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Urteile des Monats November: Querdenker-Richter rechtskräftig verurteilt

von | Nov 30, 2024 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir darüber, dass es strafbar ist, Grüne mit Nazis gleichzusetzen und über weitere Urteile. Diesen Monat geht es unter anderem darum, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Konkret geht es um ein hingebogenes Urteil zu Corona-Maßnahmen an Schulen im Jahr 2021.

Hier elf Urteile aus dem November, darunter natürlich vier zur rechtsextremen AfD.

1.) Wegen hingebogenem Urteil zu Corona-Maßnahmen: Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt

Hier ist die von Querdenkern gewünschte Aufarbeitung der Pandemie. Aber vermutlich nicht so, wie sie es sich vorgestellt haben: Ein Familienrichter aus Weimar hielt die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für unangebracht. Um eine entsprechende Entscheidung zu treffen, suchte er gezielt nach einem geeigneten Fall und wohlwollenden Gutachtern – und beging dabei Rechtsbeugung. Dies bestätigte nun der Bundesgerichtshof.

Das rechtskräftige Urteil geht zurück auf einen Beschluss des besagten Familienrichters im April 2021. Er verbot zwei Schulen in seinem Gerichtsbezirk, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus bei Schüler:innen durchzusetzen: Mindestabstände, Maskenpflicht und Testpflicht sollten für sie nicht länger gelten. Das Bildungsministerium Thüringen reagierte bereits damals schnell und wies auf gravierende Mängel des Gerichtsbeschlusses hin. Darüber hinaus hätten die ausgesetzten Schutzmaßnahmen nur für die beiden Kinder gegolten, dessen Mutter geklagt hatte. Auch wir berichteten damals und wiesen auf die juristische Fragwürdigkeit des Beschlusses hin. Wieder hatte Volksverpetzer Recht:

Die Probleme fingen schon bei der Zuständigkeit an: Der nun verurteilte Richter wäre als Familienrichter gar nicht zuständig gewesen. Klagen gegen Corona-Maßnahmen fielen in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten. So wurde sein Beschluss schon einen Monat später vom Thüringer Oberlandesgericht gekippt. Es kommt aber noch mehr dazu: Er hatte gezielt darauf hingearbeitet, diese Entscheidung zu fällen, um ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. 

Wie die TAZ schreibt, streute er “in Kreisen der Maßnahmen-Gegner:innen, an deren Demonstrationen er auch regelmäßig teilnahm, ein Musterschreiben, mit dem Eltern ein Eingreifen des Amtsgerichts anregen konnte [sic!]. Er teilte Vertrauten auch mit, für welche Anfangsbuchstaben er zuständig ist. Als eine Mutter im März für ihre beiden Kinder ein Kindeswohlverfahren anregte, besserte er das Schreiben nach und gab es ihr zum endgültigen Einreichen zurück.”

Massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflicht

Querdenker feierten das Gerichtsurteil. Es hatte jedoch schon in höherer Instanz keinen Bestand, das Landgericht Erfurt verurteilte den Familienrichter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Diese Verurteilung bestätigte nun der Bundesgerichtshof. 

Eva Menges, die Vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats am BGH, sagte

“Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung. In seiner konkreten Ausprägung war der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv.” Und: “Der Angeklagte zog ein Verfahren planmäßig an sich, um eine von Beginn an vorgefasste Entscheidung zu treffen. Damit missbrauchte er die ihm als Richter durch die Verfassung zugesprochene Machtposition.”

Dazu kommt:  Alle Gutachter:innen, die für das Urteil des Familienrichters herangezogen wurden, gehörten dem Verein MWGFD um die wissenschaftlich diskreditierten Desinformationsverbreiter:innen Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg an. Der Verein ist bekannt dafür, millionenfach Flyer mit Fake News verbreitet zu haben. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil, dass der Familienrichter “die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse” vornahm. 

