5.380

5 gute Gründe, die Nationalität* eines Tatverdächtigen zu ignorieren

von | Dez 4, 2019 | Aktuelles, Hintergrund

*auch bei „Biodeutschen“

Nach Informationen des Spiegel wird bei der heute beginnenden Innenministerkonferenz in Lübeck im „streng vertraulichen Rahmen“ auch darüber beraten, ob die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in Pressemitteilungen der Polizei grundsätzlich immer genannt werden sollte. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte das als bundesweit einheitliche Lösung gefordert. Womöglich hat er dabei ein paar Fallstricke übersehen…

von Tobias Wilke



Tatverdächtige sind keine Täter!

Im Interview mit der WELT nannte Reul als Begründung für seinen Vorstoß, dessen Umsetzung er für Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt hatte, „Rechtspopulisten den Wind aus den Segeln nehmen“ zu wollen. Wahrscheinlich eine Anspielung auf die in rechtspopulistischen Kreisen beliebte These, das Ignorieren der Nationalität eines Tatverdächtigen diene irgendeinem höheren, linksgrünversifften Merkel-Soros-New-World-Order-Plan.

Das Problem: Tatverdächtige sind noch längst keine Täter. Die Polizei kann sich irren, vermeintliche Opfer oder Zeugen können sogar lügen. Mitunter stellt sich das erst bei staatsanwaltlichen Ermittlungen heraus oder sogar noch später – vor Gericht. . Das sogenannte „kriminologische Trichtermodell“ zeigt: von 100 Tatverdächtigen bleibt nur rund ein Drittel als Täter „übrig“. Verfahren werden eingestellt aus Mangel an Beweisen, wegen Geringfügigkeit oder schlichtweg deshalb, weil sich ein polizeilich ermittelter Tatverdächtiger nachweislich als vollkommen unschuldig erweist.

Der Unterschied zwischen „Tatverdächtigen“ und „Tätern“ liegt also im Nachweis ihrer tatsächlichen Schuld. Die Polizei benennt Tatverdächtige, erst die die Justiz kennt „Täter“ – das rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung.

Identifizierbarkeit von Tatverdächtigen

Das nächste Problem: ein polizeilich ermittelter Tatverdächtiger darf wegen der Unschuldsvermutung und natürlich auch wegen der Datenschutzgrundverordnung nicht identifizierbar sein. Der Hinweis „der tatverdächtige Deutsche“ ist in Leipzig, Chemnitz oder Dresden wohl ebenso wenig problematisch wie „der Tatverdächtige, ein türkischer Staatsbürger…“ in einer Pressemitteilung der Polizei in Berlin oder Frankfurt.

Hieße es aber in einer Pressemitteilung der Polizei Sachsen, in der hypothetischen Gemeinde Kleinkleckerwitz mit genau zwei Ausländern sei „ein Iraker“ als Tatverdächtiger ermittelt worden, sollte genau dieser wohl schnellstmöglich Polizeischutz einfordern – egal, ob er tatsächlich schuldig ist oder nicht. Die Dorfbewohner wüssten definitiv, wer gemeint ist.

Der Pressekodex

In der Richtlinie 12.1 heißt es in Bezug auf die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen: „Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Warum sollte für die Polizei der Pressekodex gelten? Ganz einfach: ihre Pressemitteilungen sind für jedermann abrufbar, Social Media Teams der Polizei verbreiten sie zusätzlich auf Sozialen Netzwerken. Noch in den 90ern erhielten Redaktionen den Polizeibericht per Fax, um die Inhalte ordnungsgemäß in den Konjunktiv zu setzen, ein paar „mutmaßlich“ einzufügen und „Täter“ durch „Tatverdächtige“ zu ersetzen. Mittlerweile aber publizieren die Pressestellen der Polizei quasi „ungefiltert“ und werden somit selbst zu Reportern, die über ihre eigene Arbeit berichten.

