2.140

Absurde Polizei-Statistik: Antisemitische Hetze im Netz gehört nicht zu „Hasspostings“

von | Mrz 22, 2022 | Aktuelles

Wenn Politiker:innen oder Presse „Hasspostings“ thematisieren, hat das kaum etwas mit den wenigen Fällen zu tun, die die Polizei überhaupt als solche erfasst.

Drei Zahlen, viele Fragezeichen

Von Tobias Wilke

Im Februar haben drei unterschiedliche Quellen Zahlen zu Hasskommentaren bzw. -postings veröffentlicht, die wohl einige Fragen aufwerfen, wenn man sie miteinander vergleicht.

  1. Das ehrenamtliche Portal Hassmelden.de hat seit seinem Start vor drei Jahren mehr als 500.000 Meldungen überprüft, von denen mehr als 100.000 als strafrechtlich relevant eingeschätzt und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden. (Quelle: Hassmelden – Die zentrale Meldestelle für Hatespeech).
  2. Im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Doppelmord an zwei Polizist:innen in Kusel hat die 14-köpfige Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ des LKA in Rheinland-Pfalz innerhalb von 3 Wochen mehr als 500 strafrechtlich relevante Hassbotschaften im Netz aufgespürt und angezeigt. (Quelle).
  3. Laut einem MDR-Onlineartikel vermeldet das Landeskriminalamt Sachsen für dieses Bundesland einen „moderaten Anstieg“ politisch motivierter Hasspostings um +15% auf insgesamt 202 im gesamten Kalenderjahr 2021, also angeblich nur 176 im Vorjahr 2020. (Quelle).

Sachsen als Beispiel für ein bundesweites Problem

Ist Sachsen angesichts dieser, vergleichsweise verblüffend niedrigen Fallzahlen also zumindest online ein Hort friedfertiger Kommunikation und gesitteter Kommentierung des Zeitgeschehens? Wohl kaum. Das Problem liegt vielmehr in einer derart absurden Erfassung durch die Polizei, dass auch der im MDR-Artikel zitierte „Leiter einer LKA-Abteilung, die sich auf Hasskommentare spezialisiert hat“ darüber stolpert.

Das wird jetzt kein „Sachsenbashing“. Tatsächlich ist es sogar einigen, günstigen Umständen zu verdanken, dass sich am Beispiel Sachsens ein bundesweites Erfassungsproblem bei Hasspostings durch die Polizei sehr gut rekonstruieren lässt: Dazu gehören auch die Pressestellen von Innenministerium und LKA, die durchaus auskunftsfreudig sind, wenn Journalist:innen penetrant genug sehr konkrete Fragen stellen. Genau das hat der Volksverpetzer getan, inklusive einem persönlichen Treffen im Landeskriminalamt.

Was sind eigentlich „Hasspostings“?

Unter „Hasspostings“ versteht das Bundeskriminalamt zumindest offiziell (!!!) strafrechtlich relevante Beiträge und Kommentare bspw. in sozialen Netzwerken. Anlässlich der mittlerweile recht regelmäßigen „Aktionstage gegen Hasspostings“ weist das BKA immer wieder auf die strafrechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit hin, bspw. auf Facebook. Der Katalog möglicher Straftaten, die demnach als „Hasspostings“ zählen, reicht von der Beleidigung bis zum Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen – also u.a. der Veröffentlichung von Hakenkreuzen oder SS-Runen.

Quelle: Bundeskriminalamt via Facebook

Nur ein Bruchteil wird gezählt!

Was in solchen Erläuterungen des BKA genauso fehlt wie in zahlreichen Pressestatements zum Thema „Hasspostings“ durch die Innenminister:innen von Bund und Ländern: Als „Hassposting“ zählen für die Polizei allenfalls (!) solche Inhalte, bei denen sie bei der Ersterfassung von einer politischen Motivation der Urheber:innen ausgeht. Und das Delikt auch als mutmaßlich „Politisch Motivierte Kriminalität“ erfasst. Beispielsweise wären demnach nicht einmal öffentliche Mordaufrufe im Netz gegen Unterhaltungskünstler:innen oder Nachbar:innen in der Gartensparte „Hasspostings“.

