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Schäubles Forderung: Warum eine Klarnamenpflicht keine gute Idee ist

von | Jan 13, 2020 | Aktuelles, Hintergrund, Social Media

Klarnamenpflicht: Keine gute Idee

Bundestagspräsident Schäuble fordert eine Klarnamenpflicht, um Hass im Netz zu bekämpfen. Schäuble gefalle nicht, was in den Sozialen Netzwerken passiere – und damit hat er natürlich Recht. Die Regeln und Werte, die in der analogen Welt gelten, müssten auch in der digitalen Welt gelten, sagt er. Auch damit hat er Recht. Doch daraus folgert er: Anonymität passe dazu nicht, sie sei eine „Versuchung zur Hemmungslosigkeit“ (Quelle). Hier wird es problematisch.

Die Idee dahinter klingt erst einmal logisch: Man erhofft sich, dass durch die Klarnamenpflicht weniger Menschen andere beleidigen und hetzen, da sie nicht mehr anonym sind. Doch dieser Vorschlag übersieht drei wichtige Dinge: Weder ist Anonymität die Ursache für Hass und Hetze, noch hat die Klarnamenpflicht keine negativen Folgen, die eine größere Bedrohung darstellen als die Anonymität. Und drittens gibt es im „realen Leben“ durchaus auch ein Recht auf Anonymität. Brechen wir das mal herunter.



Anonymität ist normal und Alltag

Gespräche auf dem Wochenmarkt, Telefonate oder das Einlösen von Rezepten funktionieren auch anonym, ohne dass man sich immer erst mit seinem Namen vorstellen oder ausweisen muss. Du kannst in der Straßenbahn auch Menschen beleidigen, ohne dass du zwingend identifiziert werden kannst. Außerdem ist es sogar relativ wichtig, dass man ein Recht auf Anonymität im Netz haben sollte. Denn: Das Internet vergisst nichts. Das “Real Life” hingegen schon. Verhält man sich in der Pubertät und Jugend einfach noch unreif und probiert sich aus, dann vergisst das Internet das nicht. Sondern es wird auf ewig mit der Person in Verbindung gebracht werden können. Im echten Leben hingegen kann man umziehen oder sich einen neuen Freundeskreis suchen und einen “Neuanfang” wagen.

Eine Resozialisierung ist im Internet nicht möglich, selbst wenn permanent das Alter zum Zeitpunkt des Postings daneben stehen würde, würden andere User das immer noch der “Person von heute” zuschreiben. Internetuser wären somit ein Leben lang gebrandmarkt, auch wenn sie ihre Meinung und Einstellung bereits vor langer Zeit geändert haben. Das Äußern konstruktiver Kritik (z.B. als Stammgast in einem Restaurant, Patient in einer Physiotherapiepraxis) ist auf Bewertungsportalen anonym möglich, würde mit einem Klarnamen aber unter Umständen das Vertrauensverhältnis spürbar ankratzen oder gar zerstören. Große Shoppingseiten ermöglichen bereits jetzt eine anonyme Bewertung mit dem Zusatz eines verifizierten Kaufs/Kunden, das reicht aus.

Probleme der Umsetzbarkeit

Um eine Klarnamenpflicht einzuführen muss jede*r Nutzer*in identifizierbar in einer Datenbank sein, entweder eines Unternehmens oder eines Staates. Vielleicht ist die Klarnamenpflicht vergleichbar mit dem Social Scoring System Chinas, wo Menschen für ihr Verhalten bepunktet werden. Dazu ist es ebenfalls notwendig, die Menschen zweifelsfrei identifizieren zu können. Was in China klappt, klappt im Internet (World Wide Web) nur, wenn dies weltweit geschieht.

Liberale Staaten würden diesem Vorschlag nicht zustimmen, während nicht ganz so demokratische Staaten, wie die Türkei, diese Klarnamenpflicht direkt bejahen würden. In Staaten mit hoher Repression droht der Bevölkerung eine nicht auszumalende Gefahr und zusätzliche Beschränkung ihrer Freiheit. Die freie Meinungsäußerung, die in Deutschland im Grundgesetz als Grundrecht steht, gilt dann in anderen Ländern nicht. Allein die Überprüfung, in welchem Land jemand eine Äußerung getätigt hat, lässt sich technisch nur mit einem sehr hohen Aufwand umsetzen.

