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Urteile Januar 2026: Schule darf Praktikum bei der AfD ablehnen

von | Jan. 30, 2026 | Serie

Unsere Urteile-des-Monats-Reihe startet mit der Januar-Ausgabe ins neue Jahr und mit ihr ein kleines Anliegen in eigener Sache. Um die Reihe zu optimieren, würden wir uns über ein kurzes Feedback (über diesen Link) sehr freuen – es dauert auch nur wenige Minuten! Und damit starten wir rein:

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.

Im Dezember blickten wir auf die juristischen Konsequenzen der Blockadeaktion von Robert Habecks Fähre im Jahr 2024. Diesen Monat schauen wir unter anderem darauf, warum eine Schule ein Praktikum bei der AfD ablehnen darf. Dazu gleich mehr!

1. Gericht stärkt Schulentscheidung: Kein Praktikum bei der AfD

Eine Schülerin in Brandenburg wollte das verpflichtende Betriebspraktikum bei einem Bundestagsabgeordneten der AfD absolvieren. Die Schulleitung lehnte dies ab, da sie einen Praktikumsplatz bei der AfD als ungeeignet bewertete und auf die Einstufung der AfD Brandenburg als “gesichert rechtsextrem” verwies. Der AfD-Bundestagsabgeordnete, bei dem die Schülerin das Praktikum machen wollte, ist zugleich Mitglied des Landesvorstands der AfD Brandenburg – konkret müsste es sich also entweder um René Springer, Alexander Gauland, Hannes Gnauck oder Steffen Kotré handeln. Neben vielen weiteren trugen diese vier erheblich zur Belegdichte bei, warum die AfD Brandenburg gesichert rechtsextremistisch ist. 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nun in seinem Beschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) und wies die Beschwerde der Schülerin zurück. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Es handelt sich um ein wichtiges Signal an Schulen, bei Entscheidungen mit klarer Kante gegen Rechtsextremismus nicht alleine gelassen zu werden. Ein Schulleiter aus Potsdam, der einem Schüler ebenfalls ein Praktikum bei der AfD verweigerte, berichtete zuletzt über starken Hass und Hetze von Rechts nach seiner Entscheidung. 

2. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz darf Burschenschaft beobachten

Wir bleiben noch bei gerichtlichen Schlappen für die AfD und schauen auf eine Klage, die das Verwaltungsgericht Mainz abwies. Geklagt hatten die “Alten Herren” der Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz”, eine pflichtschlagende Studentenverbindung, die stark einen klar verfassungsfeindlichen, völkischen Nationalismus vertritt. “Alte Herren” nennen sich Mitglieder von Studentenverbindungen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Der Altherrenverband der Burschenschaft „Germania Halle zu Mainz” klagte gegen den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz, weil dieser ihn in seinem 2024er Bericht namentlich genannt hatte und die Burschenschaft als Beobachtungsfall einstufte.

Verbindungen zwischen der AfD und völkischen Burschenschaften sind nichts Neues. Welche aktuellen AfD-MdB Verbindungen zu Burschenschaften haben, analysierten wir in unserer Giga-Recherche zu den 151 AfD-Bundestagsabgeordneten. Dort kannst du auch mehr über die Geschichte der Burschenschaften nachlesen:

Aber zurück zur Burschenschaft “Germania Halle zu Mainz”. Diese wird vom Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz beobachtet und findet sich somit auch in den Verfassungsschutzberichten des Bundeslandes wieder, hier beispielsweise ein Auszug aus dem Berichtsjahr 2024:

Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht RLP zur Burschenschaft (S. 65f.)

Viele Verbindungen zur AfD; Aktivitas & Alte Herren sind “untrennbare Gemeinschaft”

So verwundert es nicht, dass auch AfD-Bundestagsabgeordneter Sebastian Münzenmaier in der “Germania Halle zu Mainz” aktiv ist (Stand 2024, laut Spiegel-Informationen). Die Besonderheit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz: es werden sowohl die Aktivitas (also Burschenschaftler, die noch studieren) sowie die Alten Herren (haben ihr Studium bereits abgeschlossen) beobachtet. Das Gericht nannte in seiner Entscheidungsbegründung insgesamt 11 Personen mit Verbindungen zur AfD, die entweder Alte Herren sind oder im Verbindungshaus der Burschenschaft wohnen/gewohnt haben. Darunter sind neben Münzenmaier auch Damian Lohr (AfD-Landtagsabgeordneter) und Alexander Jungbluth (AfD-Europaparlamentsabgeordneter).  