Eine entsprechende Nachfrage des Volksverpetzers bestätigt das LKA Sachsen mit folgendem Beispiel:

Der Hass auf Fußballfans eines anderen Vereins führt zu einer Beleidigung im Internet. Diese wäre strafbar, ist aber nicht zwingend politisch motiviert. Die Erfassung in der Statistik erfolgt als Beleidigung mit Tatmittel Internet. Im Freitext steht dann vielleicht mit drin, dass Hass auf die andere Mannschaft der Auslöser für die beleidigende Hassnachricht war. Man könnte diese Hassnachricht also nur über den Freitext detektieren, was bei der schieren Masse der Delikte „Beleidigung“ aber nicht möglich ist. Möglich wäre die Recherche: Beleidigung plus Tatmittel Internet. In dieser Masse können sich dann auch Hassnachrichten befinden, welche zwar vielleicht volkstümlich als Hassposting bezeichnet werden, aber für uns eben keine (im Sinne der PMK) sind.“

Quelle: Landeskriminalamt Sachsen

„Hasspostings“ – ist das wirklich alles???

In offiziellen Pressemitteilungen fehlt also regelmäßig ein Hinweis darauf, dass polizeiliche Statistiken zu Hasspostings tatsächlich nur solche Delikte erfassen, bei denen die Ermittler einen politisch motivierten Hintergrund annehmen und/oder erkennen. Doch wer regelmäßig in sozialen Netzwerken unterwegs ist und sich mit Statistiken zur „Politisch Motivierten Kriminalität“ beschäftigt, dem dürften auch diese Zahlen verdächtig niedrig vorkommen. Zur Erinnerung in Sachsen wurden im Kalenderjahr 2020 lediglich 176 Fälle als „Hasspostings“ erfasst (2021: 202), bundesweit laut BKA sogar nur 2.607 im Kalenderjahr 2020 (aktuellere Zahlen fehlen noch).

Quelle: Bundeskriminalamt

Datenrecherche über „kleinere“ Umwege

Ein weiterer Vorteil, sich dem bundesweiten Problem über Sachsen zu nähern: Der Landtag hat ein vergleichsweise gutes Recherchesystem für kleine Anfragen und die jeweiligen Antworten der Staatsregierung. Vor allem die Linksfraktion stellt regelmäßig Anfragen zu politisch motivierten Delikten im Freistaat, erhält detaillierte Listen vom Innenministerium und genau dieses Datenmaterial hat der Volksverpetzer für den „Phänomenbereich rechts“ im Kalenderjahr 2020 unter die Lupe genommen.

Rechte prädestiniert als „Hassposting-Autoren“.

Für 2020 findet sich auch eine Aufschlüsselung der Phänomenbereiche von Hasspostings in einer Pressemitteilung des LKA: Demnach wurden von den 176 in Sachsen als Hasspostings erfassten Delikten 121 dem „Phänomenbereich rechts“ zugeordnet. Nur diesen zu betrachten, bietet sich durchaus an: Mit „Volksverhetzung“ (§130 StGB) und dem „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§86a) sind dort Delikte enthalten, bei denen die politische Motivation bei der Erfassung durch die Polizei gar nicht „übersehen“ werden kann – es sind sogenannte „echte Staatsschutzdelikte“, die automatisch in der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) landen und dort aus nachvollziehbaren Gründen überwiegend in der PMK rechts.


Quelle: Pressemitteilung des LKA Sachsen vom 1.12.2021

Rechte Gülle in Hülle und Fülle

Um die Glaubwürdigkeit der vom LKA Sachsen genannten Gesamtzahl von nur 121 Hasspostings der PMK rechts einschätzen zu können, quält sich der Volksverpetzer durch 12 Antworten des Innenministeriums auf Anfragen der Linksfraktion. In den jeweils bis zu 17 Seiten langen Tabellenanhängen befinden sich sämtliche, innerhalb eines Kalendermonats im Jahr 2020 erfassten Delikte der PMK rechts inklusive Kurzangaben zum Tathergang, wie beispielsweise „Ein Ausländer aus Afghanistan wurde mit einer Stichwaffe bedroht“ mit dem Tatort „Bautzen/Südvorstadt“.

Für die aktuelle Recherche konzentriert sich der Volksverpetzer aber auf rechts motivierte Beiträge und Postings im Internet und die einschlägigen Straftatbestände. Was dabei sofort ins Auge fällt: Für die gleichen Straftatbestände gibt es mitunter etliche, verschiedene Formulierungen für die Veröffentlichung beispielsweise rassistisch oder antisemitisch motivierter Internetbeiträge – „Ein Hassposting wurde veröffentlicht.“ ist nur eine davon.


Quelle: Antwort des Sächsischen Innenministeriums mit Daten des LKA nach Anfrage der Linksfraktion.

