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„Sämtlich unwahr“: Gericht-Doppel-Klatsche für Reichelts Hetz-Portal NIUS!

24. Apr. 2026 | Aktuelles

Es ist kein guter Tag für Julian Reichelt. Innerhalb weniger Stunden kassiert das extrem rechte Portal NIUS gleich zwei Niederlagen vor Gericht. In Köln stoppt ein Landgericht per einstweiliger Verfügung einen NIUS-Bericht über eine angebliche Ramadan-Feier in der Dortmunder Arbeitsagentur. Die beanstandeten Behauptungen seien "sämtlich unwahr", so das Gericht laut SPIEGEL. Parallel scheiterte NIUS in Schleswig vor dem Oberverwaltungsgericht mit dem Versuch, den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther juristisch dafür anzugreifen, dass er u.a. das Portal als "vollkommen faktenfrei" kritisiert hatte. Der 6. Senat bestätigte laut einer Mitteilung des OVG die Vorinstanz: Günther habe die fraglichen Aussagen nicht als Amtsträger, sondern als Parteipolitiker getätigt. Zwei juristische Klatschen binnen eines Tages. Und beide entlarven die pseudo-journalistische Hetzseite NIUS.

Urteil 1: Gericht zerlegt die Ramadan-Luxusbuffet-Lüge

Die Geschichte der Ramadan-Luxusbuffet-Lüge haben wir hier im März ausführlich auseinandergenommen. Selvi Aksünger, die neue Pächterin der seinerzeit sechs Monate leer stehenden Kantine in der Dortmunder Arbeitsagentur, wollte Mitte März eine Eröffnungsfeier für die Mitarbeiter veranstalten. Auf eigene Kosten, als Werbung für ihren Betrieb. Weil die Veranstaltung in den Ramadan fiel, wurde das gemeinsame Essen einige Minuten nach Sonnenuntergang angesetzt, damit auch muslimische Beschäftigte teilnehmen konnten. Kein religiöses Event, keine staatlich finanzierte Party, keine "Luxusparty für Bürgergeldempfänger". Eine stinknormale Kantineneröffnung.

NIUS-Autor Marc Sierzputowski machte daraus die Schlagzeile "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger: Dortmunder Arbeitsamt feiert Ramadan mit Luxusbüfett". Bürgergeldempfänger, Muslime, Steuergelder, Behörde – alle rechten Feindbilder in einer einzigen Überschrift. Mit der Realität hatte das nichts zu tun, aber die Reaktion kam wie bestellt: AfD-Bundestagsabgeordnete posteten Strafanzeigen, der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner verbreitete die Story international, und Aksünger selbst erhielt Drohanrufe.

Gericht demontiert NIUS!

Das Landgericht Köln hat die NIUS-Geschichte nun völlig zerlegt: Die Feier sei, wie der SPIEGEL zitiert, keine Veranstaltung "für Bürgergeldempfänger" gewesen, sondern eine "feierliche Eröffnung der neuen Kantine". Eingeladen worden seien die Mitarbeiter der Arbeitsagentur – das habe sogar aus der Einladung hervorgegangen, die NIUS in ihrem eigenen Artikel abgebildet habe. Das Buffet sei nicht aus Steuergeldern finanziert worden, sondern von Aksünger vollständig selbst getragen worden. Und es war kein "Fastenbrechen", sondern eine Eröffnungsfeier. NIUS hatte also eine Einladung vorliegen, in der alles stand, was die eigene Schlagzeile widerlegte – und hat die Schlagzeile trotzdem so geschrieben. Das nennt man gemeinhin Lügen.

Screenshot x.com

Klammheimlich Artikel abgeändert

Besonders entlarvend ist, wie NIUS reagierte, als die Kritik kam. Statt sich zu korrigieren, griff Reichelt t-online-Journalist Lars Wienand auf X persönlich an, der den Fall zuerst als Fake entlarvt hatte. Parallel wurde der Artikel aber still und leise umgeschrieben. Aus "einem Buffet, das vom Steuerzahler finanziert wurde" wurde ohne redaktionelle Anmerkung "einem Buffet, organisiert von einem Caterer, der durch den Steuerzahler subventioniert ist".

