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Faktencheck: Derzeit sehr populäre Statistik über „Nebeneinkünfte“ steht auf äußerst wackligen Säulen

von | Mai 25, 2021 | Analyse

DAS GROSSE VERGESSEN

Von Tobias Wilke

Als öffentlich wurde, dass Annalena Baerbock es versäumt hatte, Nebeneinkünfte fristgemäß dem Bundestag zu melden, entfachte das einen Sturm der Entrüstung. Cem Özdemir meldete kurz darauf ebenfalls Nebeneinkünfte nach, nun hat sich auch Karl Lauterbach „geoutet“.

Vor wenigen Tagen hatten DIE ZEIT und Abgeordnetenwatch.de gemeinsame Recherchen veröffentlicht, wonach zwölf weitere Abgeordnete Nebentätigkeiten nachmeldeten, nachdem sie von den Journalist:innen angefragt worden waren.

Auch nur ansatzweise ernsthafte Konsequenzen haben diese, seit vielen Jahren wohl recht häufigen, Pflichtverletzungen demnach fast nie.

VÖLLIG UNVERHÄLTNISMÄSSIG

Zahlreiche Nutzer:innen sozialer Netzwerke kontern die Kritik an Annalena Baerbock gern mit einer Statistik des kommerziellen Onlineportals Statista, die angeblich beweisen soll, wieviel mehr Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP nebenbei „verdienen“.

Das Problem: Die Säulen im Diagramm repräsentieren sehr unterschiedlich große Fraktionen oder -im Fall der CDU/CSU- Angehörige von Schwesterparteien innerhalb einer gemeinsamen Fraktion.

Für die CDU sitzen beispielsweise 200 Abgeordnete im Bundestag, für die CSU waren es zum Zeitpunkt der Datenerhebung nur 46. Dass beispielsweise „alle Hessen“ zusammen höhere Einkünfte haben als „alle Saarländer“, dürfte schon wegen der unterschiedlichen Bevölkerungsgrößen klar sein. Weitaus üblicher wäre daher eine Normierung auf „Pro-Kopf-Nebeneinkünfte“ der Abgeordneten, aber auch diese wäre äußerst irreführend.

QUELL DER WEISHEIT

Als Quelle für ihr Diagramm nennt die Statista GmbH die unabhängige Internetplattform abgeordnetenwatch.de

Diese durchforstet regelmäßig die mehr als 700 Biografien von Bundestagsabgeordneten nach ihren veröffentlichungspflichtigen Angaben zu Nebeneinkünften. Ein gewaltiger Aufwand, denn dort finden sich keine Gesamtsummen zu den jeweiligen Nebeneinkünften, sondern teilweise mehrere Hundert Einträge pro Abgeordnetem bzw. Abgeordneter. Diese Einkünfte werden pro Eintrag eingeteilt in 10 Kategorien von „Stufe 1“ (€1.000 bis €3.500) bis „Stufe 10“ (über €250.000), weswegen bei abgeordnetenwatch.de grundsätzlich von „Mindest-Einkünften“ die Rede ist.

Es werden also pro Bundestagsmitglied die Untergrenzen der jeweiligen Stufen sämtlicher Einkünfte addiert, die Summen fließen ein in „Ranking“ aller Abgeordneten. Hier ein Screenshot der „Top 15“ (Quelle):

Etwas hat abgeordnetenwatch.de jedoch tunlichst vermieden, obwohl es nach der eigenen Vorarbeit keine 3 Minuten gedauert hätte: diese Mindest-Nebeneinkünfte einfach zu addieren, um einen Gesamtwert für die jeweiligen Fraktionen zu erhalten. Also genau das, was Statista in der zu Unrecht sehr beliebten „statistischen Auswertung“ dieser Daten leider getan hat.

WAS HEISST HIER „VERDIENT“?

Eines der wohl größten Missverständnisse bei der Interpretation der unglücklichen Gesamtstatistik zu den Nebeneinkünften von Abgeordneten ist der mindestens ebenso deplatzierte Begriff „verdient“ in deren Überschrift. Was den meisten derjenigen, die diese Grafik teilen, offenbar unklar ist: Das sind keine zu versteuernden Gewinne, sondern lediglich Umsätze!

Gerade bei den vermeintlichen Top-“Verdienern“ ist das ein ganz erheblicher Unterschied. Diejenigen, die „nebenbei“ vermeintlich Millionen scheffeln, sind überwiegend Unternehmer. Diese müssen also Einkünfte über €1000,– beispielsweise ihres landwirtschaftlichen Unternehmens innerhalb von drei Monaten melden, aber Kosten für Personal, Maschinen, Düngemittel etc. werden gar nicht berücksichtigt.

Durchaus denkbar also, dass die „dicksten Fische“ nur geringe Gewinne einfuhren oder sogar Verluste machten, während andere mit ihren vergleichsweise (!) niedrigen Nebeneinkünften aus Vorträgen oder Aufsichtsratsposten etc. auch kaum Ausgaben hatten.

abgeordnetenwatch.de und DER SPIEGEL weisen regelmäßig explizit darauf hin!