Ein Puzzlesonntag für Masochisten

Um die für die Antworten des Innenministeriums auf die 12 verschiedenen Anfragen sinnvoll auswerten zu können, hat der Volksverpetzer diese konvertiert, in einer Excel-Tabelle zusammengeführt und alle „Offline-Straftaten“ wie Körperverletzungen oder an Turnhallen gesprühte Hakenkreuze aussortiert. Der große Vorteil: So lässt sich der Datenbestand zu rechts motivierten Postings und Kommentaren nach verschiedenen Kriterien sortieren und auswerten, beispielsweise nach den jeweiligen Straftatbeständen.

Insgesamt erhalten wir so statt der vom LKA genannten 121 Delikte mehr als das Dreifache – 382 Straftaten, die selbst nach der sehr eng gefassten Definition des BKA für die Auswertung von „Hasspostings“ auch als solche zählen müssten.

Es watschelt und quakt, ist aber ein Huhn?

Auffällig: Selbst Volksverhetzungen nach §130 StGB, bei denen teilweise sogar gleich mehrere „Unterthemen Hasskriminalität“ erfasst worden sind wie beispielsweise „Antisemitismus“ oder „Rassismus“, werden vielfach gar nicht als „Hasspostings“ bezeichnet, sondern unter anderem als „Im Internet wurde ein Beitrag veröffentlicht“.

Der Verdacht liegt also nah, dass die Polizei bei der Vogelzählung in einem Teichgebiet watschelnde und quakende Wasservögel, die aussehen wie Enten, in den meisten Fällen gar nicht als solche zählt, sondern als Hühner, Strauße oder Papageien.

Hier ein Ausschnitt der im Dezember 2020 erfassten Fälle:

Kaffeekränzchen im Landeskriminalamt

Der Volksverpetzer hat das Ergebnis seiner Detailauswertung dem Sächsischen Innenministerium mitgeteilt und explizit nach einer möglichen Entenzählungsproblematik gefragt. Postwendend folgte eine Einladung zum Gespräch im Landeskriminalamt, das unsere Detailauswertung durchaus selbst hätte durchführen können – die Tabellen in den Antworten des Innenministeriums an die Linksfraktion stammen schließlich vom LKA.

Neben den beiden Pressesprecher:innen nahm auch Dirk Münster daran teil, der im MDR-Artikel als „Leiter einer Abteilung, die sich auf Hasskommentare spezialisiert hat“ tituliert wurde, eine Postenbeschreibung die das Innenministerium auf Nachfrage als „korrekt“ bezeichnete.

Er selbst kann damit wohl weniger anfangen: Münster ist Leiter des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums (PTAZ), diese Abteilung befasst sich mit politisch motivierter Kriminalität und einige Mitarbeiter:innen ermitteln auch zu Delikten im Internet, wozu unter anderem Hasspostings gehören können. Sich auf diese zu „spezialisieren“ wäre wegen der Vielzahl sehr ähnlicher Delikte, die aber -aus welchen Gründen auch immer- anders erfasst werden, wohl wenig zielführend.

Bildrechte: LKA Sachsen

Give me five!

Im Gespräch kann auch Dirk Münster nicht erklären, warum laut unserer Auswertung der LKA-Daten so viele Beiträge im Internet zwar als Volksverhetzungen, rassistische Beleidigungen oder antisemitisch motivierte Postings verfassungswidriger Kennzeichen, nicht aber als „Hasspostings“ erfasst und gezählt wurden.

Er vertraue aber auf seine Auswerter:innen, diese seien „Erbsenzähler“ und wüssten, was sie tun. Da Vertrauen zwar gut, Kontrolle aber besser ist, einigten wir uns darauf, dass der Volksverpetzer „eine Handvoll“ Straftaten der eigenen Auswertung auswählt und dazu ausführliche, aber anonymisierte Fallschilderungen erhält.

Wir haben also folgenden „Wunschzettel“ mit 5 Fällen (also das Maximum bei „Handvoll“) an das LKA übermittelt, worin extra auch ein tatsächlich als „Hassposting“ erfasster Fall enthalten ist, um die unterschiedliche Erfassung besser abschätzen zu können. Die Antworten mit den jeweiligen Fallschilderungen und Bewertungen des LKA fügen wir (zunächst) unkommentiert an.

Fall 1 : „Im Internet wurden Beiträge veröffentlicht“ (§130 StGB)

„Der TV verfasste im Zeitraum 16.07.2017 bis zum 13.01.2019 unter seinem Usernamen „XXX“ insgesamt 64 Kommentare in verschiedenen Rubriken einer Internetadresse. Diese Internetadresse ist im frei zugänglichen Internet für jedermann frei aufrufbar. Diese 64 Kommentare schloss der Tatverdächtige mit den verbotenen Grußformen ‚Heil Hitler‘ und ‚Mit deutschem Gruß‘.