Screenshot alte Version des NIUS Hetzartikels

Aus der Überschrift verschwand das "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger". Die Fotos wurden gelöscht – laut Gericht, weil ihre Verwendung gegen das Urheberrecht verstieß. Vom ursprünglichen Artikel ist heute nichts mehr übrig. Eine redaktionelle Anmerkung darüber, dass hier gerade eine komplett erfundene Geschichte rückabgewickelt wird, gibt es nicht. Wer belogen wurde, soll wohl nicht erfahren, dass er belogen wurde. Die Rechten und Rechtsextremen, die diese wie so viele Geschichten aber empört geteilt haben, schweigen dazu mal wieder.

Wie der Text wie magisch heute plötzlich lautet

Aksünger sagt über die Wochen dazwischen, zitiert vom SPIEGEL: "Es ist belastend, wenn eine Veranstaltung, die man selbst mit viel Engagement organisiert hat, öffentlich falsch dargestellt wird." Dass eine Kantinenbetreiberin in Deutschland nach der Eröffnungsfeier ihrer eigenen Kantine vor Gericht ziehen muss, um sich gegen die Lügen eines sogenannten Nachrichtenportals zu wehren, ist für sich genommen schon eine Aussage über den Zustand der Vertrauenswürdigkeit des rechten Hetzportals.

Urteil 2: Wer einen Ministerpräsidenten mundtot klagen will, wird abgewiesen

Die zweite Niederlage ist juristisch ein wenig anders gelagert, strategisch aber genauso blamabel. Sie reicht zurück in den Januar. In der Sendung "Markus Lanz" hatte der CDU-Ministerpräsident Günther rechte Desinformationsportale wie NIUS kritisiert. Er sagte dort unter anderem: "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist einfach vollkommen faktenfrei." Parallel sprach sich Günther in derselben Sendung für ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige aus, ähnlich wie in Australien. So die Fakten.

NIUS verdichtete die beiden Punkte in den folgenden Tagen zu einer einzigen Behauptung: Günther habe angeblich eine "Zensur" unliebsamer Medien gefordert. Die Verbot-Forderung und die NIUS-Kritik wurden vermischt. Dazu hatten sie manipulativ ein Video zusammengeschnitten, um diesen unwahren Eindruck zu erwecken. Wir haben die Kampagne damals im Detail dokumentiert. Günther selbst hat klargestellt, dass er zu keinem Zeitpunkt ein Verbot von Medienportalen thematisiert habe und dass seine Ja-Antwort im Interview sich auf die Altersgrenze bei Social Media bezog. Was jeder selbst sehen konnte, der die Sendung gesehen hatte – und nicht den manipulierten Videoausschnitt.

NIUS-Blamage vor Gericht

NIUS, vertreten durch den Anwalt Joachim Steinhöfel, zog vor das Verwaltungsgericht Schleswig. Der Vorwurf: Günther habe als Ministerpräsident das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot staatlicher Amtsträger verletzt mit seiner (offenbar absolut zutreffenden) Kritik. Die strategische Logik dahinter war durchsichtig. Hätte Günther formell zurückrudern müssen, hätte man das wohl durch für NIUS inzwischen typische Verdrehungen als Beleg dafür feiern können, dass der Ministerpräsident die Presse zensieren wollte. Man versuchte vermutlich, die selbst fabrizierte Zensur-Erzählung nachträglich durch ein Gerichtsurteil vermeintlich zu beglaubigen. Um gegen eine Zensur-Forderung vorzugehen, die es nie gab, wollte man quasi den Ministerpräsidenten zensieren. Jeder Vorwurf ist ein Geständnis.

Das Verwaltungsgericht Schleswig wies den Eilantrag bereits am 5. Februar 2026 ab (Az. 6 B 2/26). Die Begründung: Günther habe die Aussagen nicht in amtlicher Funktion, sondern als Parteipolitiker getätigt. Das ergebe sich aus dem Format der Sendung und dem parteipolitischen Kontext seiner Äußerungen. NIUS legte Beschwerde ein – und ist jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein in zweiter Instanz gescheitert. Der 6. Senat bestätigte die Einordnung: Günther habe außerhalb seines Amtes gehandelt und könne sich deshalb auf die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz berufen. Steinhöfel kündigte bereits Verfassungsbeschwerde an.

