines Antrags für einen Corona-Hilfefonds indirekt bestätigt. Doof nur, dass so ziemlich alles daran falsch ist.

Lügen-Superspreader unter dem Mantel der Meinungsfreiheit?

„Das Europaparlament“ hat nämlich nichts dergleichen getan oder beantragt, Fitz verbreitet hier eine falsche Behauptung. Tatsächlich ist es eine einzige (!) von 705 Abgeordneten des Parlaments, die bereits im September einen entsprechenden Antrag vorbrachte. Es wird die meisten Leser:innen wenig überraschen, dass diese Abgeordnete von der Rassemblement National kommt, also der rechtsradikalen französischen Variante der AfD (Quelle). Also: Hier hat die EU nichts erklärt, nur eine rechtsradikale Abgeordnete hat etwas behauptet. Demnach beziehe sie angeblich die Zahl der „Impftoten“ von der Europäische Arzneimittelagentur (EMA).

Problematisch nur: Die Zahlen, auf die sich bezogen wird, sind keinesfalls „belegte Impftote“. Vielmehr sammelt die EMA erst einmal alle gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen, die irgendwo gemeldet werden. Die angeblich 5000 „Impftoten“ (mittlerweile ist die Zahl noch höher) sind also erst einmal nur Todesfälle, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen. Ob die Impfung Schuld am Tod hatte (oder auch nur einen kleinen Anteil), oder einfach nur zufällig war, wie ein Autounfall am Tag nach der Impfung, wird nicht geprüft.

Warum ließ dann der SWR einen solchen Beitrag zu? Es gehört keinesfalls zum Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, faktenfreien Verschwörungserzählungen eine Bühne zu bieten. Der Sender verteidigte sich unter Verweis auf die Meinungsfreiheit und der Angst vor dem Vorwurf der „Zensur“ (siehe die Stellungnahme, mittlerweile revidiert). Aber so funktioniert Meinungsfreiheit nicht.

Missverständnis: Tatsachenbehauptungen sind keine Meinungen!

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit. Jeder Mensch darf „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten“. Diese Freiheit der Meinungsäußerung ist also eines der wichtigsten Grundrechte, die es in Deutschland gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat das schon oft bekräftigt, bezeichnet den Kampf der Meinungen in diesem Zusammenhang als „Lebenselement“ der Demokratie (Urteil von 1958). Doch wer nun glaubt, dass das ein Freifahrtschein sei, alles unwidersprochen in die Welt zu posaunen, was einem gerade durch die queren Windungen des Kopfes springt, irrt sich.

Denn das, was Lisa Fitz über „Impftote“ verbreitet, ist keine Meinung, sondern eine (unwahre) Tatsachenbehauptung. Der Unterschied zwischen einer Meinung und einer Tatsachenbehauptung ist, dass man eine Tatsachenbehauptung überprüfen kann. Wenn sie überprüfbar falsch ist, fällt sie definitiv nicht unter die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

Falls ihr genauere Informationen wollt, zum Beispiel auch zum Unterschied unserer Meinungsfreiheit zur amerikanischen Redefreiheit, empfehlen wir die Erläuterungen von Anwalt Chan-jo Jun:

ÖR knickt vor rechter Meinungsmache ein

Es stimmt also nicht, dass der SWR aufgrund der Meinungsfreiheit (oder sonst einer juristischen Grundlage) verpflichtet gewesen wäre, den Kabarettbeitrag von Fitz zu senden. Die mittlerweile revidierte Stellungnahme bezieht sich auch darauf, dass der SWR Angst vor dem Vorwurf der „Zensur“ habe. Damit kommen wir der Sache wohl etwas näher. (Auch wenn Anwalt Jun sich zurecht die Haare rauft, wenn all diese Dinge in einen Topf geworfen werden). Rechtsextreme Meinungsmache und populistische Narrative über eine öffentlich-rechtliche „Zensur“ gab es schon vor der Pandemie. Doch mittlerweile zeigt sich immer mehr, wie gefährlich die Auswirkungen dieser Verunsicherung sind.

Öffentlich-Rechtliche Sender scheinen mittlerweile eine Art vorauseilendes Gehorsam zu haben und geben aus Angst vor dem unsinnigen „Zensur“-Vorwurf auch solchen Menschen eine mächtige Stimme, die den faktenbasierten Diskurs bewusst zerstören wollen, um unsere Demokratie zu untergraben. Auf diese Art und Weise hat die extreme Minderheit, die „Querdenken“ & Co. darstellen, ihr Ziel erreicht, den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen und anscheinend sogar offene Fehlinformation „sagbar“ gemacht. Das ist allerdings weder das Ziel von Kabarett oder Satire, noch von Meinungsfreiheit.

Fazit: Mut zum „Nein“ gegen Fake News

Die Öffentlich-Rechtlichen Sender sollten hier genau vorgehen. Das Abbilden der Meinungsvielfalt gehört zu ihren zentralen Aufgaben und sollte deswegen aufrecht erhalten werden. Allerdings ist es für einen Wettstreit der Meinungen wichtig, dass eine gemeinsame Faktengrundlage vorausgesetzt wird. Wir als Faktenchecker wissen, dass das manchmal leichter gesagt als getan ist. Doch das Mindeste, was man hier tun kann, ist, prüfbare Fake News auszuschließen. Tatsachenbehauptungen, die schlicht und ergreifend widerlegt sind, haben kein Recht darauf, verbreitet zu werden.

Immerhin: Der SWR revidierte später seine Stellungnahme zum Thema. In der neuen Variante hat man eingesehen, dass falsche Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können. Die „Spätschicht“-Ausgabe wurde aus der Mediathek genommen und von allen Plattformen entfernt. Eine späte, aber richtige Einsicht.

Artikelbild: Screenshot SWR

Unsere Autor:innen nutzen die Corona-Warn App des RKI.