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AfD-Hetzer Brandner muss 5000 € Ordnungsgeld zahlen!

von | Mrz 12, 2024 | Aktuelles

Der AfD-Hetzer und Rechtsextremist Stephan Brandner muss wegen seiner Hetze jetzt wohl 5000 € Ordnungsgeld zahlen oder in Ordnungshaft gehen. Er konnte es einfach nicht lassen, faktenfrei zu beleidigen und die Nazi-Keule zu schwingen, wie es für seine Partei üblich ist. Wie so oft scheint der steuerfinanzierten AfD Recht und Ordnung egal, und Brandner verstieß frech gegen ein gerichtlich auferlegtes Verbot. Wer nicht hören will, muss fühlen.

Einer der übelsten Hetzer der AfD: Brandner

Der AfD-Rechtsextremist Stephan Brandner ist schon sehr häufig mit menschenverachtenden und rassistischen Aussagen aufgefallen. Brandner hatte zum rechtsextremen Anschlag von Halle menschenverachtende Tweets verbreitet, in welchen er zwischen Deutschen und Juden unterschied. Der von ihm verbreitete Tweet warf den Trauernden vor, vor der Synagoge „herumzulungern.“ Er machte außerdem den jüdischen Publizisten Michel Friedman mit Begriffen wie „Koksnase“ zur Zielscheibe antisemitischer Angriffe.

„Hackfresse“ oder „Produkt politischer Inzucht“ – so bezeichnete Stephan Brandner politische Gegner. Mariam Lau hat weitere der unzähligen Beleidigungen Brandners zitiert: Über Merkel hatte er gesagt: „Anklagen. Einknasten. So“.

Bei einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Buchenwald habe er geschichtsrevisionistische Aussagen seiner Partei bestritten und völkische sowie antisemitische Äußerungen von Mitgliedern der AfD als kurzzeitige Entgleisungen weniger Einzelner bagatellisiert, kritisierte die Stiftung. An die Künstlergruppe “Zentrum für politische Schönheit“ twitterte er einmal auch neben Beleidigungen eine Drohung mit einer Machete, die er offenbar besitzt.

ALLEIN 32 ORDNUNGSRUFE IM THÜRINGER LANDTAG

In seinen Reden im Landtag fiel Brandner sehr häufig durch Beschimpfungen politischer Gegner auf. Brandner erhielt in den drei Jahren seiner Landtagszugehörigkeit 32 Ordnungsrufe. Zum Vergleich: In der vorhergehenden Legislaturperiode waren im Thüringer Landtag innerhalb von vier Jahren gegen sämtliche 88 Abgeordnete nur 42 Ordnungsrufe ausgesprochen worden.

Zweimal musste er sogar wegen seiner extremen Aussagen aus einer Landtagssitzung ausgeschlossen werden („Klimaschutz, Kinderschänder und Koksnasen“ über die Grünen, Quelle). Ein Jahr später wurde er wieder wegen Beleidigungen des Saales verwiesen. Er bezeichnete sich bei seiner Abschiedsrede sogar schamlos selbst als „Pöbler aus dem Landtag“.

Des Weiteren bezeichnete er Gegendemonstranten als „Ergebnis von Sodomie und Inzucht“ und machte einen Vergleich mit der SA. Heiko Maas nannte er ein „Ergebnis politischer Inzucht im Saarland“ und dessen Partnerin eine „Staatsfunk- und GEZ-Tussi“. Dort beschimpfte er außerdem Angela Merkel („Fuchtel“) und wollte sie für 35 Jahre „in den Knast schicken“. Und viele Beleidigungen und Hetze mehr. Man sieht: Der Rechtsextremist scheint außer Hetze und Beleidigungen sonst nichts zu kennen.

SPIEGEL-Journalistin gewinnt vor Gericht gegen Hassredner Brandner

Ann-Katrin Müller, Spiegel-Hauptstadtredakteurin und langjährige Beobachterin der AfD, zog vor Gericht, nachdem Hassredner Brander sie auf Twitter als „Faschistin“ beschimpft hatte. Diese Bezeichnung, die Müller in Bezug auf ihre Berichterstattung über die AfD erhielt, wurde vom Landgericht Berlin als Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gewertet (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Müllers Anwalt argumentierte erfolgreich, dass solche Bezeichnungen eine herabsetzende Wirkung haben und insbesondere auch als Angriff auf Müllers Reputation als Journalistin zu verstehen sind, ohne dass es tatsächliche Beweise für die Vorwürfe gäbe. Denn natürlich sind es die Rechtsextremen selbst, die blind die Nazi-Keule schwingen.

Brandners Verteidigung, angeführt von seinem Rechtsanwalt, der natürlich selbst AfD-Mitglied ist, versuchte, die Diffamierungen mit der Begründung zu rechtfertigen, Müller habe selbst den Faschismusvorwurf gegen die AfD normalisiert und dürfe daher als Faschistin bezeichnet werden. Diese Argumentation wurde jedoch vom Gericht verworfen, da keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass Müller eine Faschistin sei oder die AfD ungerechtfertigt kritisiert habe. Stattdessen betonte das Gericht die Bedeutung des Persönlichkeitsrechts und des Schutzes vor Beleidigungen, unabhängig davon, ob Müller selbst politische Figuren kritisiert hatte. Ausführlich hat LTO den Fall erklärt.

Das Landgericht Berlin entschied klar zugunsten von Müller und untersagte Brander, sie als „Faschistin“ oder ähnlich zu bezeichnen, bei Androhung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft. Trotz des Gerichtsbeschlusses rief Brander dazu auf, Müller weiterhin als Faschistin zu bezeichnen. Weder Faktenlage noch Anstand noch deutsches Recht interessieren die Rechtsextremisten wie Brandner. Wer nicht hören will, muss jetzt fühlen.

5000 € Ordnungsgeld gegen den AfD-Hetzer

Wie Müller nun auf Twitter öffentlich machte, muss der Hassredner nach einem weiteren Beschluss des LG Berlin, der Volksverpetzer vorliegt, ein hohes Ordnungsgeld von 5000 Euro zahlen, weil er sich nicht an deutsche Gesetze halten will. Oder er kommt in Ordnungshaft. Er muss auch seine Beleidigungen löschen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Man hofft, dass andere Journalisten und Journalistinnen sich dadurch ermutigt sehen, gegen AfD-Politiker und ihre Hetze und Lügen vorzugehen.

Sie scheren sich nicht um unsere Gesetze, sie verbreiten Hass, Lügen und Desinformation, sie leben auf Kosten der deutschen Steuerzahler, sie sind frech und kriminell: Das sind die rechtsextremen AfD-Mitglieder. Wenigstens muss Brandner 5000 € an den deutschen Staat zurückzahlen, wenn der Beschluss rechtskräftig wird.

Artikelbild: Christoph Soeder/dpa