Politisch ist das Urteil trotzdem eine klare Pleite für NIUS. Denn das Portal ist mit dem Versuch gescheitert, einen demokratisch gewählten Ministerpräsidenten dafür juristisch abzustrafen, dass er ihre Arbeit als faktenfrei bezeichnet hat. Und nur wenige Stunden nach der OVG-Entscheidung liefert das Kölner Landgericht quasi den empirischen Beleg für genau diese Einschätzung: Ein NIUS-Bericht, die angegriffenen Passagen "sämtlich unwahr". Was Günther im Januar behauptet hatte, steht jetzt in gewisser Weise in einem Gerichtsbeschluss. Nicht, dass es NIUS-Gläubige so mitbekommen würden, leider.

Lügen, klagen, weitermachen – das System NIUS

Wer die NIUS-Berichterstattung länger beobachtet, merkt: Es sind nicht Dutzende Fehler, sondern es ist ein System der Manipulation. Die Grünen haben gegen Reichelt und NIUS vor Gericht gewonnen. Campact hat gewonnen. Ein Gericht verhängte ein Zwangsgeld, weil Reichelt eine Lüge über Seenotretter nicht löschen wollte. Gegen den stellvertretenden Chefredakteur des Kölner Stadt-Anzeigers musste Reichelt einen Post zurückziehen. Gegen Jan Böhmermann verlor er vor Gericht, weil er "unstreitig unwahre" Behauptungen verbreitet hatte. Und man könnte die Liste noch länger machen.

Das Muster ist bei Licht betrachtet ziemlich einfach. NIUS produziert eine Schlagzeile, die rechte Feindbilder bedient und dabei oft nachweislich falsch ist. Die Schlagzeile wird von Rechtsaußen-Accounts und AfD-Funktionären multipliziert, bevor irgendeine Korrektur kommen kann. Privatpersonen bekommen mal Drohanrufe, demokratische Politiker werden beschädigt, Institutionen werden delegitimiert. Ziemlich oft werden die Lügen vor Gericht entlarvt, aber leider nur Wochen später.

Politikwissenschaftler Markus Linden hat diese Arbeitsweise gegenüber dem Deutschlandfunk als bewusste Grenzüberschreitung mit Methoden der Desinformation beschrieben, als mediales Sprachrohr eines Milieus, das die Union nach rechts drücken will. Und genau deshalb wundert es niemanden mehr, dass der für den Kantinenartikel verantwortliche NIUS-Redakteur auf X ein Foto postete, auf dem ein AfD-Kugelschreiber neben Messern und einer Schusswaffe liegt, mit der Bildunterschrift "Falls jemand fragt, mit welchem Stift wir unsere Texte schreiben". Der Post ist nicht mehr online.

Screenshot x.com

Zwei Gerichte, eine Botschaft: Glaubt NIUS kein Wort

Es ist glasklar ersichtlich, dass NIUS ein Portal ist, das systematisch Falschbehauptungen verbreitet, vom Multimillionär Frank Gotthardt finanziert, dessen Mutterkonzern witzigerweise selbst (österreichische) Steuergelder erhält, mit einer politischen Agenda, die direkt oder indirekt in der Unterstützung der rechtsextremen AfD mündet. Hier sind die Ziele und die Methoden verwerflich und undemokratisch. Es gibt keine Entschuldigung für diese Methoden. Und anscheinend auch kein Wille, etwas daran zu ändern. Reichelt hat deshalb sicher nichts dagegen, dass wir uns in der Überschrift satirisch an seinem Stil orientiert haben.

Daniel Günther hatte im Januar bei Markus Lanz über NIUS gesagt, dort stimme "in der Regel nichts drin". Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat gestern entschieden, dass er das sagen durfte. Das Landgericht Köln hat zufällig gleichzeitig in einem anderen Fall gezeigt, dass er damit auch offenbar völlig recht hatte. Es ist kein guter Tag für Julian Reichelt. Aber es war ein guter Tag für die Wahrheit und die Demokratie.

Artikelbild: Screenshot youtube.com (Reichelt), canva.com (Hintergrund), Screenshots ruhrnachrichten.de und ntv.de. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Wie Volksverpetzer KI verwendet.

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