Auch wird es problematisch, wenn Unternehmen diese Daten haben: Denn sie können einfach weiterverkauft werden. Abgesehen von den offensichtlichen Nachteilen kann man so aus Teilen des Netzes weggesperrt werden. Durch semantische Datenbanken oder Bots könnten User, welche einer Kategorie zuzuordnen sind, Teil eines “Blacklistings” werden, solche Blacklists könnten dann von anderen Webseitenbetreibenden angekauft und User pauschal geblockt oder ausgeschlossen werden, ohne dass es hinreichende Vorfälle gab, die einer Exklusion Anlass gegeben hätten. Und es geht noch weiter:

klarnamenpflicht verstößt gegen gesetze

Ist man auf der Jobsuche, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die gesamte Vita via Suchmaschine zu finden. Dies kann ein Konflikt mit §1 des Allgemeinen GleichstellungsGesetzes (AGG) darstellen, der Paragraph besagt nämlich:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. (Quelle: §1, AGG)

Auch das Telemediengesetz sieht eine Klarnamenpflicht nur für redaktionelle Inhalte vor. Nicht jedoch für Meinungsäußerungen im Internet in einem sozialen Netzwerk. Unter dem Begriff “Klarnamenszwang” wird in §13, Absatz 6 sogar explizit vorgeschrieben, dass der Klarnamenszwang nicht für den Endkunden gilt:

(6) 1 Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. 2Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. (Quelle: Telemediengesetz, §6, Abs. 6)

fallbeispiele, die gegen eine klarnamenpflicht sprechen

Gerade der Aspekt der sexuellen Identität ist nicht zu vernachlässigen: während trans Personen auch nach Anerkennung ihres neuen Geschlechts ihren Deadname in Geburtsurkunden ihrer Kinder vorfinden und dort derzeit nicht einfach entfernen lassen können, so wären sie künftig auch im Internet mit ihrem Deadnamen zu finden. Eine Konfrontation und ein immer wieder gesetzter Trigger für die betroffenen Personen, aber auch ein möglicher Punkt, wieso ein Arbeitgeber darauf verzichten könnte, jemanden einzustellen.

internet als schutzraum

Nicht nur wenn man bereits geoutet ist, wird es schwierig. Weiter oben habe ich erklärt, dass das Internet nichts vergisst, vor allem nicht geistige Ergüsse aus der Jugendzeit. Gerade in der Pubertät fängt man an sich zu orientieren, auch sexuell. Das Internet bietet einen Schutzraum in welchem man Neigungen, Fetische, aber auch gesundheitliche Probleme (z.B. psychischer Art) artikulieren kann, ohne von der Familie oder dem Freundeskreis stigmatisiert zu werden.

Im Internet finden sich leichter Betroffene, die einem Hilfe und Orientierung geben können als im näheren Umfeld. Gleichzeitig ist man anonym und in einem sog. ‘Safe Space’. Es gibt virtuelle Selbsthilfegruppen der Anonymen Alkoholiker, wo man sich in der Selbsthilfegruppe vielleicht outet, aber soll das wirklich für die gesamte Netzbevölkerung sichtbar sein? Zusätzliche Stigmatisierung für einen Kampf, den man sowieso bereits sein gesamtes Leben führt?

meinung gesagt, job weg

Genauso fällt es Arbeitgebern dadurch leichter, kritische Mitarbeiter eher zu entlassen. Sie könnten sich vor allem bei prekären Beschäftigungsverhältnissen auf das Verhalten der Mitarbeiter außerhalb des Arbeitsplatzes beziehen und das Verhalten in der Freizeit als rufschädigend einordnen. Auch hier können sich Internetuser*innen in ihrer freien Meinungsäußerung eingeschränkt fühlen und entweder ihre Meinung künftig nicht mehr äußern oder riskieren, ihren Job zu verlieren.

das argument der identifizierbarkeit

Bereits jetzt sind Internetuser*innen anhand der IP-Adresse identifizierbar. Dazu bedarf es aber jeweils begründeter Fälle (sog. strafrechtlich relevante Delikte). Draußen auf der Straße müssen Strafverfolgungsbehörden die Identitätsfeststellung ebenfalls auf einer rechtlichen Grundlage durchführen, dort hat auch nicht jede Person ihren Klarnamen auf der Stirn stehen oder immer den Ausweis dabei. Die Identitätsfeststellung ist Aufgabe der Behörden, eine Mitwirkung kann man verweigern. Wieso sollte es im Internet anders laufen?