Der Deutsche Journalistenverband hatte nach umstrittenen Pressemitteilungen der Polizei zu deren Einsätzen im Hambacher Forst explizit darauf hingewiesen, dass die Polizei von Journalisten nicht unbedingt als „privilegierte Quelle“ zu betrachten sei. Kurzum: die Aussagen seien mit Vorsicht zu genießen.

Lästige Nachfragen der „Blut-und-Sperma“-Presse

Das Ganze ist ein Riesendilemma für ausgerechnet diejenigen in den Pressestellen der Polizei, die besonnen handeln möchten und sich aus guten Gründen an den Pressekodex gebunden fühlen. Verzichten sie bewusst auf die Nennung der Herkunft eines Tatverdächtigen, können sie wohl davon ausgehen, dass die üblichen Verdächtigen der Revolverblätter solange auf die Wahlwiederholung ihres Telefons drücken, bis die Pressesprecher die „ersehnte“ Information zur Nationalität eines Tatverdächtigen entnervt rausrücken.

Ein kleines, wirklich hässliches Beispiel aus Sachsen: die Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz hatte in ihrer Pressemitteilung zu einem mutmaßlichen Vergewaltigungsdelikt lediglich von einem „jungen Mann“ als „mutmaßlichem Vergewaltiger“ einer 15-jährigen gesprochen.

Tag24 hatte dann über die Festnahme eines 18-jährigen Syrers berichtet, die Information wurde auch von überregionalen Medien aufgegriffen und in Sozialen Netzwerken rege geteilt. Dass der junge Syrer aber nach wenigen Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, weil das Mädchen die Vergewaltigung laut Ermittlungen der Polizei nur erfunden hatte, interessierte nur einen Bruchteil der ursprünglichen Leserschaft.

Der Ausweg: selbst dem penetrantesten Blaulichtreporter muss klar sein, dass er keine Antwort bekommt auf die Frage nach der Nationalität eines Tatverdächtigen.

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Vergangenes Jahr hat die Polizei gemäß Kriminalstatistik des BKA insgesamt genau 1.931.079 Tatverdächtige zu 5.392.457 Straftaten ermittelt (ohne ausländerrechtliche Verstöße).

Pro Tag wären das 14.774 Straftaten und 5.291 Tatverdächtige. Selbstverständlich können die Pressestellen der Polizei nicht zu jeder einzelnen Straftat und jedem einzelnen Tatverdächtigen eine eigene Pressemitteilung schreiben. Die Pressesprecher treffen daher eine Vorauswahl, in der sie jene Fälle dokumentieren, die sie selbst für „berichtenswert“ halten.

Genau hier droht eine durchaus erhebliche Gefahr: die von NRW-Innenminister Reul propagierte „Transparenz“ durch die Nennung der Nationalitäten sämtlicher Tatverdächtiger kann überhaupt nicht gewährleistet werden. Weil längst nicht alle Tatverdächtigen in Pressemitteilungen erwähnt werden.

Im Mai hatten Wissenschaftler aus Hamburg und Leipzig eine vielbeachtete Studie zu Pressemitteilungen der AfD veröffentlicht. Das Ergebnis: die AfD berichtet weitaus häufiger über Straftaten mit Ausländern als Tatverdächtigen, als Nichtdeutsche tatsächlich in der Kriminalstatistik auftauchen. Somit entstehe ein verzerrtes Bild der tatsächlichen „Ausländerkriminalität“.

Links: Realität, Rechts: AfD-Auswahl Mehr dazu, PKS = Polizeiliche Kriminalstatistik

Gefahr der falschen Verhältnisse

Pressestellen der Polizei könnten – aus welchen Gründen auch immer – versucht sein, Fälle mit nichtdeutschen Tatverdächtigen irgendwie „interessanter“ zu finden und somit überproportional häufig darüber berichten. Allerdings wären sie dann nicht besser als die AfD.

Sollten die Innenminister also dem Vorschlag Reuls folgen, wird Volksverpetzer den Pressestellen einiger Polizeidirektionen sehr genau auf die Finger schauen. Wir kennen unsere Pappenheimer.

Artikelbild: Mountains Hunter, shutterstock.com