Ein Kommentar lautete u. a. Wer, wie die Juden, mit aller Macht geistige Brandfackeln wirft, gegen alles was deutsch ist, der darf sich nicht wundern, wenn plötzlich das eigenen Nest aus Hass und Feindschaft in Flammen steht.“

Bewertung:

– Verwenden der verfassungswidrigen Symbolik (Heil Hitler, etc.) im Internet stellt kein Hassposting dar, weil hier als Grußformel und nicht gezielt gegen Personen usw.

– Der Kommentar ist sehr allgemein gehalten und ruft nicht explizit zu Straftaten/Hass oder Gewalt gegen Personen auf.

– Sowohl die sachb. Dienststelle als auch das LKA sah hier ein Hassposting nicht gegeben.

Quelle: LKA Sachsen

Fall 2 : „Im Internet wurden Symbole veröffentlicht“ (§86a StGB)

„Im Ermittlungsverfahren der StA Kassel wurde bekannt, dass der Tatverdächtige als Mitglied einer WhatsApp-Gruppe (‚XXX‘) Sticker und Bilder mit verfassungswidrigen Inhalt versendete.“

Bewertung:

– Das veröffentlichen von verfassungswidrigen Symbolen allein stellt kein Hassposting laut Definition dar. Hier lediglich Bilder/Sticker dargestellt, welche sich nicht gegen Personen usw. richten.

– Sowohl die sachb. Dienststelle als auch das LKA sah hier ein Hassposting nicht gegeben.

Quelle: LKA Sachsen

Fall 3: „Im Internet wurde ein Beitrag veröffentlicht“ (§185 StGB)

„Der Tatverdächtige beleidigt übers Internet (keine weiteren Daten mitgeteilt) den MdB (SPD-Fraktion) als ‚Neger‘.“

Bewertung:

– Aufgrund der Sachverhaltsschilderung wurde bei der Bewertung eine direkten Kommunikation subsummiert, somit war der Adressatenkreis sehr beschränkt. Definition Post war somit nicht gegeben.

– Anhand der Vorbewertung der sachbearbeitenden Dienststelle konnte hier das Tatmittel Hassposting nicht bejaht werden.

Quelle: LKA Sachsen

Fall 4 : „Ein Hassposting wurde veröffentlicht“ (§130 StGB)

„Auf der Facebook Seite der Bürgerbewegung XXX wurde ein Video, welches von X. X. eingestellt wurde, geteilt. In den Kommentaren wird, z.B. von einem gewissen ‚X. X.‘, zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen wie ‚Tollwuetige Hunde erschießt man. Außerdem schreibt ein gewisser X. X., er ‚würde sich jeden dieser Lumpen einzeln holen‘. Durch die StA Chemnitz wurden diese Aussagen rechtlich bewertet. Für den Kommentar des ‚X. X.‘ wird in Zusammenschau mit dem Bezugsvideo ein Anfangsverdacht der Volksverhetzung begründet.“

Bewertung:

– Facebook Seite einer öffentlichen Gruppe, somit konnten hierauf mehrere Nutzer gleichzeitig zugreifen. Dies war so gewollt. Somit handelt es sich um einen Post.

– Der Inhalt richtet sich gezielt gegen Personen bzw. Personengruppen, hier Polizeibeamte.

– Ein thematischer Zusammenhang aufgrund der politischen Einstellung bzw. Konfrontationsproblematik wurde im Rahmen der Bewertung festgestellt.

– Das Tatmittel Hassposting war zu bejahen.

Quelle: LKA Sachsen

Fall 5 : „Im Internet wurde ein Beitrag veröffentlicht“ (§130 StGB)

„In einem Beitrag vom 21.01.20 auf der Seite XXX mit dem Titel: Krimineller Kameruner darf offiziell in Deutschland bleiben -Anwalt hilft, wird der AE als skrupelloser Rechtsanwalt bezeichnet der sich die Taschen vollmacht, sowie sein Mandant als krimineller Kameruner, Schwerkrimineller, importierter Gewalttäter und Asylbetrüger usw. bezeichnet. Der AE stellt Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen gegen den Betreiber der Seite.“

Bewertung:

Die Bewertung liefere ich nach, da diese hier nochmal getätigt wird. Wahrscheinlich wird hier die statistische Einklassifizierung um den Begriff ‘Hassposting‘ erweitert. Offenkundig gab/ gibt es hier ein Problem mit der Erstbewertung durch die sachbearbeitende Dienststelle!

