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Polizei widerlegt AfD-Fake, dass das Grundgesetz nicht auf Demos erlaubt sei

von | Mai 7, 2020 | Aktuelles, Analyse, Corona, Social Media

Grundgesetz auf Demos zeigen verboten? Nein!

Seit einigen Tagen kursiert die Fake News, dass in Berlin von der Polizei verboten worden sei, einen Druck des Grundgesetzes zu halten. Verschwörungsideologen und Rechtsextremisten wollten mit einem Videoschnipsel „beweisen“, dass das der Fall sei. Und aus diesem falschen Gerücht schlussfolgern, dass irgendwie das Grundgesetz nicht mehr gelten solle oder wir in einer Diktatur leben. Natürlich hat dieser gedankliche Kurzschluss nichts mehr mit Logik zu tun, aber schauen wir mal an, ob wirklich das Halten des Grundgesetzes verboten wurde, wie hier zum Beispiel von der AfD Heidelberg behauptet.

Wenn jemand das ganze Video auch anschauen würde und zuhören würde, was der Polizeibeamte darin sagt, dann könnte man den wahren Grund für die Auseinandersetzung auch ganz einfach selbst heraushören, jedoch haben Verschwörungsideologen und Rechtsextreme gleichermaßen die Angewohnheit, Dinge äußert selektiv wahrzunehmen und nur das zu hören, was sie hören wollen. Die Polizei Berlin hat dennoch auf den Tweet geantwortet.

Ganz einfach: Demo war nicht angemeldet!

Das Problem war nicht das Halten des Grundgesetzes, sondern dass es sich hier um eine unangemeldete Demo gehandelt hat. Die Polizei schreibt: „[…] wenn sich dabei ein Versammlungscharakter entfaltet, ist das in #Berlin nach § 4 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV nur nach Anmeldung und mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Das hat der Kolleg. in dem Video sehr gut erklärt.“ Und im Bildausschnitt:

„(3) Für ortsfeste öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmenden kann die Versammlungsbehörde bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 auf Antrag Ausnahmen vom Verbot des Absatzes 1 zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist Das zuständige Gesundheitsamt ist fachlich an der Entscheidung nach Satz 1 zu beteiligen. Die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln nach § 2 Absatz 1 sowie der zulässigen Teilnehmendenzahl sind von der Versammlungsleitung sicherzustellen. Ab dem 4. Mai 2020 sind abweichend vom Verbot nach Absatz 1 ortsfeste öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 50 Teilnehmenden unbeschadet der versammlungsrechtlichen Vorschriften zulässig, soweit der Mindestabstand und die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 2 Absatz 1 gewährleistet sind. Satz 3 gilt entsprechend.“

Die AfD Heidelsberg versuchte dennoch weiterhin, die Situation zu verdrehen, um einen Skandal zu konstruieren. Denn nicht das Tragen vom Grundgesetz macht es zu einer Demo, dazu später mehr.

AfD versuchte, Skandal zu konstruieren

Obwohl sie auf Twitter bereits aufgeklärt wurde, hinderte es die AfD nicht daran, den Fall trotzdem zu instrumentalisieren. Die AfD-Fraktion veröffentlichte am darauffolgenden Tag eine Pressemitteilung, in der sie trotz besseren Wissens die Fake News weiter streute. Kein Wunder, ist es auch das Geschäftsmodell, mit Falschaussagen ihre von der Realität abgeschnittene Filterblase empört zu halten, damit sie weiterhin gewählt wird. So titelte sie: „Senat verbietet das Zeigen des Grundgesetzes“ – eine glatte Lüge.

Auffällig: Im Titel wird behauptet, der Senat hätte das Tragen vom Grundgesetz verboten – in der Pressemitteilung selbst hingegen, der Senat muss „erklären, ob er Anweisung gegeben hat.“ Selbst in der eigenen Darstellung der AfD ist schon ein innerer Widerspruch.

Selbst rechte Zeitung weiß es besser

Dass an dem ganzen Märchen nichts dran war, wusste sogar die „Junge Freiheit“, die von Politikwissenschaftlern zum Grenzbereich „Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus“ zu geordnet wird (Quelle). Im Bericht vom selben Tag wird die Polizei Berlin zitiert: „Beamte hätten betroffene Demonstranten am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte nicht deshalb aufgefordert, den Ort zu verlassen, weil sie ein Grundgesetz gezeigt hätten, sondern weil ihre Kundgebung nicht angemeldet und genehmigt gewesen sei.“

„Die Polizei vor Ort beurteile unter anderem anhand von Plakaten, welche Personen zu welcher Demonstration gehörten, erklärte die Sprecherin. Ein Grundgesetz vor sich her zu tragen, entspreche dem Zeigen eines Plakats oder Banners und diese Personen seien den Internetaufrufen zugeordnet worden. Deshalb seien sie mehrmals, unter anderem durch Lautsprecherdurchsagen, aufgefordert worden, den Platz zu verlassen, da ihre Kundgebung nicht angemeldet gewesen sei.“

Das bestätigt auch ein Twitter-Thread der Polizei von jenem Tag:

Und weiter: „Von einer Anweisung des Senats, daß die Polizei Bürgern untersagen müsse, ein Grundgesetz zu zeigen, wisse sie nichts, erklärte die Polizeisprecherin auf JF-Nachfrage. [sic]“

Fazit: Heiße Luft

Wenn Verschwörungsideologen, Rechtsextremisten oder auch ganz normale Bürger*innen mit dem Grundgesetz in der Hand demonstrieren wollen, dürfen sie das weiterhin tun. Es würde allerdings helfen, wenn sie ihre Demonstrationen auch vorher anmelden. Dazu verpflichtet einen nämlich das Versammlungsrecht. Es steht nämlich auch im Grundgesetz, dass es Einschränkungen bei der Versammlungsfreiheit geben darf (Art. 8 Abs. 2 GG). 

Wer also mit dem Grundgesetz demonstrieren wollte, sollte sich vielleicht auch an dieses und die anderen Gesetze in diesem Land halten, dann muss die Polizei auch nicht eingreifen. Ironischerweise ist der Vorfall kein Beweis dafür, dass wir in Deutschland eine Diktatur haben. Sondern dass bei uns die Gesetze noch ganz gut funktionieren und durchgesetzt werden. Völlig egal, was Leute glauben möchten, die Fake News in die Welt setzen. Die juristischen Begründungen für die Maßnahmen haben wir hier bereits erklärt:

Faktencheck: Corona-Maßnahmen sind im Einklang mit dem Grundgesetz

 



Danke GirasolaDE/Reddit. Artikelbild: Screenshot twitter.com