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AfD-Verbot Podcast-Special!

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AfD-Politikerin Höchst liefert weitere Gründe für ein AfD-Verbot

von | Juni 5, 2025 | Aktuelles

Die rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst zeigte, wie tief rechtsextremes Gedankengut in der Partei verankert ist – und lieferte weitere Gründe, die AfD einem Verbotsverfahren zu unterziehen. In einem Video des Juristen Chan-jo Jun legt er ausführlich dar, warum dieser für die AfD typische Hetz-Post politisch belastend für die gesamte Partei ist.

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Hetze gegen Muslime

Nicole Höchst hatte auf ihrem Social-Media-Kanal ein Bild geteilt: Ein Traktor mit Güllefass auf einem Acker, vor dem zwei Männer in arabischer Tracht zu sehen sind. Darüber prangt in großer Schrift die verbale Attacke:

„An alle Moslems in Deutschland: Was immer du auch isst … Es ist mit Schweinescheiße gedüngt.“ [sic]

Nach interner Intervention der Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel wurde der Beitrag zwar gelöscht, bleibt jedoch inhaltlich unverändert skandalös. Chan-jo Jun kommentiert: „Dieses Meme war sogar für die AfD-Fraktion zu viel und deswegen hatten die Fraktionsvorsitzenden interveniert und die Löschung angeordnet.“ Doch das Entfernen einer derartigen Hetzbotschaft ist keine ausreichende Distanzierung gegenüber dem verfassungsfeindlichen Gedankengut, das sich hier offenbart.

Im nächsten Schritt nimmt Chan-jo Jun eine strafrechtliche Einordnung des Posts unter § 130 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) vor. Er erklärt:

„Zunächst haben wir hier einen angesprochenen Kreis: ›Alle Moslems in Deutschland‹ – also ein Teil der deutschen Bevölkerung. Und es kommt gar nicht darauf an, ob die Abgrenzung aufgrund von Religion erfolgt, obwohl es hier so drinsteht. Wenn man gegen eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe hetzt, ist das ein klassisches Beispiel für Volksverhetzung.“

Die Tathandlung liege in der „böswilligen Verächtlichmachung“ oder dem „Beschimpfen“. Dieses humoristische Meme hat eine Pointe, so Jun, indem es suggeriert, Moslems könnten kein Essen zu sich nehmen, ohne auf Schweinefleisch gestoßen zu werden. Damit wird ihre Religion verächtlich gemacht – eine klare Menschenverachtung. Zwar sei der Beitrag inzwischen gelöscht, doch für den Anfangsverdacht einer Strafbarkeit sei allein der Tatbestand der Veröffentlichung ausreichend.

Muslimfeindlichkeit ist der stärkste Grund für AfD-Verbotsverfahren

Doch es geht in Juns Darstellung nicht nur um strafrechtliche Aspekte. Er verdeutlicht, dass laut Bundesverfassungsgericht nicht nur ausdrücklich verfassungsfeindliches Gedankengut, sondern auch das Verhalten führender AfD-Politiker in ihrer Gesamtheit auf die Partei zurückfalle. Jun zitiert aus der BVerfG-Entscheidung des Vorjahres:

„Das Verhalten von führenden Parteimitgliedern, Funktionsträgern und dazu gehören wohl auch Bundestagsabgeordnete, ist ohne Weiteres der Partei voll zuzurechnen. Also wenn Leute mit wichtigen Ämtern in der Partei etwas tun, dann kommt es nicht darauf an, ob jemand noch höher in der Partei sagt: ‘Ja, ist in Ordnung’ oder ‘Ist nicht in Ordnung.’ Das zählt und zahlt auf das Konto der gesamten Partei.“

Für einfache, nicht führende Mitglieder sei eine Distanzierung nur dann gegeben, wenn sichergestellt werde, dass diese Mitglieder künftig nicht mehr für die Partei sprechen können – zum Beispiel durch ein Parteiausschlussverfahren. Bei Nicole Höchst, die als Bundestagsabgeordnete eine exponierte Stellung innehat, genüge ein Löschvorgang nicht, um die AfD von der Verantwortung zu entlasten: „[…] man müsste nämlich sämtliche Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Höchst sich weiterhin offenbart und verbreitet, dass sie dieses Gedankengut trägt. Ein einfacher Verweis reicht da nicht.“

