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AfD-Verbot: Für ein Szenario gibt es jetzt bereits eine Bundesrat-Mehrheit

von Thomas Laschyk | 13. Feb. 2026 | Analyse

Der Druck auf die AfD wächst, in der Partei macht sich Panik breit. Zum ersten Mal ist eine Mehrheit im Bundesrat für ein AfD-Verbotsverfahren nicht mehr nur abstrakt, sondern wird realistisch greifbar. Vier Bundesländer sind schon offiziell an Bord, bei vier weiteren steht theoretisch nichts mehr im Weg und mindestens zwei weitere wackeln bereits. Und der größte Game-Changer erwartet uns noch. Für eine Option haben wir bereits jetzt schon eine Mehrheit – eine Option, die tatsächlich die AfD in jedem Fall in den Abgrund stürzen würde. Wie wir jetzt bereits das Bundesverfassungsgericht unsere Demokratie vor der AfD schützen könnte, die kein Interesse zeigt, auf den Boden der Demokratie zurückzukehren.

Gerade fehlt nur ein Mann, und wir hätten eine Mehrheit im Bundesrat

Einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren können nur der Bundestag, die Bundesregierung und der Bundesrat stellen. Mit dem sturen Kurs der derzeitigen Unionsführung sind derzeit daher Mehrheiten in den ersten beiden Institutionen in weiter Ferne. Anders sieht es im Bundesrat aus. Dort braucht man eine Mehrheit von 35 Stimmen der insgesamt 69. Es hat sich viel bewegt, seit der Bundesrat vor zwei Jahren unsere Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots angenommen hat.

Vier Bundesländer haben bereits formale Beschlüsse verabschiedet, die das Verfahren direkt initiieren oder Gutachten erstellen wollen, die bei Belastbarkeit ebenfalls einen Einsatz für das Verfahren zur Folge hätten – Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Das sind in Summe bereits 14 Stimmen im Bundesrat.

Darüber hinaus werden mehrere Bundesländer nur von Parteien regiert, die zumindest nominell auf der Seite eines Verbots stehen. Die SPD, die Grünen und die Linken haben sich jeweils auf Bundesebene bereits dafür erklärt, ein Verbotsverfahren anzustoßen. Die Bundesländer, die nur von diesen Parteien regiert werden, müssten zumindest theoretisch nicht mehr überzeugt werden. Das sind Mecklenburg-Vorpommern (SPD & Linke), Saarland (SPD) und Niedersachsen (SPD & Grüne). Und technisch gesehen zurzeit noch Brandenburg, das jedoch nach einer Regierungskrise eine neue Koalition aus SPD und CDU verhandelt. Das wären theoretisch weitere 16 Stimmen (12 ohne Brandenburg).

Und zu guter Letzt gibt es noch Bewegung in Thüringen und Nordrhein-Westfalen. In Thüringen ist eine Anhörung und Diskussion dazu geplant. Innenminister Maier (SPD) hatte sich auch bereits dafür ausgesprochen. In Nordrhein-Westfalen scheint die CDU auch kurz davor zu sein, zu kippen. Ministerpräsident Wüst hatte sich zumindest theoretisch dafür ausgesprochen, "wenn die Voraussetzungen da sind", auch sein Innenminister Reul ist inzwischen offen dafür. Seine Koalitionspartner theoretisch ja auch bereits.

Den aktuellen Überblick zeigt unsere interaktive Karte:

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Übertragen auf die Sitzverteilung der einzelnen Bundesländer im Bundesrat ergibt sich dann folgendes Gedankenexperiment:

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Wenn sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Thüringen der Druck noch weiter steigt, könnten das bis zu zehn weitere Stimmen sein. Und dann hätten wir rechnerisch bereits eine Mehrheit. Theoretisch müsste sogar nur NRW-Ministerpräsident Wüst zustimmen, und könnte dann mit der Mehrheit seiner Koalition im Landtag auch NRW mit an Bord holen. Dann wären wir jetzt schon so weit.