DARF ES EIN WENIG MEHR SEIN?

In seiner jährlichen Datenanalyse veröffentlicht abgeordnetenwatch.de stets nur die Mindesteinkünfte. Das liegt an den 10 Stufen, in denen diese Einkünfte gemeldet werden müssen – die tatsächlichen Nebeneinkünfte liegen also mit großer Sicherheit darüber, weil wohl kaum ein MdB zufällig ausschließlich Einkünfte in Höhe der jeweiligen Stufenminima erzielt. Beispielsweise reicht Stufe 4 von €15.000 bis €30.000. Stufe 10 ist sogar nach oben offen – ob sich hinter einem solchen Eintrag €257.800 verbergen oder €4,5 Millionen, bleibt somit unklar.

Am Beispiel der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht von der Linksfraktion möchten wir die mögliche Spannbreite der Nebeneinkünfte kurz darstellen. Dafür haben wir ihre aktuelle Biografie auf der Website des Deutschen Bundestags abgerufen, dort finden sich unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“ auch die in dieser Legislaturperiode bislang erzielten Nebeneinkünfte. Es geht also um einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren.

Aufgeführt sind also jeweils einmal Einkünfte der Stufen 1,3 und 5 sowie zwei Einkünfte der Stufen 2 und 4.

Daraus ergeben sich Nebeneinkünfte von mindestens €75.000, maximal waren es im besagten Zeitraum €142.000. Eine durchaus beträchtliche Spanne und somit ein weiterer Grund, warum die Addition dutzender Mindesteinkünfte für einen vermeintlichen Fraktionsgesamtbetrag irreführend ist.

ABER IRGENDWIE…? NEIN!

Wie also könnte man die aufwändigen Recherchen von abgeordnetenwatch.de sinnvoller in einer einzigen Grafik zusammenfassen? Einfache Antwort: Finger weg, es geht nicht. Die einzig seriöse Variante ist die, die abgeordnetenwatch.de selbst gewählt hat – es gar nicht erst zu versuchen.

Um die vielen Fallstricke darzustellen, haben wir ein paar wenige (!) Eckdaten einfach mal in einer Tabelle (siehe unten) zusammengefasst. Auf Twitter fragten einige wenige bspw. wegen der massiven Ausreißer nach den „Medianeinkünften“. Das wären also die Nebeneinkünfte des MdBs, der oder die in der Mitte stünde, stellte man seine oder ihre Fraktionskolleg:innen nach Nebeneinkünften sortiert nebeneinander auf. Das wäre sinnlos: In fast allen Fraktionen hat weniger als die Hälfte der MdBs Nebeneinkünfte angegeben, der Median läge somit bei €0.

Wir haben also den Median nur für diejenigen berechnet, die überhaupt Nebeneinkünfte angegeben hatten

Außerdem haben wir aus jeder Fraktion die drei Top-“Nebeneinkünftler“ aufgeführt. Diese „Top-3“, also die statistischen Ausreißer, vereinen jeweils einen erheblichen Anteil der Nebeneinkünfte ihrer gesamten Fraktion auf sich. In der CDU beispielsweise hatten drei MdBs etwa die Hälfte (48,5%) der Nebeneinkünfte von insgesamt 200 Abgeordneten ihrer Fraktion. In der 64% gar keine Nebeneinkünfte gemeldet haben.

Zur Erinnerung: Ob diese Top-3 „nebenbei“ überhaupt Gewinne erwirtschaftet haben, lässt sich nicht einmal beurteilen. Das alles in einer Grafik? Bitte nicht! Hinzu kommt: Bei allen Daten geht es um Nebeneinkünfte aus der Zeit von November 2017 bis einschließlich Juli 2020. Das sind also keine Jahreseinkünfte, sondern die aus den ersten 33 Monaten dieser Legislaturperiode.

EINFACH MAL „DANKE!“ SAGEN

Der Volksverpetzer will mit diesem Artikel keineswegs einen Persilschein für „Nebenjobs“ von Abgeordneten ausstellen. Im Gegenteil. Das Thema ist sehr viel komplexer als in der massenhaft geteilten Statista-Grafik dargestellt und abgeordnetenwatch.de die wohl mit Abstand beste Quelle für wirklich seriöse Recherchen.

Daher möchten wir an dieser Stelle auch kurz den Hut rumreichen für die ebenfalls spendenfinanzierten, großartigen Kolleg:innen von abgeordnetenwatch.

Danke für Eure Arbeit!

Anmerkung der Redaktion: Aufmerksame Leser:innen werden gemerkt haben, dass Volksverpetzer die Grafik von Statista selbst schon verwendet hat. Zum Glück schauen auch unsere eigenen ehrenamtlichen Kolleg:innen sich gegenseitig auf die Finger – Verkürzung und Fake News lauern nämlich überall! Artikelbild: shutterstock.com

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