Hier haben wir also die Aufarbeitung der Corona-Pandemie, die Querdenker seit jeher fordern. Turns out: wenn pseudowissenschaftliche “Sachverständige” und Richter, die gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, zusammenarbeiten, kommen Urteile dabei heraus, die Querdenkern gefallen. Einen langen Bestand haben diese aber nicht.

2.) Querdenker wegen Volksverhetzung verurteilt

Weil ein Querdenker aus Ofterdingen Corona-Impfungen an Kindern mit den Taten des KZ-Arztes und Kriegsverbrechers Mengele verglichen hatte, wurde er dafür wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Tübingen verurteilt. Auf von ihm organisierten Demonstrationen im Jahr 2021 hielt er Reden mit den besagten Vergleichen. Nun muss er eine Geldstrafe von insgesamt rund 14.000 Euro zahlen, die sich wie folgt zusammensetzt:  “Für seine volksverhetzenden Aussagen rund 8.200 Euro, wegen versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte nochmal 6.000 Euro. Er soll bei einer Hausdurchsuchung handgreiflich geworden sein”, wie der SWR schreibt.

Der Angeklagte erschien bei einer Verhandlung im Oktober ohne Verteidiger im Gerichtssaal und versuchte, sich selbst zu verteidigen. Dabei kam dann das raus:

“Seine Aussagen versuchte der Angeklagte vor Gericht zu erklären. Er sagte, mit Populismus könne man schwierige Sachverhalte einfach erklären. “Ich habe selten so intelligente und treffende Dinge gesagt”, erklärte er im Gerichtssaal.” Der SWR berichtete. Mittlerweile wohnt der Querdenker nicht mehr in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

3.) Bestätigt: AfD in Baden-Württemberg rechtsextremistischer Verdachtsfall

Was wäre ein Urteile-Artikel ohne mindestens eine Verurteilung der AfD? Im November haben wir gleich vier AfD-Urteile.

Eine Beschwerde der baden-württembergischen AfD wurde abgewiesen: Der Landesverband darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Zu dem Beschluss kam der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim. 

Das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg führte an, dass es „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ gebe. Dazu zähle unter anderem, dass AfD-Parteimitglieder einen „ethnischen Volksbegriff“ vertreten, der sich auf „Merkmale wie Herkunft und Rasse“ stütze und eine mit dem Grundgesetz unvereinbare „Ungleichbehandlung“ von Menschen zur Folge habe.

Die Nutzung von Begriffen wie „großer Volksaustausch“ im Kontext von Migration habe laut Gericht das Ziel, „die für die verfassungsmäßige Ordnung elementare Rechtsgleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen“. Zudem lägen Hinweise darauf vor, dass Vertreter der AfD Muslime pauschal herabwürdigen, was die Menschenwürde der Betroffenen verletze.

Der Landesvorsitzende der AfD Baden-Württemberg Frohnmaier versuchte sich an einer waghalsigen Ausrede. Er meinte, die AfD sei “so wenig ausgrenzend, dass sie einen Parteivorsitzenden mit rumänischen Wurzeln gewählt hat”. Frohnmaier wurde in Rumänien geboren. 

Verwirrt, welcher Landesverband der AfD wie eingestuft wird? Diese Karte verschafft dir einen Überblick.

Dass die AfD im gesamten Land als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, wird mutmaßlich wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen verschoben.

4.) Wegen verbotenen NS-Symbolen im Internet: AfD-Stadtrat verurteilt

Weil der AfD-Stadtrat Taras Maygutiak verbotene NS-Symbole im Internet veröffentlicht hat, wurde er vom Amtsgericht Offenburg zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte in einem Facebook Post Regenbogenflaggen mit Hakenkreuzfahnen verglichen. Neben der Bewährungsstrafe muss Maygutiak 5.000 Euro an eine Stiftung zahlen, die sich mit dem Unrecht des Nationalsozialismus befasst. Außerdem muss er 50 Arbeitsstunden beim Offenburger Arbeitskreis Asyl leisten. Sein Rechtsanwalt kündigte an, dass Maygutiak in Berufung gehen wird. Er ist der Direktkandidat der AfD Offenburg für die Bundestagswahl.