Quelle: LKA Sachsen

Das Volk der Polizist:innen

Der einzige Fall von unserem Wunschzettel (Fall 4), der keinen einzigen Eintrag hatte beim „Unterthema Hasskriminalität“, war auch gleichzeitig der einzige Fall, der von Anfang an durch die Polizei als „Hassposting“ erfasst worden war und richtet sich gegen: Polizeibeamt:innen.

Das ist insofern bemerkenswert, dass Fall 1 ebenfalls als Volksverhetzung erfasst und zusätzlich als „Antisemitismus, Fremdenfeindlich“ eingestuft wurde. Bewertet wurden aber nicht die judenfeindlichen Kommentare, sondern „nur“ die verfassungswidrigen Grußformeln wie „Heil Hitler“, die sich selbst in diesem Kontext „nicht gezielt gegen Personen“ (sic!) richten???

Zur Erinnerung: Das BKA hatte auch §86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ explizit als Beispiel für Hasspostings aufgeführt (siehe oben), weil es historisch betrachtet verdammt gute Gründe gibt, dass sich Menschen durchaus bedroht fühlen können, wenn Nazi-Symbole und Grußformeln genutzt werden! Bei Fall 2 diente wohl ebenfalls kein Geschichtsbuch als Schreibunterlage bei der Anzeigenaufnahme.

Sonderfall „Amts- und Mandatsträger:innen“

Fall 3 beschreibt ein Problem, das dem Volksverpetzer offenbar sehr viel früher bewusst war als dem Innenministerium und dem LKA. Denn solche Straftaten werden in einer anderen Sonderauswertung der PMK erfasst – den „Politisch motivierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger“. Darin sind auch Delikte mit dem „Tatmittel Internet“ enthalten oder persönliche Beleidigungen bspw. per WhatsApp.

Das allerdings führt den kompletten MDR-Artikel ad absurdum, für den der LKA-„Hassposting-Experte“ interviewt wurde und für den das Landeskriminalamt offenbar auch Beispielfälle zugeliefert hatte. Wohlgemerkt: Das geht nicht mit dem MDR nach Hause, sondern allein mit dem Innenministerium und dem LKA!

Denn in diesem Artikel über Hasspostings mit dem „Hasspostingexpertenabteilungsleiter“ und Erbsenzählerchef im Interview geht es ausschließlich um Fälle, die nach den polizeilichen, kaum nachvollziehbaren „Kriterien“ gar keine Hasspostings sind – sondern „Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger“. Selbst der Anlass des Artikels, der vielfach als „Morddrohung“ gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer bezeichnete Telegram-Chat, ist demnach kein „Hassposting“. Nach unserem ersten Kommentar unter dem Artikel via Twitter hatte das Innenministerium Sachsen wohl etwas vorschnell geantwortet: „Die Angaben im Bericht entsprechen alle den tatsächlichen Gegebenheiten.“

Quelle: Mitteldeutscher Rundfunk

Was also sagen polizeiliche „Hassposting“-Statistiken überhaupt aus?

Einfache Antwort: Herzlich wenig. Bei einer derart absurden, unter anderem von Formulierungen der erfassenden Beamt:innen hochgradig abhängigen Statistik, sind Jahres- oder Ländervergleiche ungefähr so sinnvoll wie die Auswertung zweier Schüsse mit einer Schrotflinte auf eine Dartscheibe.

Das Innenministerium Sachsen hatte schon im Vorfeld des Treffens im LKA in einer Mail an den Volksverpetzer einen wohl durchaus treffenden Kommentar gegeben, der natürlich nicht nur für Pressanfragen, sondern auch für eigene Pressemitteilungen gilt, weil die Recherchemittel dieselben sind:

„Gern möchten wir noch anmerken, dass polizeiliche Statistiken polizeiliche Arbeitsinstrumente sind und nicht speziell für die Beantwortung von Medienanfragen ausgelegt sind. Diese Systeme funktionieren nicht wie eine Suchmaschine. Die recherchierbaren Kriterien orientieren sich an den Notwendigkeiten der polizeilichen Auswertung zur Bewältigung polizeilicher Aufgaben. Entstehende polizeiliche Bedarfe werden regelmäßig eingepflegt – mit einer entsprechenden Verzögerung.“

Quelle: Innenministerium Sachsen

Artikelbild: shutterstock.com / Screenshots

Spendiere uns einen Kaffee:
Unterstütze uns auf Paypal Unsere Autor:innen nutzen die Corona-Warn App des RKI.