Der Anwalt des Altherrenbunds versuchte zu argumentieren, dass alle Aktivitäten der „Germania Halle zu Mainz“ sich, ähnlich „wie bei einem Tischtennisverein“, ausschließlich an die eigenen Mitglieder richten würden. Dem folgte das Gericht nicht. Der Verfassungsschutz habe die Aktivitas sowie die Alten Herren zutreffend als “untrennbare Gemeinschaft behandelt, da sich diese ausweislich ihres Webauftritts und sonstiger Verhaltensweisen bereits selbst als solche verstehe”. Laut Verwaltungsgericht Mainz besteht die “Germania Halle zu Mainz” zu 90% aus Alten Herren, die insbesondere das Verbindungshaus und das aktive Verbindungsleben finanzieren.

Das Urteil wurde bereits am 23. Dezember 2025 erlassen, die Urteilsbegründung aber erst Anfang Januar veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

3. Geldstrafe für Streamer und AfD-Kommunalpolitiker

Der rechte Streamer Sebastian Weber, der auch gleichzeitig für die AfD im Kreistag des Landkreises Leipzig sitzt, wurde wegen Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Konkret geht es um eine Demonstration des „Team Menschenrechte“ aus Nürnberg im März vergangenen Jahres. Der Verfassungsschutz Bayern beobachtet die Gruppierung, die aus einer “Querdenker”-Gruppierung hervorgegangen ist. Weber überträgt die Kundgebungen in Nürnberg regelmäßig auf YouTube.

Laut Verfassungsschutz bietet das “Team Menschenrechte” eine Anlaufstelle für ein ganzes Sammelsurium an demokratiefeindlichen Gruppierungen, darunter AfD-Unterstützer:innen, Führungspersönlichkeiten der rechtsextremen Partei “Die Heimat” sowie Reichsbürger und fleißige “Remigration”-Skandierer. 

Bei besagter Demonstration habe ein Polizist den Streamer beiseite gezogen und ihn angewiesen mehr Abstand zu einer linken Protestaktion zu halten. Seine Antwort auf die Anweisung: “Wichser”. Da die Szene online einsehbar ist, stellte der Polizist Strafantrag. Gegen die darauffolgende Geldstrafe des Amtsgerichts Nürnberg legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Weber Berufung ein. Nun verurteilte das Landgericht Nürnberg Weber zu 60 Tagessätzen à 30 Euro, 10 Tagessätze weniger als das Urteil aus erster Instanz.

4. Geldstrafe wegen Veröffentlichung von angeblicher Antifa-Liste mit privaten Adressen

Weil er vor einem Jahr eine Liste mit angeblichen Antifa-Mitgliedern inklusive Adressen in einer Facebook-Gruppe teilte, wurde ein Delbrücker (Nordrhein-Westfalen) nun zu einer Geldstrafe verurteilt

Es handelte sich um eine 870 Seiten lange Liste mit deutschlandweiten Adressen, ein Auszug mit den Worten „Schaut mal hier. Auch in Delbrück gibt es Antifa Mitglieder“ wurde in einer Delbrücker Facebook-Gruppe gepostet. Zwei Personen, die auf der Liste standen, erstatteten Anzeige. Sie haben laut eigener Aussage keine Berührungspunkte mit der Antifa. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 1.000 Euro zahlen. Es handelte sich um gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten. Betroffene fühlen sich bis heute unsicher. Es ist zu vermuten, dass die Liste das Ergebnis eines Hackerangriffs auf einen Versandhandel ist. Sie soll schon seit Jahren im Umlauf sein. 

Artikelbild: Canva

Transparenzhinweis: Wir haben das ursprüngliche Artikelbild geändert. Canva labelt leider keine KI-generierten Fotos, der ursprüngliche Hintergrund, den wir verwendeten, war aber sehr wahrscheinlich KI-generiert. Da wir das nicht unterstützen möchten, haben wir das Artikelbild geändert.

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