Ein dritter Punkt, auf den Jun besonders eingeht, ist das Verhalten der Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Die Partei könne ihre Basis nicht disziplinieren, da diese nicht an formale Parteistrukturen gebunden sei. Jun erläutert:

„Die Anhänger zeigen uns nämlich, wofür die Partei steht. Und da kann noch so viel in einem Programm stehen, was keine Sau liest, wenn die Anhänger meinen: ›Das ist meine AfD. Die zeigen es den Moslems mit Humor und Bösartigkeit.‹ Dann muss die Partei genau dafür auch einstehen.“

Die AfD steht auch für den Hass ihrer Anhänger

Diese faktische Sympathie für menschenverachtende Inhalte innerhalb der eigenen Wählerschaft wirke wie ein Gradmesser dafür, wie stark der rechtsextreme Einfluss in der AfD sei. In Juns Augen ist dies „fast das Schwierigste für die Partei, sich von den Anhängern zu distanzieren“, weil die AfD keinen wirkungsvollen Hebel habe, um extremistische Sympathisanten von ihrem Kurs abzubringen. Und das ist ein entscheidender Punkt: In den Gruppen der AfD werden quasi täglich sogar brutalste Mord- und Todesfantasien gegen Politiker anderer Parteien geäußert, aufgehetzt durch die tausenden Lügen in den Gruppen. In vielen Gruppen sind AfD-Funktionäre, oft sogar Admins.

Höchst verfassungsfeindlich

Zusammenfassend hält Chan-jo Jun fest: Die Veröffentlichung des Gülle-Posts durch Nicole Höchst sei ein Beispiel für die Verletzung der Menschenwürde, der das demokratische Fundament unserer Verfassung in Frage stelle. Er führt aus:

„Wir haben es hier mit einer Verletzung der Menschenwürde zu tun – und Menschenwürdeverletzung ist der zentrale Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Damit erfülle diese Tat bereits ein entscheidendes Merkmal, das in einem Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes herangezogen werde. Eine restriktive Interpretation, wie andere propagieren und die vorschreiben würden, man brauche kumulativ drei Merkmale (Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratieprinzip), sei juristisch unhaltbar. Jun stellt klar: „Wer einen Rechts­satz aufstellt, der nicht gegeben ist, will Hürden fantasieren, die nicht existieren.“

Dass alle drei Merkmale für Verfassungsfeindlichkeit vorliegen müssen, um eine Partei verbieten zu können, hatte auch Innenminister Dobrindt behauptet, was Jun zuvor auch schon widerlegt hatte.

Verbot könnte die AfD erst zur Mäßigung zwingen

Für Jun ist daher auch ein bloßes Verbotsverfahren schon ein Gewinn für die Demokratie, selbst wenn es nicht in einem endgültigen Verbot enden sollte. Denn das Verfahren selbst zwinge die AfD zu einem Auseinandersetzen mit ihrem eigenen extremistischen Kern:

„Wenn die AfD überhaupt eine Chance haben will, das Verfahren zu überstehen, muss sie alle Mitglieder, die solche Sachen machen, komplett und sofort aus der Partei entfernen. Aber können Sie mal gucken, ob das funktioniert – und was dann von der AfD noch übrig bleibt als demokratisierter Kern.“

Über diesen juristischen Appell hinaus lässt Jun keinen Zweifel daran, dass die AfD durch die Entgleisung von Höchst ein weiteres Mal offenbart, wie sie systematisch Ressentiments gegen Minderheiten schürt. Selbst das Löschen unbequemer Posts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Partei als Ganzes eine Atmosphäre toleriert, in der Hetze gegen Muslime und andere Minderheiten salonfähig wird.

Artikelbild: Julian Weber/dpa

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