Über sich selbst sagt Maygutiak: 

“Bei Attacken gegen den eigenen Kreisverband fühle er sich nicht angesprochen: „Wir haben keine Nazis.“ In Geschichte sei er „sehr bewandert“. Hakenkreuze sehe er im Alltag ständig: „Logisch, dass ich, wenn ich diese Zeit darstelle, diese Dinge verwende.“” (Die Badische Neueste Nachrichten berichteten). 

Der Richter stellte klar, dass Hakenkreuze nur dann gezeigt werden dürfen, wenn es um Dokumentation und Aufklärung geht.

5.) BR-Journalist darf vom AfD-Parteitag berichten

Die Bayerische AfD wollte einen BR-Journalisten von ihrem Parteitag ausschließen, kam aber mit dieser Masche nicht durch. Konkret handelte es sich um den Korrespondenten Johannes Reichart, der als AfD-Experte gilt und schon mehrere AfD-Skandale aufdecken konnte. Logisch, dass die AfD ihn nicht dabei haben wollte. Das Landgericht München I hat den Rechtsextremen aber einen Strich durch die Rechnung gemacht und urteilte: entweder lasst ihr den Journalisten berichten oder ihr müsst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro blechen – oder Ordnungshaft. 

Obwohl das Urteil des Landgerichts München I ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit in Deutschland war, stellt die AfD dennoch eine große Bedrohung für freien Journalismus dar. Der besagte Parteitag der bayerischen AfD fand mittlerweile statt und laut Berichten unter anderem vom ZAPP-Medienmagazin (NDR) kam es dort zu massiven Einschränkungen der Pressefreiheit. 

Sogar beim Toilettenbesuch bewacht

Der Bayerische Rundfunk beschreibt die Berichterstattung vom Parteitag wie folgt:

“Kein freier Zugang zu AfD-Mitgliedern, keine freie Bewegung im Versammlungssaal. Selbst beim Gang auf die Toilette wurden Journalisten von Sicherheitsmännern begleitet. Die Security wurde angewiesen, spontane Unterhaltungen mit Parteimitgliedern auf den Gängen abzuwürgen. Interviews mit Mitgliedern? Nur mit persönlicher Genehmigung durch den Parteichef. Auch Kameradrehs wurden eingeschränkt: Die Presse muss auf der Tribüne im hinteren Teil der Halle bleiben, in einem abgegrenzten und bewachten Pressebereich. Die Kontrolle auf Schritt und Tritt fand sogar bis vor die Halle statt.”

Johannes Reichart schreibt selbst:

Schikane gegen Journalisten, Versuche, öffentliche Berichterstattung zu unterbinden: die AfD hat es auf die Pressefreiheit in Deutschland abgesehen. Und das ist brandgefährlich.

6.) Bestrafung wegen pressefeindlicher Gewalt bei AfD-”Burschenschafterkneipe” im bayerischen Landtag

Auch mit diesem Urteil bleiben wir noch bei der Pressefreiheit und wie sie von der AfD bedroht wird. Und auch hier bleiben wir in Bayern. Wie du dich vielleicht von den Urteilen des Monats September und Oktober erinnern kannst, gab es bereits Verurteilungen von Personen mit Bezug zur AfD-Fraktion des bayerischen Landtags. 

Im September wurden drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. Unklar ist, ob sie immer noch im Landtag arbeiten.

Im Oktober wurde ein Strafbefehl gegen einen AfD-Mitarbeiter einer bayerischen Landtagsabgeordneten rechtskräftig. Konkret handelt es sich um 140 Tagessätze in einer “mittleren zweistelligen Höhe”. Der Mitarbeiter gilt damit als vorbestraft. Er „gilt als “rechte Hand” der Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner”, wie der BR schreibt. Als Mitarbeiter erhält er unter anderem E-Mails und Dokumente des internen Verteilers des Innenausschusses.