Und der größte Rückschlag für die AfD steht noch aus

Pessimisten mögen zu Recht anmerken, dass hier viele "Wenns" zusammenkommen müssten, bevor es eine Mehrheit gibt. Dieser Einwand ist durchaus berechtigt. Was ich jedoch zeigen wollte: Es ist weitaus mehr in Bewegung, als viele mitbekommen dürften. Das Thema ist nicht vom Tisch, und wird vielerorts intensiv diskutiert. Auch innerhalb der Unionsfraktion im Bundestag ist intern das Thema nicht vom Tisch, wie wir von Insidern erfahren haben. Und es ist deutlich, dass immer mehr Skeptiker durch die anhaltende Radikalisierung der rechtsextremen Partei von der Notwendigkeit, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen, überzeugt werden.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul war bisher eher skeptisch im Hinblick auf ein AfD-Verbot und sprach sich noch 2024 zusammen mit Berlins Bürgermeister Kai Wegner gegen ein entsprechendes Verfahren aus. Inzwischen hält er es für eine Alternative, auch wenn er fordert, es "gründlich" und "sauber" durchzuführen. Kai Wegner will inzwischen auch mit seinem Land ein Verbotsverfahren anstoßen. Der Druck wächst und die Argumente werden immer deutlicher. Und größte Eigentor der AfD steht noch aus, der viele sehr wahrscheinlich auch noch über die Ziellinie bringen wird.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem steht aus und sollte in den nächsten Wochen verkündet werden. Sollte das Gericht die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigen – wovon stark auszugehen ist –, würde eine der häufigsten Ausreden wegfallen, mit denen ein Verbotsantrag bisher vertagt wurde. Viele haben erklärt, dass sie dieses Urteil abwarten wollen. Sollte die Hochstufung durch den Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" im Eilverfahren durchgehen, wird die Zahl der Befürworter drastisch steigen.

AfD liefert ständig neue Gründe für ihr Verbot

Und hinzu kommt noch: Die AfD zeigt sich kein bisschen geneigt, von verfassungsfeindlichen Forderungen und Gruppierungen Abstand zu nehmen. Trotz weniger Lippenbekenntnisse (und offenbar auch Beratung, wie man der Überwachung entgehen kann durch einen Ex-Verfassungsschutzchef) schreitet die Radikalisierung der Partei unaufhaltsam voran und verstärkte sich auch 2025 noch weiter.

Zwei der wichtigsten Faktoren sind zum einen die neugegründete AfD-Jugend, die es geschafft hat, noch radikaler zu sein als die alte, und neue Belege für die Verfassungsfeindlichkeit liefert. Das Innenministerium hat auch offiziell festgestellt, dass sie inhaltlich und personell fast genau die gleiche Gruppierung sei wie ihr Vorgänger – und damit wahrscheinlich genau so verfassungsfeindlich.

Der zweite – und wichtigere – ist die stetige Öffnung der AfD für das verfassungsfeindliche Konzept "Remigration", eng damit verknüpft die völlige Offenheit zur gesichert rechtsextremen Identitären Bewegung. Diese Bewegung ist eng vernetzt mit der AfD und so rechtsextrem, dass bereits ein Verbot droht. Die Terrorabwehr beobachtet die Bewegung. Wie jetzt herauskam, war ein Bundessprecher der Identitären, Maximilian Märkl, langjähriges AfD-Mitglied, trotz Unvereinbarkeitsbeschlusses. Er ist nicht nur irgendein Mitglied, er ist gar einer der führenden Köpfe der Identitären! Die AfD beschäftigte Identitäre als Mitarbeiter und pflegte engen Austausch und Kontakt.

AfD will die verfassungsfeindliche "Remigration"

Das "Remigrations"-Konzept stammt aus dieser rechtsextremen, AfD-nahen Bewegung, allen voran geprägt vom österreichischen Faschisten Martin Sellner. Sellner soll 2018 mal gesagt haben: „Ich verstehe komplett, dass Leute in den 1920ern gesagt haben, dass es eine ‚Judenfrage‘ gibt.“ Heute sei das Problem aber eines mit Muslimen, so Sellner laut einer Undercover-Recherche. Sellner fordert jene "Remigration", die Vertreibung von allen Menschen mit Migrationshintergrund – auch deutschen Staatsbürgern! – aus Deutschland. Er spricht auch von "Ghettogesetzen", ganz offen in seinem Buch. Das ist ja alles kein Geheimnis.

