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Gerichtsurteil: Doch, man darf die AfD „staatszersetzend“ nennen

von | Jun 9, 2020 | Aktuelles

Augen auf beim Framing

Die AfD ist „staatszersetzend“. Das darf ich sagen, das darfst du sagen, das darf auch Horst Seehofer sagen. Es geht um eine Äußerung von Bundesinnenminister Horst Seehofer aus dem Jahr 2018. „Die [die AfD] stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten“ hatte Seehofer in einem Interview kritisiert. Er kritisierte Hetze der AfD im Bundestag: „Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ (Quelle)

Jetzt gibt es aber ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts (hier). Die AfD hat nämlich geklagt. Aber explizit nicht dagegen, dass Horst Seehofer sie „staatszersetzend“ genannt hat. Wiederhole: Die AfD hat nicht dagegen geklagt, dass Seehofer oder sonst wer sie „staatszersetzend“ genannt hat.

Nein, das Problem der AfD war nämlich, dass Horst Seehofer das dpa-Interview, in dem das Zitat gefallen ist, kurzzeitig auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlicht gewesen war. In seiner Funktion müsse Seehofer nämlich neutral sein. Als Horst Seehofer, der Politiker, darf er das natürlich sagen. So steht im Urteil: „Die getätigten Äußerungen im Interview sind als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich zwar nicht zu beanstanden.“

Aber: „Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite hat der Bundesinnenminister allerdings auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf eingesetzt.“

Irreführende Überschriften

Eine Medien werden jetzt kritisiert, weil sie den Eindruck entstehen lassen, dass Seehofer die AfD nicht „staatszersetzend“ hätte nennen dürfen,  oder das die Kritik an der AfD per se das Problem seien.

Fest steht: Die AfD darf weiter ungehindert wegen ihrer staatsfeindlichen Politik kritisiert werden. Zur Erinnerung: Der mächtigste „Flügel“ der AfD, der nur auf dem Papier aufgelöst ist (alle Flügel-Mitglieder sind weiterhin in der Partei und Ämtern), wird offiziell vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich überwacht. Natürlich darf jede*r das als „staatszersetzend“ bezeichnen.

Urteil besagt sogar, dass man die AfD „staatszersetzend“ nennen darf

Das Gericht stellt sogar explizit fest, dass „Die AfD ist staatszersetzend“ als Aussage im politischen Meinungskampf legitim ist. Auch für Herrn Seehofer.

Deshalb könnte man also sagen:



Artikelbild: Michael Kappeler/dpa