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Du bist gegen die Prüfung eines AfD-Verbots? Das solltest du lesen

von | Aug 15, 2023 | Aktuelles

In einer neuen Petition fordern wir von Volksverpetzer den Bundesrat auf, beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen, zu prüfen, ob die AfD verfassungsfeindlich ist und deshalb verboten werden soll. Wir haben das aber nicht zu entscheiden, weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht das zu. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss aber mit der Prüfung beauftragt werden.

Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und auch wir vom Volksverpetzer haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise, der große Teile der Partei bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft hat und den Rest mindestens verdächtigt. Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann muss sie aber verboten werden, das verlangt die Verfassung, die unsere Gründungsväter im Schatten des NS-Regimes geschaffen haben. Unsere ausführliche Begründung kannst du hier nachlesen:

Es gibt jedoch viele Fragen, Gegenargumente oder auch Missverständnisse zu unseren Forderungen. Das ist auch völlig in Ordnung und nicht zu unterschreiben ist dein gutes Recht. Allerdings möchten wir hier ausführlicher erklären und klarstellen, was uns dazu überzeugt hat, diese Petition zu starten. Es war keine leichtfertige Sache und wir standen anfangs der Idee auch eher ablehnend gegenüber. Aber hier die Dinge, die uns überzeugt haben:

1. Wir wollen die AfD nicht verbieten

Als liberale Demokraten sträuben wir uns gegen jede intolerante Einstellung. Als Anti-Fake-News-Blog ist es buchstäblich unsere tägliche Mission, mit Fakten, Aufklärung und Argumenten gegen Hass und Desinformation anzukämpfen. Wir halten das offensichtlich für den besten Weg – schließlich ist es das, was wir hauptberuflich tun, sozusagen. Desinformation und Intoleranz sind zwei Seiten der gleichen Medaille und daher stehen wir diesem auch diametral entgegen.

Deshalb wollen wir auch die AfD nicht verbieten, das ist nicht unsere Aufgabe. Es steht nicht uns zu, zu entscheiden, welche Partei erlaubt ist oder nicht, ganz im Gegenteil. Niemand darf das einfach so entscheiden, das nennt man eine liberale Demokratie. Es gibt aber aus gutem Grund nur eine Instanz in Deutschland, die das kann: Das Bundesverfassungsgericht. Wir wollen, dass keine Partei verboten wird … außer sie ist nun mal gegen unsere Verfassung. Dann muss sie zwangsläufig verboten werden, das sagt das Grundgesetz Art. 21 (2). Die AfD zeigt nicht nur laut Verfassungsschutz deutliche Anzeichen dazu. Also soll das Bundesverfassungsgericht endgültig beurteilen, woran wir stehen.

Nein, wir wollen lediglich erreichen, dass das zuständige Bundesverfassungsgericht ein Verbot prüft. Sollte die AfD verfassungstreu sein, dürfen wir ja erleichtert sein.

2. Warum geht ihr über Innn.it und nicht ePetition beim Bundestag?

Ja, unsere Petition über Innn.it hat keine institutionelle Konsequenz, egal, wie viele Unterschriften wir sammeln. Das ist uns bewusst. Die ePetition geht an den Bundestag. Der Vorteil einer ePetition beim Bundestag ist, dass der Bundestag das Thema behandeln muss, wenn das Quorum erreicht ist. Aber wir adressieren nicht den Bundestag, sondern den Bundesrat. Wir halten diesen für das geeignetere Organ, diesen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen und halten den Weg darüber auch für den erfolgversprechenderen. Auch, weil wir so auf die professionelle Kampagnenunterstützung des innn.it Teams bauen können.

3. Warum richtet ihr euch an den Bundesrat?

Tatsächlich können nur drei Institutionen den Antrag für die Prüfung eines Parteiverbots beim Bundesverfassungsgericht stellen: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat (§ 43 BVerfGG). Aus unserer Sicht ist der Bundesrat das am wenigsten parteipolitische Gremium, daher glauben wir, dass hier die Erfolgschancen am höchsten sind.

Die Länder-Verfassungsschützer sind unserer Erfahrung nach oft schon weiter, was die Beurteilung der AfD angeht, so wird die AfD Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ein Verbot einzelner Landesverbände, was eine mildere Möglichkeit gegenüber dem Verbot der gesamten Partei wäre, ist auch eher im Bundesrat möglich. Es ist auch wichtig, dass ein Antrag beim Verfassungsgericht eine unpolitische Fragestellung bleibt. Dabei ist die Bundesebene deutlich politisierter als die Landesebene. 