Aus Sellners Buch

Sellner ist regelmäßig eingeladener Referent auf AfD-Veranstaltungen – die AfD hat sich das Konzept mittlerweile einverleibt. Die AfD forderte "Remigration" offen in ihren Wahlprogrammen, in Reden und auf Social Media. Als aus den eigenen Reihen versucht wurde, sich von den am deutlichsten verfassungsfeindlichen Elementen – der Vertreibung von deutschen Staatsbürgern! – zu distanzieren, verloren diejenigen den Streit, die Mäßigung forderten. AfD-Chefin Weidel verteidigte Auftritte mit dem österreichischen Rechtsextremisten Sellner und forderte sogar Ausbürgerungen von Deutschen. So viel dazu, wie verfassungsfeindlich diese Partei unterwegs ist und wie sie sich immer weiter selbst radikalisiert.

AfD ist unfähig, sich von der Verfassungsfeindlichkeit zu distanzieren

Die AfD ist schon lange über den Moment hinaus, dass sie sich von der Verfassungsfeindlichkeit distanzieren könnte. Sie ist von Faschisten, Neonazis und Rechtsextremisten völlig übernommen worden. Nicht unfreiwillig, versteht sich. Nur ein Anzeichen von vielen ist der Fall von Maximilian Märkl, der wie oben erwähnt lange Jahre gleichzeitig in der Identitären Bewegung und in der AfD war. Der modus operandi der AfD ist dann, solche offensichtlichen Verbotsgründe schnell zu beseitigen. Märkl trat aus der AfD aus.

Aber sein Landesvorsitzender, Stephan Protschka, ging dann im Mäßigungs-Schauspiel einen Schritt zu weit. Er leugnete natürlich, von der Doppelmitgliedschaft gewusst zu haben, geschweige denn, ihn gar gekannt zu haben. Und dann distanzierte er sich versehentlich von der Identitären Bewegung, die er als "extrem" und "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" bezeichnete. Doch da war er wohl versehentlich zu ehrlich.

Faschist Sellner rief in diesem inzwischen gelöschten Post auf X, Protschka dazu auf, zu erklären, wo der Unterschied von AfD und Identitären sei. Die Antwort ist bezeichnend.

Das führte zur kompletten Eskalation der rechtsextremen Szene – und zur Intervention auch von Höcke. Worauf Protschka umgehend zurückrudern musste. Es sei ein "Kommunikationsproblem" gewesen. Die AfD kann sich nicht mehr von den rechtsextremen Ideen und Gruppierungen distanzieren. Denn sie gehört inzwischen vollkommen dazu. Das alles zahlt auf die Beweise für das AfD-Verbot ein.

Die AfD radikalisiert sich immer weiter, eben weil sie glaubt, sie wird eh nicht verboten

Diejenigen, die bei einem AfD-Verbotsverfahren zögern, verteidigen nicht den Rechtsstaat, sie bedrohen ihn. Denn die AfD radikalisiert sich immer und immer weiter. Sie schaut, wie verfassungsfeindlich sie werden kann, ohne verboten zu werden. Die Debatte über das Verbot zu verzögern, signalisiert der Partei: Sie kann immer noch rechtsextremer werden. Das läuft seit Jahren so. Die Beweise werden immer erdrückender und der Extremismus der Partei immer schlimmer. Der einzige Vorteil: Die ständige weitere Eskalation der Partei und ihre permanente Annäherung an eindeutige Verfassungsfeindlichkeit überzeugen immer mehr Menschen, auch jene, die bei einem Verfahren noch skeptisch waren.

