Vor über zwei Jahren haben wir eine Frage gestellt, die inzwischen längst hätte beantwortet werden müssen: Ist die rechtsextreme AfD verfassungswidrig – und müsste das Bundesverfassungsgericht das nicht langsam mal prüfen? Rund 1,2 Millionen Menschen haben unsere Petition mit dieser Forderung unterschrieben. Wir haben eure Stimmen an den Bundesrat übergeben, die größte Petition, die jemals an dieses Gremium ging, und später auch an den Bundestag. Aber bisher ist nichts passiert zum Thema AfD-Verbot - obwohl die Zahl der Befürworter immer größer wurde.
Also haben wir uns gesagt: Wenn der Staat zögert, dann prüfen wir es eben als Zivilgesellschaft selbst. Gemeinsam mit euch haben wir fast eine Million Euro von rund 20.000 Menschen gesammelt und es so der Gesellschaft für Freiheitsrechte ermöglicht, ein achtköpfiges Team aus Juristen, Rechtsextremismus-Fachleuten und Datenanalysten zusammenzustellen. Dieses Team hat 13 Monate lang über drei Millionen öffentlich einsehbare Datenpunkte gesammelt, ausgewertet und an den strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts gemessen. Herausgekommen ist ein Gutachten von rund 1.500 Seiten mit mehr als 2.500 Belegen. Und heute haben sie das Ergebnis auf der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Ein zulässiger Antrag, die AfD zu verbieten, hätte vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.
Warum die Hürden hoch sind – und die AfD sie trotzdem reißt
Die Hürden für ein Parteiverbot sind zu Recht hoch. Das Grundgesetz erlaubt es nur unter sehr engen Bedingungen. Und das Bundesverfassungsgericht hat diese Bedingungen im NPD-Urteil von 2017 noch einmal verschärft. Aber die AfD erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen.
Die erste Hürde ist die Verfassungswidrigkeit selbst. Eine Partei muss darauf aus sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD politische Gegner unterdrücken und damit den demokratischen Wettbewerb aushebeln will – und dass sie unter anderem Muslime, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans Personen in ihrer Menschenwürde verletzen würde. Das sind gleich mehrere Gründe, die ein Verbot rechtfertigen würden. Man braucht aber nur einen.
Die zweite Hürde ist die sogenannte Potentialität. Eine Partei muss überhaupt das Gewicht haben, ihre Ziele auch durchzusetzen. An genau diesem Punkt ist das NPD-Verbot 2017 gescheitert: Das Gericht hielt die NPD zwar inhaltlich für verfassungsfeindlich, sah aber keine konkreten Anhaltspunkte, dass sie ihre Ziele jemals erreichen könnte. Bei einer Partei, die in Umfragen zur Bundestagswahl stärkste Kraft ist und in fast allen Landtagen sitzt, stellt sich diese Frage offensichtlich nicht.
Die dritte Hürde ist, dass die Partei planvoll auf dieses Ziel hinarbeiten muss – ein bloßes Bekenntnis zu verfassungsfeindlichen Ideen reicht nicht, es braucht ein "planvolles" Vorgehen, was fälschlicherweise manchmal "planvoll, kämpferisch" genannt wird, aber nicht Gewalt meinen muss. Auch das, so das Gutachten, lässt sich der AfD nachweisen. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, die das Grundgesetz an ein Parteiverbot stellt.
Das Gutachten ist ergebnisoffen – und entlastet die AfD teilweise
Dass das Gutachten nicht erstellt wurde, um der AfD Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, sieht man auch daran, dass es ausdrücklich erklärt, in welchen Punkte sie der Ansicht waren, dass es nicht für ein Verbot reicht. Es wurde streng ergebnisoffen erstellt, und zwei renommierte Staatsrechts-Professoren haben diese Ergebnisoffenheit ausdrücklich bestätigt. In mehreren Teilfragen – etwa beim Antisemitismus oder bei der Behindertenfeindlichkeit – konnte das Team der Partei keine verfassungsfeindlichen Ziele nachweisen, jedenfalls nicht in einem Maß, das für ein Verbot trägt. Sie weisen der AfD aber durchaus die Verbreitung antisemitischer Narrative nach.
Und das alles stammt ausschließlich aus öffentlichen Quellen. Wer weiß, was noch weitere Belege an Verfassungsschutz-Material ergänzen könnten. Zur Erinnerung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das eben solches nicht-öffentliche Material auswerten kann, hat die AfD bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen klagt die AfD gerade. Die Beweislast könnte also sogar noch erdrückender sein.
Jetzt muss diese Debatte geführt werden
In den jüngsten Umfragen war fast jeder Zweite bereits für ein AfD-Verbot. Und vergessen wir nicht die 1,2 Millionen Menschen, die unsere Petition unterschrieben haben. Die Frage ist also längst keine Randmeinung mehr, sondern ein breites gesellschaftliches Anliegen. Und jetzt zeigt dieses ausführliche Gutachten: Es ist auch juristisch kein Wunschdenken, sondern hat Hand und Fuß.
Niemand von uns kann ein Verbot beschließen, und das ist auch gut so. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Es muss aber erst einmal mit der Prüfung beauftragt werden, und das können nur drei Stellen tun: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Bisher haben sie sich weggeduckt, oft mit dem Argument, die Erfolgsaussichten seien zu unklar. Genau diese Erfolgsaussichten sind durch dieses Gutachten jetzt erhärtet.
Es ist der letzte fehlende Baustein. Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen diese Frage endlich ernstnehmen und die Debatte führen, statt sie weiter auszusitzen. Bevor es zu spät ist.
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Artikelbild: Volksverpetzer, canva.com. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Wie Volksverpetzer KI verwendet.