Zu dem Strafbefehl kam es im Zuge eines Vorfalls im Jahr 2021. Laut BR hatte er sich in einem Bus “in alkoholisiertem Zustand” geweigert, eine Maske zu tragen. Auch nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, weigerte er sich, den Bus zu verlassen. Laut Strafbefehl musste er unter Zwangsanwendung aus dem Bus getragen und später mit Handfesseln fixiert werden. Er trat in der Folge, so die weiteren Tatvorwürfe, einen Beamten und beleidigte die Polizisten mit “f*** dich” und “Drecksbeamte”.” Durch dieses Verhalten wurden unter anderem die Straftatbestände Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung erfüllt. Die Landtagspräsidentin prüft Konsequenzen.

Verfassungsfeinde im bayerischen Landtag

Und jetzt im November: Hintergrund ist eine AfD-”Burschenschafterkneipe” im bayerischen Landtag, die im Juni 2023 stattfand. Die AfD-Abgeordneten Mang und Maier luden dazu ein, da waren unter anderem Vertreter der Münchner Verbindung Danubia und mindestens drei Vertreter der Identitären Bewegung. Beide Vereinigungen werden als rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet (Verfassungsschutzbericht S. 209 & S. 206). Die Feier eskalierte. Im Fokus standen “White Power” Gesten. Der berichtende Journalist wurde bedrängt. Zwei Angeklagte wurden nun wegen Nötigung verurteilt, wie Endstation Rechts schreibt: 

Einer der nun Verurteilten ist ein altbekanntes Gesicht: einer der Minijobber, der bereits im September wegen der IB-Aktion verurteilt wurde (siehe oben). Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro und “damit wohl mehr, als im Strafbefehl vorgesehen und von der Staatsanwaltschaft gefordert” wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

7.) Erneute Geldstrafe für Vater des Hanau-Attentäters

Doch nicht nur Querdenker und die AfD trugen zu dieser Ausgabe der Urteile bei, auch andere Akteure wurden verurteilt. Das folgende Urteil stammt noch aus dem Oktober, wurde aber erst nach Redaktionsschluss für die Oktober-Urteile öffentlich. 

In Hanau hat 2020 ein Mann neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Der Vater des Attentäters ist bereits danach durch Beleidigungen und Belästigungen der Opfer der Angehörigen aufgefallen. Nun wurde er erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Er ist bereits zweifach vorbestraft und zu Geldstrafen von insgesamt 9.000 Euro verurteilt worden.

Das Urteil nun: Er wurde wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung und anderer Delikte zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt (360 Tagessätze zu je 60 Euro). Unter anderem wurde er bestraft, weil er wiederholt gegen ein Annäherungsverbot verstieß und sich der Angehörigen eines Anschlagsopfers, die in seiner Nachbarschaft lebt, genähert hatte. Die Verteidigung und die Nebenklage wollen Rechtsmittel einlegen.

Die Richterin geht nicht davon aus, dass der Vater des Hanau-Attentäters mit seinen Taten aufhören wird, er sei “zweifelsohne rassistisch”. “Der Pflichtverteidiger hat nach eigenen Angaben den Kontakt zu dem Angeklagten verloren und wollte sein Mandat niederlegen, musste aber laut Gerichtsbeschluss seine Aufgabe weiter erfüllen”, wie N-TV schreibt. 