Die Partei glaubt sogar, mit Unterstützung des Faschisten Donald Trump werde sie mithilfe von Erpressung durch die US-Regierung von einem Verbot geschützt, selbst wenn sie laut Grundgesetz verboten werden müsse. Es gibt keinen Anreiz zur De-Radikalisierung der Partei – sie wird trotz (oder wegen?) ihrer Verfassungsfeindlichkeit gewählt. Aber unser Grundgesetz ist eindeutig: Verfassungsfeindlichkeit muss verboten werden. Die AfD versucht es aber immer weiter. Eben auch, weil gerade ihre extremsten Landesverbände am erfolgreichsten sind.

Apropos: Einige Landesverbände könnten sofort verboten werden

Wie gesagt, ist noch die Mehrheit der Politiker:innen trotz der erdrückenden Hinweise auf die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zögerlich, was ein Verbotsverfahren für die ganze Partei angeht. Insbesondere das bürgerliche Lager ist skeptisch, ob all dies bereits für die gesamte Partei reicht. Aber wo es keinen Dissens gibt, ist, dass es definitiv für Teile der Partei reicht. Kaum ein Rechtsexperte oder auch Skeptiker in der Union bezweifelt, dass einzelne Landesverbände wie Thüringen oder Sachsen verboten werden würden.

Diese Landesverbände, teils seit Jahren als gesichert rechtsextrem eingestuft, sind so unzweifelhaft vollständig verfassungsfeindlich, dass ein Verbotsverfahren lediglich eine Formalie wäre. Dies dürfte auf drei bis vier Landesverbände zutreffen, überwiegend jene in ostdeutschen Bundesländern. Im Gegensatz zu diesen Landesverbänden tut der AfD-Bundesverband wenigstens ab und zu noch aus taktischen Gründen so, als würde man sich von einigen faschistischen Personen und Ideen distanzieren.

Was, wenn wir nur Höcke & Co. verbieten?

Anwalt Chan-jo Jun hatte sich dazu geäußert. "Alles hängt davon ab, ob überhaupt ein isolierter Antrag auf Entscheidung nach § 46 Abs. 2 BVerfGG gestellt werden kann, oder ob sich der Antrag auf Gesamtpartei beziehen muss." Der erwähnte Paragraph bezieht sich darauf, dass ein beantragtes Parteienverbot nicht nur zwei mögliche Ausgänge hat. Wenn das Bundesverfassungsgericht prüft, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist, kann es natürlich sein, dass es die Partei "freispricht" - oder verbietet. Aber sie kann auch explizit "einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei" verbieten, wenn es nicht für die gesamte Partei reichen sollte.

Sprich: Es ist sinnlos zu warten, ob auch die Gesamtpartei ganz sicher verfassungsfeindlich ist, wenn wir uns alle einig sind, dass es auf jeden Fall einige Landesverbände sind. Denn selbst wenn das Gericht nicht von der Gesamtverfassungsfeindlichkeit der AfD überzeugt sein sollte, kann es bei einzelnen Landesverbänden wie Thüringen die Verfassungsfeindlichkeit feststellen – woran es nicht wirklich Zweifel gibt – und diese damit verbieten. Das wäre alles andere als ein Freifahrtschein für die AfD, sondern ein heftiger Schlag, selbst wenn sie dann nicht vollständig verboten würde.

Dazu muss man übrigens eigentlich keinen gesonderten Antrag nur für die jeweiligen Landesverbände einreichen, das würde das Gericht selbständig abgrenzen und entscheiden. Ergo gibt es keinen Grund, noch zu zögern. Aber aus politischen und taktischen Gründen gibt es natürlich die Möglichkeit, den entsprechenden Antrag gleich auf die drei bis vier Landesverbände zu beschränken. Auch wenn das gefährlich sein könnte, weil man dadurch von vornherein ausschließen würde, die Gesamtpartei zu verbieten, die ja wirklich nicht unbefleckt ist.

Schon der Antrag würde die AfD vernichten

Jun bezeichnet das als "Gesichtswahrung" und diese Unterscheidung als nur eine Formalie – denn es ist unklar, ob man nur das Verbot einzelner Verbände fordern kann und wenn ja, wer das macht. Das sollte sich jedoch eigentlich schnell herausfinden lassen, wenn man es denn wollte. Jun zeichnet den möglichen Ablauf: Die entsprechenden Bundesländer erstellen entsprechende Gutachten, auf deren Grundlage der Bundesrat den Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellt. Die Bundesregierung könnte sich anschließen, oder auch nicht.