4. Stärkt ein Verbot nicht die AfD?

Die AfD inszeniert sich die ganze Zeit schon als Opfer einer Diktatur, auch wenn das gelogen ist. Die AfD lügt die ganze Zeit, das darf uns nicht davon abhalten, die Wahrheit auszusprechen und das demokratisch Richtige zu tun. Ihre Verfassungsfeindlichkeit nicht zu prüfen hat ja bisher auch nicht geholfen, sie kleinzuhalten, oder?

Außerdem: Sie hat bei einer Prüfung aber auch ja auch nur etwas zu befürchten, wenn sie wirklich verfassungsfeindlich ist. Und wenn sie es ist, dann wird sie dadurch nicht gestärkt, sondern verboten. In dem Fall könnte die AfD der Prüfung gelassen entgegensehen. Wenn nicht, dann ist es notwendig, sie zu verbieten, egal, ob sie sich als Opfer inszeniert oder nicht. Vielleicht sogar erst recht dann. Und würde sie nicht eigentlich nichts mehr schwächen, als wenn sie wirklich verboten wird?

5. Ein Verbot ist demokratisch

Es mag kontraintuitiv sein, aber zu den Werkzeugen der Demokratie gehört das Parteienverbot dazu. Die Demokratie muss intolerant gegenüber ihren Feinden sein. Was gern „Toleranzparadoxon“ genannt wird, ist kein Paradoxon. Toleranz ist nun mal die Abwesenheit von Intoleranz. Die NSDAP hat die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln abgeschafft. Genau das soll das Grundgesetz eigentlich verhindern, genau dafür wurde das Parteienverbot als Teil unserer Verfassung geschaffen. All diese Werkzeuge, die die Gründerväter ins Grundgesetz geschrieben haben, sind aber wertlos, wenn wir uns kategorisch weigern, sie anzuwenden. 

6. Wäre es nicht besser, AfD-Wähler mit Fakten zu überzeugen?

Dazu mehrere Sachen. Zuerst: Das hat bis jetzt ja auch nicht funktioniert, oder? Viele Menschen haben sich unter Einfluss der permanenten AfD-Propaganda von der Realität völlig verabschiedet. Die AfD vertrat eine katastrophale Politik gegen Covid, hetzte gegen Impfungen und Masken und verharmloste die Krankheit. Im Landkreis Sonneberg, Thüringen, starben einer von 200 Bürgern an Covid. Trotzdem wurde dort ein AfD-Landrat mit absoluter Mehrheit der Stimmen gewählt. Die AfD-Wähler befinden sich in einem Teufelskreis aus Selbstausgrenzung und Lügen, der ihnen selbst und auch ihrer Mitbestimmung massiv schadet. 

Gerade wir bei Volksverpetzer als Anti-Fake-News-Blog liefern seit Jahren beinahe täglich Fakten, Zahlen, Quellen und Argumente gegen die AfD und ihre Lügen. Kaum jemanden hassen sie mehr als uns, oder auch alle anderen Wissenschaftler oder Faktenchecker, die die Wahrheit aussprechen, die sie nicht hören wollen. Wir versuchen seit Jahren, sie mit Fakten zu überzeugen. Und schaut, was das bisher gebracht hat.

Außerdem: Das ist keine Entweder-Oder-Sache. Wenn du dir zwei Minuten nimmst, diese Petition zu unterschreiben, hindert das dich ja nicht daran, zu versuchen, AfD-Wähler zu überzeugen. Uns auch nicht, im Gegenteil. Falls es jemand entgangen ist: Wir widerlegen jeden Tag die Lügen der AfD mit Fakten. Wir machen das auch weiterhin. Trotzdem sollte die Verfassungsfeindlichkeit der AfD geprüft werden.

7. Rechtes Gedankengut geht doch nicht weg, nur weil die AfD verboten ist?

Das Verbotsverfahren für Parteien wurde von den Gründervätern des Grundgesetzes aus gutem Grund aufgenommen. Diese Leute waren buchstäblich von Nazis verfolgte Demokraten, deren Land gerade von der Nazidiktatur befreit wurde. DIE haben das ins Grundgesetz geschrieben. Und zwar genau WEIL sie wussten, dass die Nazis sich auch von einem völlig zerstörten Deutschland und Millionen Toten nicht davon abbringen lassen werden, es wieder und wieder zu versuchen. 

