Sven Liebich verurteilt – Opfer werden vor seinen Angriffen geschützt
Das Amtsgericht Halle hat den im Verfassungsschutzbericht aufgeführten Rechtsextremisten Sven Liebich zu elf Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Der Neonazi machte sich unter anderem der Volksverhetzung, Beleidigung und üblen Nachrede strafbar. Als Bewährungsauflage muss Liebich zusätzlich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Quelle). Einer der Anklagepunkte handelte um: mich. Der Neonazi hatte mich nach einem Artikel von Volksverpetzer beleidigt, welches ich selbstverständlich zur Anzeige brachte. Wohl mit Erfolg.
Die prominentesten Anklagepunkte drehten sich natürlich um Fake-Aussagen von Renate Künast und Martin Schulz, die Liebich fabriziert hatte.Dafür wurde er wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen politischen Lebens verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit ihre Grenze dort hat, wo die Grundrechte Dritter verletzt werden, wie bei der Behauptung falscher Tatsachen oder wenn sie “unterwertig” dargestellt werden (Quelle). Liebich, der sich gerne als Opfer von Beschneidung der Meinungsfreiheit inszeniert hätte, wurde selbst als derjenige, der anderer Freiheiten beschneidet, entlarvt.
Richter gibt Volksverpetzer-Einschätzung recht
Zu unserer Auseinandersetzung mit dem Neonazi kam es, als wir einen Faktencheck zu ekelhaften “Stolpersteinaufklebern” im Shop des Verurteilten gemacht hatten, wo dieser auch Werbung für die AfD machte. Wir stellten fest: Der völlig überzogene Holocaust-Vergleich ist nicht nur eine unsägliche Instrumentalisierung, sondern auch faktisch gelogen:
Mehrheit NICHT von Flüchtlingen getötet: Der Wahnsinn hinter diesen Stolpersteinaufklebern
Als Reaktion auf unseren Faktencheck ließ Liebich eine Tirade an Beleidigungen gegen mich persönlich los und unterstellte uns, wir seien “neidisch” auf seine Geschäftstätigkeit. Im Prozess räumte er ein, so wenige Einnahmen zu erzielen, dass er selbst kein „Nettosteuerzahler“ sei (Quelle). Diesen Begriff verwendete er regelmäßig selbst gegen politische Gegner:innen und Staatsbedienstete, um diese zu diffamieren. Im Urteil der Beleidigung gegen mich stellte der Richter Pilz fest, dass Liebich zwar durchaus das Recht auf einen “Gegenschlag” habe. Aber unsere Feststellung, dass Liebich einen “Lügenblog” betreibe, sei korrekt gewesen – schließlich habe er nachweislich Fake-News auf der Seite verbreitet (Quelle).
Urteil war überfällig
Beobachter:innen des Prozesses sind der Meinung, dass das Urteil gegen den Rechtsextremisten wichtig gewesen sei, denn viel zu oft werden Anzeigen gegen den jetzt Verurteilten eingestellt. Hier wird auch Kritik an die Staatsanwältin von Halle laut, die in zwei der verurteilten Tatvorwürfe vom Montag die Ermittlungen eingestellt hatte (Quelle). Man vertritt die Ansicht, dass das Urteil längst überfällig gewesen sei und nicht nur bei einer Haftstrafe auf Bewährung geblieben wäre, wenn es bereits vergangene Verurteilungen gegeben hätte. Die Kritik trifft hier auch die Staatsanwältin.
Artikelbild: Marek Majewsky/dpa-Zentralbild/dpa
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