Wer sich Sorgen um die Demokratie macht und um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD, muss dann natürlich viele Monate bis ein oder zwei Jahre warten, bis es eine Entscheidung gibt. Wer die AfD politisch scheitern sehen möchte, bekommt jedoch tatsächlich bereits bei Antragstellung, was er oder sie will: Die restliche AfD hat nach einem Antrag die Möglichkeit, die zur Prüfung beantragten Landesverbände zu unterstützen oder sie strategisch fallen zu lassen. Beide Wege würden zum politischen Untergang der Rechtsextremisten führen.

Denn stellt sich die Gesamt-Partei hinter ihre extremsten Elemente, würde das auch zum Gesamt-Verbot führen. Das wäre der letzte Beweis aus rechtlicher Sicht, dass die gesamte Partei verfassungsfeindlich sei. Distanziert man sich, würde das zu einer massiven Spaltung in der rechtsextremen Szene führen, die derzeit noch strategisch die Reihen schließt. Grabenkämpfe, Vorwürfe, eine fundamentale Neuausrichtung anderer Verbände und der Bundespartei würden zu Chaos und massivem Stimmenverlust führen. Die Partei wäre dann vielleicht nicht völlig verschwunden, jede Träumerei von Regierungsbeteiligung und Umfragewerten über 20% wäre aber Geschichte.

Und dafür hätten wir bereits eine Mehrheit

In der Bevölkerung haben fast ⅔ Angst, dass die AfD das Sagen bekommt. In den Umfragen ist (fast) jeder Zweite für ein AfD‑Verbot – in manchen Umfragen sogar eine Mehrheit. Auch unter Experten ist man sich einig, dass Verbände wie Thüringen oder Sachsen verfassungsfeindlich sind. Die höchstwahrscheinlich kommende Bestätigung der Hochstufung als gesichert rechtsextrem und die weiter anhaltende Radikalisierung, die wir oben analysiert haben (AfD-Jugend, Identitäre Bewegung, "Remigration") überzeugen nach und nach immer mehr Personen und Parteien. Schon jetzt ist eine Bundesrat-Mehrheit in greifbarer Nähe.

Ein Pfad zur effektiven Ausschaltung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD existiert jetzt schon – dafür gibt es bereits Mehrheiten. Das Einzige, was fehlt, ist der politische Wille. Und eine entsprechende politische Debatte, die diesen Pfad einschlagen kann.

Die AfD hat Angst, weil sie weiß, dass die Verbotsdebatte ihr schaden wird

Die AfD spottet und suhlt sich in der Opferhaltung, während sie aber sehr wohl Angst hat, weil sie weiß, dass eine ernste Debatte um ein Verbot ihr bereits schaden würde – hinter verschlossenen Türen wird das offen zugegeben. Nach der Hochstufung trat der Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel „angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem“ aus Partei und Fraktion aus, um sein privates und berufliches Umfeld zu schützen.

Hunderte AfD-Mitglieder haben nach der Hochstufung ihren Austritt erklärt, wie Parteikreise einräumen. Der Schaden für die Partei ist real. Und scheint das Einzige zu sein, was den Aufschwung in Umfragen gestoppt hat, nachdem der rechte Wahlkampf und der kollektive Rechtsruck aller bürgerlichen Parteien die AfD offensichtlich massiv gestärkt hatten.

Bei den sogenannten "Prüf"-Demos, bei denen Menschen ihre Landesregierungen regelmäßig auffordern, sich für ein Verbotsverfahren einzusetzen, kommen tausende Menschen. Die internen Diskussionen in den Bundesländern und darüber hinaus sind rege und immer mehr Politiker:innen entschließen sich dazu. Der Anfang vom Ende der AfD könnte durch die höchstwahrscheinliche richterliche Bestätigung der Hochstufung, durch ein mögliches Momentum nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und durch noch eine größere politische Debatte schon 2026 besiegelt werden.

Artikelbild: Volksverpetzer, canva.com, Datawrapper.

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