Ihr Status als Partei bietet Rechtsextremen eine große Bühne in den Medien und in der Politik. Sie bietet ihnen jährliche Parteienfinanzierung. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, ihr gefährliches Gedankengut zu normalisieren. Wir müssen solche Ziele in einer Partei nicht auch noch staatlich finanzieren und ihnen eine Bühne bieten. Nachfolgeorganisationen sind übrigens laut Parteiengesetz dann ebenfalls verboten (§ 33 Parteiengesetz).

Das Gedankengut müssen wir so oder so bekämpfen. Das können wir tun, völlig unabhängig von diesem Verfahren und sollten wir auch. Wenn du glaubst zu wissen, wie das geht: Dann mach es, wir hindern dich nicht daran! Bitte! Das ist aber kein Gegenargument gegen diese Prüfung, oder? Jetzt fehlt nur noch eins: Ist die AfD eine solche verfassungsfeindliche Partei? Das muss das Bundesverfassungsgericht prüfen.

8. Es hat auch bei der NPD nicht geklappt, wieso bei der AfD?

Weil bei der AfD das entscheidende Kriterium, das bei der NPD fehlte, gegeben ist. Ein komplettes NPD-Verbot hat nicht geklappt, weil die Partei laut Bundesverfassungsgericht zu unbedeutend war. Im Urteil von 2017 hieß es:

„Die NPD als Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. […] Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“

Sprich: Sie ist zwar verfassungsfeindlich, hat aber keine Chance, die Demokratie zu bedrohen, weil sie nicht genug Leute wählen. Bei der AfD wäre das jetzt anders. Dazu kommt auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Dennoch hat das Verfassungsgericht den Weg zu einem Entzug der Parteienfinanzierung der NPD eröffnet. Das wäre auch eine Option für die AfD. Immerhin erhält sie jedes Jahr Millionen für ihre Lügen und Hetze.

Gleichzeitig wird bei der AfD gern argumentiert, dass sie ja ZU erfolgreich wäre für ein Verbot. Sie wird von so vielen gewählt, also dürfe man sie nicht verbieten. Also man kann eine Partei nicht verbieten, wenn keiner sie wählt, aber auch nicht, wenn viele sie wählen? Dann wäre das Parteienverbot de facto abgeschafft. Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten sicher anderes im Sinn, als sie die Verfassung ausgearbeitet hatten. Das Einzige, was jetzt zählen sollte, ist, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist oder nicht. Dann kann sie verboten werden oder aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.

Fazit: Warum nicht Prüfen?

Ja, auch ein Verbot würde nicht das rechte Gedankengut verschwinden lassen, aber es würde diese etablierten und gefährlichen Machtstrukturen zerschlagen – und ihnen die Finanzierung durch den Staat entziehen.

Wer der Meinung ist, es gibt bessere Wege, der kann und soll sie gehen. Es ist auch nicht unser Weg als Anti-Fake-News-Blog, offensichtlich. Es zu überprüfen, schadet aber niemandem. Und die derzeitige Situation kann dadurch nicht schlimmer werden. Wenn sie nämlich schlimmer werden würde, unterstreicht das die Notwendigkeit dieser Überprüfung. Wenn die AfD wirklich die Macht ergreifen würde und die Demokratie angreift, dann macht das diese Überprüfung umso richtiger, oder?

Es bringt auch nichts, damit zu warten. Worauf will man warten? Dass die Situation schlimmer wird und außer Kontrolle gerät, bis die AfD Zugriff auf den deutschen Sicherheitsapparat hat und ein notwendiges Verbotsverfahren trotz guter Gründe verhindert? Und wenn es nicht schlimmer wird, ist doch auch gut. Wenn die AfD durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungstreu bestätigt wird, dann auch gut. Wir wollen nur nicht, dass sie es sind und wir haben unsere Verfassung nicht geschützt, obwohl wir es gekonnt hätten. Deshalb unterschreibe gerne hier, wenn du das auch so siehst.

Artikelbild: knipsdesign (Höcke), nitpicker (Hintergrund, GG)