8.) Strafbefehl gegen CDU-Politiker: Urteil noch nicht rechtskräftig

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll für einen rassistischen Post auf Twitter 18.000 Euro Strafe zahlen (90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro). Einen entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht Aschersleben wegen Volksverhetzung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. “Die Höhe des festgesetzten Tagessatzes – 200 Euro – richtet sich nach dem geschätzten Netto-Einkommen Gürths. Die Zahl zeigt, dass die Behörde dieses auf monatlich 6.000 Euro taxiert”, wie die Mitteldeutsche Zeitung schreibt. Um diesen Tweet im Screenshot handelt es sich:

Zum Hintergrund: Mitte Juni tötete ein 27-jähriger Afghane in Wolmirstedt zunächst einen 23-jährigen Landsmann und verletzte anschließend drei weitere Personen auf einer privaten EM-Feier mit einem Messer. Der Angreifer wurde schließlich von Polizisten erschossen. Gürths Beitrag wurde später gelöscht. Der Verteidiger des CDU-Politikers legte bereits Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Der Fall wird nun voraussichtlich öffentlich vor Gericht verhandelt. 

9.) Rechtsextreme müssen teilweise an KZ-Gedenkstätte zahlen

Vier polizeibekannte Rechtsextreme wurden vom Amtsgericht Detmold verurteilt. Die vier Angeklagten sangen im Sommer 2023 in einem Park ein Nazi-Lied mit, über einen Lautsprecher abgespielt. Mindestens drei hätten auch den Hitlergruß gezeigt – dies gestand nur ein Angeklagter. Die vier Rechtsextremen wurden zu unterschiedlichen Strafen verurteilt, teils nach Jugendstrafrecht. Zwei Geldauflagen müssen an die KZ-Gedenk- und Dokumentationsstätte in Porta Westfalica gezahlt werden.  

10.) Bewährungsstrafe für Rechtsextremist

Auch der bekannte Rechtsextremist Nikolai Nerling beschäftigte uns im November wieder, nachdem wir erst im August über ein Urteil berichtet hatten:

Damals wurde er wegen wiederholter Beleidigung ukrainischer Geflüchteter zu einer Geldstrafe verurteilt. Nerling wurde bereits in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. Im Mai 2018 wurde dem ehemaligen Grundschullehrer fristlos gekündigt – zu Recht, wie ein Gericht 2019 entschied.

In diesem Monat wurde nun ein Urteil aus dem Jahr 2022 bestätigt. Damals hatten sowohl der Rechtsextremist als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. “Die Berufung wurde jetzt auf die Gesamtstrafe beschränkt, die Einzeltaten wie Volksverhetzung, Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen oder Beleidigung waren somit bereits rechtskräftig”, wie Endstation Rechts schreibt. In das November-Urteil wurde auch das August-Urteil einbezogen. Das Urteil lautet nun: Elf Monate auf drei Jahre Bewährungszeit, ein Monat gilt aufgrund der Verfahrensdauer als bereits vollstreckt. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Geldstrafe wurde deutlich reduziert und auf 500 Euro festgesetzt, die der Amadeu-Antonio-Stiftung zugutekommen sollen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

“Dem Verfahren lagen vor allem von Nerling selbst veröffentlichte Videos zugrunde, darunter ein gemeinsames Gespräch mit der notorischen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die in eben diesem Video erneut den Holocaust leugnet”, wie der Tagesspiegel schreibt.

Es ist wohl nicht das letzte Mal für Nerling vor Gericht gewesen. Auch die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen ihn. 

11.) Verbot von antisemitischem Verein bleibt bestehen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag des Vereins PSDU abgelehnt, mit dem dieser erreichen wollte, dass das Verbot des Vereins vorläufig ausgesetzt wird. Im März 2024 stellte das Innenministerium NRW fest, dass der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstoße, weshalb er verboten und aufgelöst werde.  

Gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoße der Verein insofern, indem er “kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hineinträgt”, so das Gericht. “In der Verbotsverfügung wird ihm auch nachgewiesen, dass er konkrete Gewalthandlungen, die nicht vom Völkerrecht gedeckt sind, gebilligt hat.” Dies ergibt sich unter anderem dadurch, dass PSDU die Hamas unterstützt. Zudem verneine PSDU das Existenzrecht Israels und rufe zur gewaltsamen Beseitigung des Staats auf.

Hinweis der Redaktion: Teile des Artikels wurden mithilfe maschineller Hilfe erstellt. Artikelbild: canva.com