Ein Großteil der Hasskommentare wird ohnehin nicht anonym gepostet

Und jetzt der größte Knackpunkt: Selbst ohne negative Konsequenzen der Klarnamenpflicht wird sie auch ihr eigenes Ziel verfehlen: Denn nicht Anonymität ist es, die Hasskommentare verursacht. Eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2016 kam zu dem Ergebnis, dass bereits jetzt der Großteil der Hasskommentarposter unter ihrem Klarnamen auftritt.

[Das posten unter Klarnamen] sorgt für Echo, für Aufmerksamkeit, für Anerkennung. Wer hasst, der kann in Foren, auf Plattformen dafür geliebt werden. Diese Gefühle von Triumph und Glück, wenn Applaus einsetzt? Das können die Reaktionen sein, wenn der Autor den Klarnamen schreibt und nicht seinen digitalen Alias. (Quelle)

dann auch ein lobbyregister?

Anstatt dass sich Nutzer*innen im Netz identifizieren haben wir ein ähnliches Problem im Bundestag: Niemand weiß, welche Gruppierungen sich wann mit welchen politischen Entscheidungstreffenden und wie oft treffen. Anonyme Akteure, die man durch Identifizierbarkeit daran hindern möchte, negative Einflussnahme zu verhindern? Nach der Logik der Klarnamenpflicht wäre dann auch endlich die Einführung eines Lobbyregisters konsequent, welches von verschiedensten Akteuren seit 2011 aktiv gefordert wird. Beispielsweise durch Anträge im Bundestag. Seitens der Initiative LobbyControl gibt es bereits einen Gesetzesentwurf für ein mögliches Lobbyregister. Zwar gab es im Entwurf des Koalitionsvertrages der aktuellen GroKo noch eine Absichtserklärung ein Lobbyregister einzuführen, in der finalen Version hat man den Satz dann jedoch wieder gestrichen.

Was die anderen parteien zur Klarnamenpflicht sagen

Klarnamenpflicht? Schon lange (k)ein Thema für die Piratenpartei. Sie haben ihre Position 2012 niedergeschrieben und seitdem nicht geändert:

  • Die Piratenpartei Deutschland fordert hingegen in ihrem Grundsatzprogramm, dass “jedem Bürger das Recht auf Anonymität garantiert werden muss, das unserer Verfassung innewohnt.” (Quelle: Flaschenpost)
  • Die FDP: fand die Klarnamenpflicht gut und sprach sich sowohl auf Landes- als auch Bundesebene für die Klarnamenpflicht aus – zumindest bis 2017, jetzt hingegen lehnen sie die Klarnamenpflicht ab.
  • Die SPD: hat gemeinsam mit der CDU 2017 bereits ein Positionspapier für eine Klarnamenpflicht entworfen.
  • Die Grünen: Daniel Mack (2012-2014 Landtagsabgeordneter Hessen) spricht sich für eine Klarnamenpflicht aus, 2011 war die Partei zumindest noch klar gegen eine Klarnamenpflicht, aktuell äußern sie sich nicht zur Diskussion.
  • Die CSU: hat damals angefangen mit der ganzen Thematik und den rechtsextremen Anschlag von Anders Breivik als Auslöser genommen. In ihrer Wählerschaft sprechen sich wie bei der CDU 62% für eine Klarnamenpflicht aus.
  • Die AfD: hat dazu keine Meinung, zumindest nicht im Internet. Dafür aber ihre Wähler: 50,6% sprechen sich gegen eine Klarnamenpflicht aus, lediglich 33,3% dafür.

Artikel: Gordana Rammert, Thomas Laschyk. Artikelbild: Copyright holder: las photographer (based on EXIF), CC BY 2.0