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100.000 € Querdenken-Spendengelder „verschwunden“: Zweckentfremdung?

von | Okt 15, 2021 | Analyse

Werden „Querdenken“-Spendengelder zweckentfremdet?

Die großen „Querdenken“-Köpfe sind tüchtige Geschäftsleute. Auch „Querdenker“ Bodo Schiffmann ist ein tüchtiger Geschäftsmann. Nicht nur mit seiner eigenen sowie befreundeten Firmen, sondern auch noch drei Monate nach der Flutkatastrophe in der Ahr-Region. Leider ist von den eingefrorenen 700.000 € Spendengeldern bis heute nichts bei den Bedürftigen angekommen.

Spendengelder von Querdenker Schiffmann gesperrt: Jetzt Strafbestand Betrug erfüllt?

Auch auf Nachfrage antwortet Schiffmann lediglich, dass es in erster Linie auch daran liege, dass der Anwalt Chan-jo Jun die Mandatierung abgelehnt hat und ihn nicht gegenüber PayPal vertreten würde. Warum es ausgerechnet Jun und nur Jun machen könne oder solle, ist allerdings nicht klar.

Chan-jo Jun ordnet den Betrugsvorwurf ein

Eine Einordnung dieses Sachverhalts und der Einschätzung, ob nun durch sein Absetzen nach Tansania eine Fluchtgefahr besteht und ein Haftbefehl erlassen werden kann, findet sich hier:

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Weitere „Querdenken“-Spendensammlung mit Unstimmigkeiten

Das ist nicht der einzige mögliche Spendenbetrug von „Querdenker:innen“. Ein weiterer Fall geht um „Querdenken-711“ – und hier liegen Hinweise vor, dass große Teile der gesammelten 200.000 € Spendengelder möglicherweise in privaten Taschen landeten und zweckentfremdet wurden.

Das Team um „Querdenken-711“ rief im vergangenen Jahr aber auch zu weiteren Spendensammlungen auf, unter anderem für den Neuerwerb angeblich zerstörter Technik nach einem Brandanschlag auf eine Veranstaltungstechnik-Firma aus Stuttgart (V.T.S. – Veranstaltungstechnik Stuttgart UG). Diese kleine Firma (Rechtsstatus UG, also eine Mindesteinlage in Höhe von < 25.000 € und somit weniger als bei einer GmbH) hätte im Zuge der „Querdenken“-Demonstrationen Verluste hinnehmen müssen, da Brandanschläge auf ihre Technik inkl. LKW verübt worden seien, wie dieser Spendenaufruf bei gofundme darlegt:

Mit der Führung solch einer UG handelt sie als juristische Person. Sie muss somit neben einem rechtssicheren Impressum (Spoiler: Mängel vorhanden, Abmahngefahr!) auch regelmäßig Bilanzen über den Bundesanzeiger veröffentlichen. Ein uns bekannter Betriebswirt schaute sich die Bilanzen einfach mal näher an und stellte recht schnell fest, dass es gar kein Anlagevermögen in dieser Höhe in der Firma gegeben hat. Die angeblich abgebrannten LKW im Wert von 200.000 € existierten zu dem Zeitpunkt (vor 2020) also nicht im direkten Anlagevermögen der V.T.S. UG.

Mehr Informationen zur V.T.S. UG

Der mdr recherchierte weiterhin:

„(…) Die V.T.S. meldete 2014 Insolvenz an. Seitdem bewegt sich das Unternehmen den aktuellen Bilanzen zufolge in schwierigem Fahrwasser. Die letzte veröffentlichte Jahresbilanz von 2017 wies bei geringem Eigenkapital Verbindlichkeiten in Höhe von 40.000 Euro aus. (…)“

Wie kommt man auf also 200.000 € Bedarf?

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten: Die LKW hatten nur noch „Schrottwert“. Dann hätte „Querdenken-711“ bzw. die Firma bei dem genannten Wert übertrieben – aber dann wäre das ja eine Lüge, ohje.

Oder: Die LKW besaßen zwar diesen Wert, jedoch waren die Fahrzeuge geleast und nicht im eigenen Firmenbesitz und somit von der Leasingfirma automatisch mit einer Vollkaskoversicherung abgedeckt. In dem Fall ist die Haftungsfrage geklärt und der entstandene Schaden durch das Feuer wird durch die Versicherung der Leasingfirma reguliert. Die V.T.S. UG trägt an der Stelle bis auf eine mögliche Selbstbeteiligung keinerlei Kosten für den Ersatz der abgebrannten Fahrzeuge.

Option drei: Die Fahrzeuge gehörten einem Dritten. Auch an der Stelle wäre die V.T.S. UG juristisch raus. Sie selbst hat den Schaden nicht verursacht und genauso ist der UG auch an dieser Stelle kein eigener Schaden entstanden, für den nun gesammelt werden müsste. Übrigens stellt sich auch die Frage, inwiefern die Technik, das eigentliche Herzstück einer VeranstaltungsTECHNIK-Firma, überhaupt versichert war und ob es da nicht eine Versicherung gibt, die für den Schaden aufkommen würde, ehe Spendengelder gesammelt werden.

In keinem der drei Fälle hätte man wohl die 200.000 € Spende gebraucht. Sie wurden aber trotzdem eingesammelt. Wo ging das Geld hin?

Aber damit noch nicht genug:

Zum damaligen Zeitpunkt hinterfragte dies kaum jemand der Anhängerschaft, also zückte man die Portemonnaies bereitwillig. Innerhalb kürzester Zeit kamen über 200.000 € zusammen – die LKW waren refinanziert, hurra! Wobei.. Moment mal. Wäre da nicht die ein oder andere Auffälligkeit in der Bilanz 2020.

Betriebswirt prüft Bilanz der V.T.S. UG

Da diese naturgemäß erst 2021 veröffentlicht werden kann und muss, dauerte es nun also eine Weile, und unser Betriebswirt nutzte die Zeit, checkte noch einmal, wie Spenden bilanzhalterisch aufgeführt werden müssen, um zu prüfen, ob sie in der Bilanz auftauchen. Wir zitieren:

„Sie tauchen auf. Ausgewiesen werden sie aber als Verbindlichkeiten, als ob die Spender der UG nur ein Darlehen gegeben hätten und keine Schenkung oder Spendung veranlassten. So sind die Spenden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und werden nicht der Einkommensteuer unterworfen.
Von den 200.000 Euro wurde etwas mehr als Hälfte in neues Anlagevermögen investiert. Der Rest, also knapp 100.000 Euro, sind aus der Bilanz »verschwunden« und werden nun als negatives Eigenkapital ausgewiesen. Das Geld wurde also aus der Unternehmung ohne Unternehmensgrund entnommen. Bspw. auf das Privatkonto oder an Dritte überwiesen, die keine Leistung erbracht und entsprechende keine Rechnungen gestellt haben.“

Zweckentfremdete Spendengelder bei „Querdenken“?

Wir schreiben das hier bewusst im Konjunktiv, da wir weder „Querdenken-711“, noch der V.T.S UG etwas unterstellen wollen: Die oben stehende Handlung könnte eine teilweise Zweckentfremdung der Spenden durch den Geschäftsführer der V.T.S. UG beweisen. Gleichzeitig könnte man die Aufrufenden rund um „Querdenken-711“ als Art „Erfüllungsgehilfen“ bezeichnen, da sie die Spenden aktiv eingeworben haben. Aber dies sind nur Vermutungen, da uns nicht bekannt ist, ob es diesen Vorsatz wirklich gegeben hat. Das wäre dann nämlich auch strafrechtlich hoch brisant… Und „Querdenker“ sind doch keine Kriminellen und das hier nur ein Einzelfall, oder?!

Dubiose Spenden-Machenschaften von Querdenken & Klagepaten: Wo geht das Geld hin?


Wir wissen nicht, ob und inwiefern der Kreis rund um „Querdenken-711“ von dieser Spendenaktion in irgendeiner Art und Weise finanziell profitierte. Im Hinblick auf unseren ersten Punkt zu Beginn des Artikels wissen wir jedoch, dass es manchmal ein paar Monate dauert, ehe man einen Betrug nachweisen kann. Bleiben wir mal gespannt, ob sich die entsprechenden Behörden zeitnah der Sache annehmen oder nicht.

„Querdenken“: Geheimtreffen, Holocaust-Relativierungen & Spendenskandal aufgeflogen

Artikelbild: dpa

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